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3. Drittes Gesetz zur Änderung der Verfassung

Verfasst: Do 29. Mär 2007, 17:26
von Richard Heyl zu Wintersberg
Drittes Gesetz zur Änderung der Verfassung

Im Artikel 34 der imperianischen Verfassung wird die Zahl "30" durch "33" ersetzt.
In Kraft getreten durch Zustimmung des Herrenhauses am 04.07.2005.