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Erstes Gesetz zur Änderung des Bildungsgesetzes

Verfasst: Do 29. Mär 2007, 13:58
von Richard Heyl zu Wintersberg
Erstes Gesetz zur Änderung des Bildungsgesetzes

§1
Änderungen im Bildungsgesetz der Republik Imperia


(1) §1 Grundlagen wird geändert in:

"(1) In Erfüllung der staatlichen Pflichten ist es das Ziel der Republik Imperia, einer jeden Person das Anrecht auf eine für ihn optimale Bildung zu gewähren und zu ermöglichen.
(2) Die Republik Imperia ermöglicht die freie Wahl über staatlichen oder privatwirtschaftlichen Bildungsweg.
(3) Die in diesem Gesetz festgelegten Grundsätze gelten, sofern nicht anders verlautbart, nur für das staatliche Schulsystem. Abschlüsse und Schulniveau werden durch die entsprechende Zulassung als ebenbürtig erachtet."

(2) §2 (1) wird geändert in:
"(1) Jedes Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr kann einen Kindergarten zu besuchen."

(3) §4 (2) wird geändert in:
"(2) Die Schule hat in Erfüllung ihrer Pflichten auch den Auftrag, den Schülern, über die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten hinaus, Nächstenliebe, Menschlichkeit, die Anerkennung der Demokratie, des Rechtsstaats, des Freiheitsbewusstseins, die Übernahme von staatsbürgerlichen Pflichten und Eigenverantwortung im künftigen Leben zu vermitteln."

(4) §7 Schulpflicht wird geändert in:
"(1) Für Kinder ab dem Alter von 6 Jahren besteht Unterrichtspflicht, beginnend mit der Grundschule oder einem entsprechenden privatwirtschaftlichen Äquivalent.
(2) Unterrichtspflicht besteht im Allgemeinen bis zum 16 Lebensjahr eines Schülers.
(3) Die Eltern tragen die alleinige Verantwortung für die schulische Bildung ihrer Kinder.
(4) Missachtung dessen ist eine Verletzung der erzieherischen Pflichten und wird entsprechend geahndet."

§2

Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
In Kraft getreten durch Zustimmung des Herrenhauses am 31.05.2005.