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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 11:34
Wahlrechtsgesetz

§1

Der § 8 des Wahlgesetzes wird durch folgenden ersetzt:
§8
1.) Das aktive Wahlrecht besitzt jeder Staatsbürger der Demokratischen Union RXXXlon, der seit 21 Tagen in Imperia sesshaft ist und mindestens das Alter von 21 Jahren erreicht hat.
2.) Das passive Wahlrecht hat jeder, der in Imperia sesshaft ist und mindestens das Alter von 21 Jahren erreicht hat.

§2

Die Änderungen treten mit der Verkündung in Kraft.
In Kraft getreten durch Zustimmung des Herrenhauses am 26.07.2006.
 

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