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Grüne BAG Schwulenpolitk fordert: AGG nachbessern
Verfasst: Do 27. Mär 2008, 12:31
von Oliver von Palm
http://www.gruene.de/cms/default/dok...zureichend.htm
Nun ist es raus: Das Lieblingsgesetz der Gutmenschen und politisch Korrekten MitbürgerInnen, das von jedem anständigen Liberalen zutiefst verabscheute und verachtete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, diese Ausgeburt der Abschaffung der Vertragsfreiheit, soll noch nachgebessert werden, weil das "Menschenrecht auf Nichtdiskriminierung" noch zu schwach ausgeprägt ist. Arbeitgeber haften nach Meinung der GRÜNEN noch zu wenig für Diskriminierungen. Am besten, man enteignet gleich jeden "Diskriminierer" und stellt ihn dazu noch öffentlich als Schande für dieses Volk an den Pranger.
Ich weiß nicht, was mich mehr anwidern soll: Diese freiheitsfeindlichen, nur noch auf Vielfalt bedachten Politschmarotzer oder das dumme Pack, was die roten, grünen und rosaroten Freiheitshasser wählt.
Meine Forderung ist klar: Das Recht auf Vertragsfreiheit als Ausfluss der Handlungsfreiheit erfasst zwingend das Recht, jeden potentiellen Vertragspartner aus jedem erdenklichen Grund, auch Rasse, Ethnie, Geschlecht, Behinderung, Alter oder auch "sexuelle Identität", zu diskriminieren. Nimmt man uns dieses Recht, diese Freiheit, ist es nur noch eine Sache der Zeit, und es geht weiter mit der Demontage der Freiheit bis sie schließlich ganz weg ist. Und dann werden die ganzen dummen Schafe fragen, wieso sie sich haben zur Schlachtbank führen lassen.
Echt, wenn ich sowas lese, und dann ncoh daran denke, dass solche Antidiskriminierungspositionen von den Menschen auch noch mit Mehrheiten gewählt werden, dann bleibt mir echt nur noch zu sagen: Deutschland, gehe lieber unter, bevor du so wirst, wie dieses Pack es möchte.
Verfasst: Do 27. Mär 2008, 13:34
von Robert Marshall
Die Freiheit des Einzelnen endet genau dort wo sie in die Freiheit anderer eingreift.
Aus diesem Grunde halte ich einen prinzipiellen Schutz vor Diskriminierung für richtig. Ich denke aber das das AGG vollkommen ausreichend ist.
RE: Grüne BAG Schwulenpolitk fordert: AGG nachbessern
Verfasst: Do 27. Mär 2008, 13:44
von Montgomery Scott
Original von Oliver von Palm
Meine Forderung ist klar: Das Recht auf Vertragsfreiheit als Ausfluss der Handlungsfreiheit erfasst zwingend das Recht, jeden potentiellen Vertragspartner aus jedem erdenklichen Grund, auch Rasse, Ethnie, Geschlecht, Behinderung, Alter oder auch "sexuelle Identität", zu diskriminieren. Nimmt man uns dieses Recht, diese Freiheit, ist es nur noch eine Sache der Zeit, und es geht weiter mit der Demontage der Freiheit bis sie schließlich ganz weg ist. Und dann werden die ganzen dummen Schafe fragen, wieso sie sich haben zur Schlachtbank führen lassen.
Vertragsfreiheit hat ihre Grenzen, da jeder Mensch nach moderner Auffassung unveräußerliche Rechte besitzt. Das sollte doch klar sein.
Verfasst: Do 27. Mär 2008, 14:05
von Oliver von Palm
Wo genau werden die Rechte z. B. eines Schwulen verletzt, wenn er wegen seines Schwulseins nicht eingestellt wird? Richtig, nirgends, weil es kein Recht auf Abschluss von Verträgen gibt.
Verfasst: Do 27. Mär 2008, 14:23
von Amber Marie Ford
Niemand, liebe meine lieben politisch korrekten, gutmenschlichen Triefaugen, niemand hat ein positives Recht darauf, mit irgendwem einen Vertrag zu schließen!
Treffen sich zwei und wollen einen Vertrag schließen, haben Sie ein Recht darauf dass man sie nicht daran hindert.
Treffen sich zwei und einer der beiden will keinen Vertrag mit dem anderen schließen, sondern lieber mit jemand anderem, hat niemand das Recht, ihn dazu zu zwingen, es doch zu tun.
Das ist eigentlich dermaßen simpel, einleuchtend und naheliegend, dass ich mich schon frage, wie gehirngewaschen man sein muss um ernsthaft das Gegenteil zu behaupten?!
Verfasst: Do 27. Mär 2008, 14:29
von Oliver von Palm
Original von Amber Marie Ford
Niemand, liebe meine lieben politisch korrekten, gutmenschlichen Triefaugen, niemand hat ein positives Recht darauf, mit irgendwem einen Vertrag zu schließen!
Treffen sich zwei und wollen einen Vertrag schließen, haben Sie ein Recht darauf dass man sie nicht daran hindert.
Treffen sich zwei und einer der beiden will keinen Vertrag mit dem anderen schließen, sondern lieber mit jemand anderem, hat niemand das Recht, ihn dazu zu zwingen, es doch zu tun.
Das ist eigentlich dermaßen simpel, einleuchtend und naheliegend, dass ich mich schon frage, wie gehirngewaschen man sein muss um ernsthaft das Gegenteil zu behaupten?!
Gehirngewaschen sind die lieben Kleinen ja nicht. Sie sind ideologisch nur dermaßen verblendet, so von ihrem freiheitsfeindlichen Müll überzeugt, dass sie das Simple und Einleuchtende nicht erkennen können.
Verfasst: Do 27. Mär 2008, 14:33
von Matt Suchard
Original von Oliver von Palm
Wo genau werden die Rechte z. B. eines Schwulen verletzt, wenn er wegen seines Schwulseins nicht eingestellt wird? Richtig, nirgends, weil es kein Recht auf Abschluss von Verträgen gibt.
Keine Ahnung, wo du herkommst, aber angenommen, du bist aus Bayern.
Jetzt bewirbst Du dich z.B. in Berlin auf einen Praktikumsplatz oder Ähnliches. Du hast gute Zeugnisse, gute Qualifikationen, Interesse und auch sonst spricht nichts gegen dich. Alles könnte perfekt sein.
In dem Antwortschreiben auf deine Bewerbung steht dann aber:
"Sehr geehrter Herr XYZ,
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir einen geeigneteren Bewerber gefunden haben.
Da Sie aus Bayern kommen und somit gerne Weißwürste essen, sehen wir keine Möglichkeit, Ihnen einen Praktikumsplatz anzubieten.
Wir wünschen Ihnen noch viel Erfolg aus Ihrem weiteren Weg.
Mit freundlichen Grüßen,
Friedrich Preuße"
Findest Du das richtig und gerecht?
Verfasst: Do 27. Mär 2008, 14:34
von Oliver von Palm
Ich finde es weder richtig noch gerecht, dennoch müßte ich es hinnehmen. Moral und Recht sind nämlich 2 verschiedene Dinge und wie Amber schon richti sagte habe ich kein positives Recht auf einen Vertrag.
Verfasst: Do 27. Mär 2008, 14:39
von Matt Suchard
Nein, sicherlich nicht. Aber sollte z.B. eine Bewerberauswahl nicht nach objektiven Gesichtspunkten geschehen. Es darf einfach nicht sein, dass jemand auf Grund seiner Rasse, seiner Herkunft, Alter, Geschlecht, etc.pp. benachteiligt werden darf.
Diese Praxis darf wiederum natürlich keine extremen Blüten treiben und ist auch wirklich schwer gesetzlich zu fixieren, aber gehört es nicht auch zur Freiheit eines Individuums sich frei zu entfalten und trotzdem gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt, an den Universitäten etc. zu haben?
Verfasst: Do 27. Mär 2008, 14:44
von Amber Marie Ford
Original von Matt Suchard
Nein, sicherlich nicht. Aber sollte z.B. eine Bewerberauswahl nicht nach objektiven Gesichtspunkten geschehen. Es darf einfach nicht sein, dass jemand auf Grund seiner Rasse, seiner Herkunft, Alter, Geschlecht, etc.pp. benachteiligt werden darf.
Diese Praxis darf wiederum natürlich keine extremen Blüten treiben und ist auch wirklich schwer gesetzlich zu fixieren, aber gehört es nicht auch zur Freiheit eines Individuums sich frei zu entfalten und trotzdem gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt, an den Universitäten etc. zu haben?
Du musst dich einfach von dem Gedanken lösen, irgendwelche positiven rechte gegenüber wildfremden Menschen zu haben. Die hat nämlich niemand.
Du hast das Recht, dass jedermann dein Leben und deine körperliche Unversehrtheit, deine Fortbewegungs- und Handlungsfreiheit, dein Eigentum, usw. achtet - dich also niemand tötet, verletzt, einsperrt, nötigt, bestiehlt usw.
Du hast aber kein Recht, dass dir irgendjemand etwas gibt oder etwas für dich tut, und kannst es auch nicht daraus herleiten, dass er es einem anderen gibt oder für ihn tut.
Das ist doch wirklich Ethik für die Vorschule
