In Kraft getreten durch Zustimmung des Herrenhauses am 23.12.2006.Fünfter Entwurf über ein
Gesetz zur Reformierung des Imperianischen Staates
(Staatsreformgesetz)
Artikel 1
Verfassungsurkunde
Gemäß Art. 47 der Verfassungs-Urkunde für den imperianischen Staat wird diese durch folgende „Verfassungsurkunde für die Republik“ ersetzt:
Artikel 2
Kommunen
Das Folgende wird Imperialgesetz:
Artikel 3
Wahlen
Das Folgende wird Imperialgesetz:
Artikel 4
Herrenhaus
Das Folgende wird Imperialgesetz:
Artikel 5
Imperialgericht
Das Folgende wird Imperialgesetz:
Artikel 6
Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz wird vom Imperialverweser unverzüglich nach seiner Annahme verkündet und tritt danach in Kraft.
(2) Das »Kommunalgesetz für die Unionsrepublik Imperia« und das »Gesetz über die Provinzen für die Republik Imperia« werden aufgehoben. Die betroffenen Amtsinhaber gelten gemäß den Bestimmungen als Amtsinhaber seit über vier Monaten.
(3) Das »Wahlgesetz« wird aufgehoben.
(4) Das »Gesetz über den Obersten Gerichtshof der Republik Imperia« wird aufgehoben.
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