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Auslandsdeutsche hier?
Verfasst: Mi 19. Mär 2008, 17:46
von Daniel
Wenn ich meinen Erstwohnsitz im Ausland habe, wo beantrage ich dann einen Personalausweis? Im Konsulat? Im Zweitwohnsitz?
Verfasst: Mi 19. Mär 2008, 17:55
von Oliver von Palm
OHNE ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT, RICHTIGKEIT, KEINE RECHTSBERATUNG!
Das ist kompliziert. Hast du noch einen Wohnsitz in Deutschland? Dann ist der nach deutschem Recht dein inländischer Hauptwohnsitz (der ausländische Wohnsitz steht nicht im deutschen Melderegister, zählt also nciht). Dann ist das Einwohnermeldeamt bei deinem deutschen Wohnsitz zuständig. Hast du dagegen nur den ausländischen Wohnsitz, und keinen deutschen Wohnsitz, kriegst du gar keinen Perso.
Verfasst: Mi 19. Mär 2008, 19:13
von SRM
Im Konsulat - ist bei mir beim französischen Pass genauso

Verfasst: Mi 19. Mär 2008, 23:38
von Jonathan Buren
Original von Oliver von Palm
OHNE ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT, RICHTIGKEIT, KEINE RECHTSBERATUNG!
Das ist kompliziert. Hast du noch einen Wohnsitz in Deutschland? Dann ist der nach deutschem Recht dein inländischer Hauptwohnsitz (der ausländische Wohnsitz steht nicht im deutschen Melderegister, zählt also nciht). Dann ist das Einwohnermeldeamt bei deinem deutschen Wohnsitz zuständig. Hast du dagegen nur den ausländischen Wohnsitz, und keinen deutschen Wohnsitz, kriegst du gar keinen Perso.
Jop, kann ich so bestaetigen. Ausser den letzten Teil mit keinem Wohnsitz, da kann ich nichts zu sagen.
Verfasst: Mi 19. Mär 2008, 23:51
von Daniel
D.h.: Erst-Wohnsitz im Ausland + kein (Zweit)-Wohnsitz in Deutschland = kein Person.
Ausweisen kann ich mich dann wahrscheinlich lediglich mit dem Reisepass, den ich im Konsulat bekommen. Stimmt´s?
Verfasst: Do 20. Mär 2008, 00:17
von Peter Vain
Mh, andere Sache, ähnliches Thema. Ich bin hier zwar in der Gemeinde in Belgien gemeldet, aber zugleich bin ich in Deutschland mit Erstwohnsitz in Deutschland gemeldet. Verbringe aber die meiste Zeit in Belgien. Muss ich da irgendwie was beachten, oder ist das innerhalb der EU nun egal? Ich blick bei dem ganzen Staatsbügrerschaftszeugs nicht durch. So lange mich Deutschland nicht ausbürgert, wegen mangelnder Aktivität im Inland, ist mir es aber egal

Verfasst: Do 20. Mär 2008, 07:33
von Oliver von Palm
Original von Daniel
D.h.: Erst-Wohnsitz im Ausland + kein (Zweit)-Wohnsitz in Deutschland = kein Person.
Ausweisen kann ich mich dann wahrscheinlich lediglich mit dem Reisepass, den ich im Konsulat bekommen. Stimmt´s?
Richtig.
Verfasst: Do 20. Mär 2008, 09:34
von Schrobi
Original von Peter Vain
... Verbringe aber die meiste Zeit in Belgien. ... So lange mich Deutschland nicht ausbürgert, wegen mangelnder Aktivität im Inland, ist mir es aber egal

Verfasst: Do 20. Mär 2008, 11:36
von joukersendler
Original von Schrobi
:daumen: =)
ps. kannst du dann zweimal wählen für Europaparlament?
Verfasst: Do 20. Mär 2008, 16:37
von SRM
Wie kann das denn sein, dass man ohne Erstwohnsitz im Herkunftsland keinen Perso beantragen kann? Muss das EU-weit nicht halbwegs gleich gehandhabt werden?
Ich habe meinen französischen Perso im Konsulat in Stuttgart beantragt und habe diesen ohne Probleme bekommen, obwohl ich keinen Wohnsitz in Frankreich habe.