Rechenschaftsberichte, 21. LP
Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 23:02
RECHENSCHAFTSBERICHTE
28 Tage vor Ablauf einer Wahlperiode, müssen die Mitglieder einer Unionsregierung einen Rechenschaftsbericht vorlegen.
Diesbezüglich wird in den nächsten Tagen eine Aufforderung an sämtliche aktuellen und vorherigen Mandatsträger der Exekutive abgeschickt werden.
Ein besonderes Lob möchte ich Herrn Hennrich zollen, der mir seinen Rechenschaftsbericht für seine Amtszeit bereits übergeben hat. Für diesen vorbildhaften Sinn für Pflichterfüllung und seinen Einsatz möchte ich ihm meinen höchsten Resepekt und meine Dankbarkeit zolllen.
Rechenschaftsbericht des Unionsministeriums der Justiz für den Zeitraum 13. Januar 2007 bis 7. März 2007
I. Einleitung
Die Verfassung der Demokratischen Union verteilt die staatlichen Kompenzen auf die Union auf die Länder. Dabei spricht Artikel 46 Unionsverfassung grundsätzlich den Ländern die Zuständigkeit zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben zu. Die Union hat nur auf jenen Feldern Handlungs- und Gestaltngsspielraum, die ihr von der Unionsverfassung zuegwiesen werden. Insofern ist das Unionsministerium der Justiz nur für solche Aufgaben zuständig, für die die Unionsverfassung die Union zum Handeln berechtigt bzw. verpflichtet.
In der Demokratischen Union ist die Gesetzgebung den gesetzgebenden Organen - auf Unionsebene: Unionsparlament und Unionsrat - anvertraut; das Unionsministerium wirkt an dem Verfahren mit, indem es die Erstellung bestehender oder die Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze vorbereitet.
Das Unionsministerium der Justiz ist Teil der Unionsregierung, bestehend aus Unionskanzler und den Unionsministern. Es ist somit Teil der Exekutive und unterliegt der Amtsaufsicht des Unionspräsidenten. Zu den Pflichten der Exekutive gegenüber dieser Amtsaufsicht gehört die regelmäßige Berichterstattung über die Tätigkeit während der ablaufenden Amtsperiode (Artikel 39 I Unionsverfassung).
II. Aktivitäten im Zeitraum 13. Januar 2007 bis 7. März 2007
II. 1. Unionsanwaltschaft
Zu Beginn der Amtszeit lief bereits seit längerer Zeit eine Ausschreibung zur Neubesetzung des Amtes des Obersten Unionswalts. Da die bisherigen Bemühungen nicht erfolgreich waren, schrieb das Unionsministerium eine öffentliche Stellenausschreibung aus, auf die sich eine Person meldete. Nachdem sich der Unionsminister der Justiz (a.D.), Helmut Hennrich in einem persönlichen von dessen juristischen Fähigkeiten überzeugte hatte, wurde verfügt, dass die derzeit als Oberste Unionsanwältin amtierende Frau Amber Ford ihr Amt so lange fortführen sollte, bis alle von ihr bearbeiteten Fälle abgeschlossen sind. Sobald dies geschehen sei, sollte Herr Konrad Grimm das Amt eines Stellvertretenden Obersten Unionswalts übernehmen, und nach dem Ausscheiden von Frau Ford aus dem Amt, in das Amt des Obersten Unionsanwaltes wechseln.
Bis zum 7. März 2007 hatte Unionsanwältin Frau Ford noch nicht alle anhängigen Fälle abschließen können.
II. 2. Gesetzesarchiv
Ein weiteres Problem, welches sich bereits zu Beginn der Amtszeit stellte, war die nachlässige Pflege des Gesetzesarchivs im Unionspräsidialamt. Nachdem sich das Unionspräsidialamt und das Unionsministerium der Justiz darauf geeinigt hatten, dass das Unionsministerium der Justiz für die Pflege des Gesetzesarchivs zuständig sein soll, wurde es binnen kurzer Zeit auf den neuesten Stand gebracht.
II. 3. Personalprobleme an den obersten Unionsgerichten
In einer Petition, welche an das Unionsparlament gerichtet war, bat der Jurist Dr. Boeker um die Wahl eines vierten Unionsrichters. Die derzeitige Besetzung mit drei Unionsrichtern sei nicht ausreichend. Wörtlich führte Herr Dr. Boeker in aus:
" Zwar ist das Unionsgericht durch die Richterwahlen vom IV. Quartal 2006 auf drei Richter aufgestockt. Aber in den Fällen, wo Berufung oder sonstiges Rechtsmittel eingelegt, reicht das nicht aus. Denn der Richter der I. Instanz darf im Spruchkörper der II. nicht mitwirken.
Außerdem reichen die insgesamt drei Richter in allen Fällen nicht, wo ein Richter befangen oder sonst in die Sache involviert ist. So hat das Unionsgericht noch zwei Verfahren offen, die auch bei heutiger Richterzahl nicht entschieden werden können. Das sind:
ObUGV 2006-01 Beruf. gg. UVerwG 2005-03 v. 23.01.2006 - jetzt 1 Jahr (!) -
ObUG 2006-06 Beruf. gg. Urteil UVerwG 2006-01 v. 10.08.2006 – 5 Monate (!)"
Im Verlauf der Debatte erklärte Unionsrichter Schrobi, dass die Unionsrichter derzeit über die Auslegung des § 4 Absatz 4 und § 4 Absatz 1 Unionsgerichtsgesetz, da diese sich zu widersprechen scheinen. In diesem Zusammenhang prüfe das Richterkollegium, ob § 4 Absatz 4 Unionsgerichtsgesetz möglicherweise gegen Artikel 59 Unionsverfassung verstößt. Eine Entscheidung lag bis zum 7. März 2007 noch nicht vor.
Des Weiteren teilte Unionsrichter Schrobi dem Unionsparlament mit, dass Herr Stanislav Goldmann für ein bestimmtes Verfahren (ObUGV 2006-01 Beruf. gg. UVerwG 2005-03) zum Schöffen ernannt worden sei. Für den Fall, dass das Unionsparlament einen Ersatzrichter wählt, empfahl er die Wahl von Herrn Stanislav Goldmann.
Als Handlungsalternativen schlug das Unionsnministerium der Justiz dem Unionsparlament folgende drei Optionen vor:
01. Unionsparlament und Unionsrat wählen gemäß § 4a Absatz 1 Unionsgerichtsgesetz jeweils einen ehrenamtlichen Richter;
02. bis zur Wahl der beiden ehrenamtlichen Richter benennt das Richterkollegium gemäß § 4 Absatz 4 Unionsgerichtsgesetz von Fall zu Fall in ausreichender Anzahl Schöffen;
03. eine Novellierung des Unionsgerichtsgesetzes sorgt für Klarheit, insbesondere was die Wahl von ehrenamtlichen Richtern und die Bestellung von Schöffen angeht, und eröffnet die Möglichkeit insgesamt vier ordentliche Richter zu wählen (siehe stenopgraphisches Protokoll Unionsparlament vom 28. Februar 2007).
In dieser Angelegenheit lag bis zum 7. März 2007 noch keine Entscheidung des Unionsparlaments vor.
II. 4. Kabinettsinterne Beratungen zu Entscheidungen des Unionspräsidenten
In zwei Fällen kam es zwischen der Unionsregierung Klatten und dem Unionspräsidenten zu Meinungsverschiedenheiten über die Konsequenzen von Abstimmungsfehlern im Unionsrat. In beiden Fällen übernahm das Unionsministerium der Justiz gegenüber dem Unionskanzleramt und dem übrigen Unionskabinett eine beratende Funktion.
Im ersten Fall ging es um die Auslegung der Bestimmungen der Unionsverfassung, wonach eine Mehrheit erreicht ist, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig ist versus der Bestimmung, wonach die Mehrheit der Mitglieder erforderlich ist.
(*SO* Derzeit kann ich den Fall nicht rekonstruieren, da mein altes Postfach weg ist, ich bemühe mich aber, den Zugang zum alten Kabinettssaal. *SO*)
Das Kabinett folgte der Empfehlung des Unionsministeriums der Justiz, der Rechtsauffassung des Unionspräsidenten zu folgen.
Im zweiten Fall ging es um die Wiederholung einer Abstimmung im Unionsrat über das "Gesetz zur Reform der Gesetzgebungskompetenzen". Hier konnte keine Einigung zwischen Unionspräsident und Unionsregierung erzielt werden, so dass von seiten der Unionsregierung eine gerichtliche Klärung dieser Frage angestrebt wurde.
Eine weitere beratende Tätigkeit übte das Unionsministerium der Justiz im Falle des Vertrages mit dem Gelben Reich aus: hier ging es insbesondere um die Regelung, wonach eine Person, die sich im Gelben Reich strafbar gemacht hat, an das Gelbe Reich ausgeliefert werden sollte, auch wenn diese Tat nach den Gesetzen der Demokratischen Union nicht strafbewehrt ist. Hier hatte das Unionsministerium der Justiz Bedenken angemeldet und auch an anderen Stellen Änderungen ereichen können.
III. Unerledigt gebliebene Vorhaben
Aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Koalitionsregierung aus FDU, SPR und LL (PDSR und KPR) und der vorzeitigen Entlassung der kommissarisch amtierenden Regierung (zunächst Unionskanzler Theodor Klatten, dann Stellvertretender Unionskanzler John Carter) am 7. März 2007 blieben im Unionsministerium der Justiz eine Reihe von Aufgaben unerledigt. Insbesondere sind zu nennen:
01. die Reform des Strafrechts;
02. die Reform der Strafprozessordnung;
03. die Reform der Juristenausbildung.
Manuri, den 28. März 2007
Helmut Hennrich
Unionsminister der Justiz a. D.