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Nochmal: ObUG 2006-06

Verfasst: Mo 18. Feb 2008, 19:19
von Amber Marie Ford
Um die Exkursion der Jurastudenten der Universität Montary nicht weiter zustören, an dieser Stelle noch einmal zwei Anmerkungen zu diesem bereits in die Kritik geratenen Urteil: erstens ist es in der Tat rechtsfehlerhaft, denn ungeachtet des im Verwaltungsprozess geltenden Untersuchungsgrundsatzes kann einer Partei nichts zugesprochen werden, das sie nicht zuvor beantragt hat. Hier hat das Oberste Unionsgericht eine höchst bedenkliche Kompetenz an sich gezogen, nämlich das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien nach eigenem Gutdünken unabhängig von deren Anträgen umzugestalten, also gar nicht den verfahrensgegenständlichen Rechtsstreit zu entscheiden, sondern selbstständig eine von keiner Partei begehrte Rechtslage zu schaffen. Was der selige Rudy Baylor wohl gesagt hätte, wenn die Unionsrichter a. D. Beuttler, Dr. Boeker und Orion so verfahren wären? ;)

Zweitens überzeugt das Urteil auf Grund der Besetzung der Richterbank nicht: das verfahrensgegenständliche ZGB wurde von einer Koalitionsregierung aus der damaligen VFD sowie den Abgeordneten Baylor und Poppinga beschlossen, Autor des Gesetzes war erwähnter Herr Baylor als Justizminister. Eine "Umstellung" des bürgerlichen Rechts in der Demokratischen Union auf gewohnheitsrechtliche Normen gehörte bereits zum Wahlprogramm der VFD, unter ihrem damaligen Vorsitzenden William C. Ashcraft, während der zugewählte ehrenamtliche Richter Konrad Grimm bekanntlich eng mit dem verstorbenen Herrn Baylor "verwandt ist, wie man so schön sagt.

Bevor jetzt jemand persönlich beleidigt ist und nicht mehr mit mir spricht, oder man mir mit straf- oder zivilrechtlichen Maßnahmen des Ehrenschutzes auf den Leib rückt stelle ich klar, dass ich hier niemandem, auch nicht implizit, Rechtsbeugung aus politischer Opportunität unterstelle, ich halte nur fest: das ohnehin fehlerhafte Urteil kann auch den, der den Rechtsfehler nicht erkennt oder versteht, nicht wirklich überzeugen...

Verfasst: Mo 18. Feb 2008, 20:35
von William C. Ashcraft
Naturgemäß sehe ich die Sache etwas anders.
Und zudem verbitte ich mir Äußerungen die wenn auch nur indirekt den Vorwurf der Rechtsbeugung implizieren.
Das Urteil steht in keinerlei Zusammenhang zu meiner früheren Tätigkeit als Unionsvorsitzender der heutigen UFD.