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UVerwG 2008-02 Waylan-Majere, Palin ./. Unionsregierung

Verfasst: Sa 9. Feb 2008, 20:20
von William C. Ashcraft
Folgende Klage ging heute bei Gericht ein:
Feststellungsklage

Ich,

Palin Waylan-Majere, MdUP (Kläger)

erhebe Klage gegen

die Unionsregierung,
vertreten durch den Unionskanzler (Beklagte)

auf gerichtliche Feststellung der Verletzung der Rechte des Klägers durch die Beklagte (Feststellungsklage)

Begründung:

Der Kläger ist Mitglied des Unionsparlamentes. Als solches stellte er im Rahmen seines Anfragerechtes aus § 7 Abs. 1 GOUP am 22.01.2008 eine Anfrage an die Beklagte (1). Diese hätte innerhalb von einer Woche, d.h. bis zum 29.01.2008, durch die Beklagte beantwortet werden müssen. Die Antwort erfolgte allerdings nur zu einer Teilfrage der Anfrage durch den Unionsminister ohne Geschäftsbereich am 27.01.2008 (2), weitere Antworten der übrigen angefragten erfolgten nicht, auf die Nachfrage an den Unionsminister ohne Geschäftsbereich wurde nicht eingegangen. Hierdurch ist der Kläger in seinem Recht auf Beantwortung innerhalb von einer Woche verletzt worden.
Das Interesse des Klägers auf Feststellung ist berechtigt, da bei zukünftigen Anfragen eine Wiederholung der Rechtsverletzung zu befürchten ist. Die Klage ist damit begründet.
Sie ist auch als Verwaltungsstreitverfahren zulässig. Bei der GOUP handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Rechtsstatut und um materielles Recht. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist damit für seine Kontrolle sachlich zuständig. Zudem ist das Anfragerecht das Individualrecht eines Abgeordneten, kein Kollektivrecht des Parlamentes; es scheidet somit eine Organklage aus.

Der Kläger beantragt festzustellen, dass die partielle Beantwortung seiner parlamentarischen Anfrage am 27.01.2008 keine ausreichende Antwort darstellt und er hierdurch in seinen Rechten verletzt wurde.
Weiterhin sind der Beklagten die Verfahrenskosten aufzuerlegen.

Nachweise:
(1) http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... #post56521
(2) http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... #post57174
Die Klage wird zugelassen.
Den Vorsitz werde ich führen.
Ich bitte alle Beteiligten sich anwesend zu melden.
Etwaige Ergänzungen zur Klageschrift bitte ich umgehend vorzutragen.
Desweiteren bitte ich darum etwaige Rechtsbeistände zu benennen.

09. 02.2008

Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft

Verfasst: Mo 11. Feb 2008, 02:26
von Palin Waylan-Majere
Ich melde mich anwesend, habe im Moment keine Ergänzungen vorzubringen.

Verfasst: Mo 11. Feb 2008, 10:51
von William C. Ashcraft
Haben Sie einen Rechtsbeistand mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen betraut oder führen Sie den Prozess alleine?

Verfasst: Mo 11. Feb 2008, 16:23
von Palin Waylan-Majere
Ich werde das alleine bestreiten.

Verfasst: Mo 11. Feb 2008, 16:41
von William C. Ashcraft
In Ordnung.
Dann warten wir bis sich ein Vertreter der Unionsregierung eingefunden hat.

Verfasst: Mi 5. Mär 2008, 16:09
von William C. Ashcraft
Ich bitte erneut darum das sich ein Vertreter der Unionsregierung hier anwesend meldet.

Verfasst: Mo 14. Apr 2008, 12:03
von William C. Ashcraft
Die Unionsregierung wird aufgefordert sich anwesend zu melden.

Verfasst: Mo 14. Apr 2008, 18:00
von Helmut Hennrich
Ich melde mich hiermit für die Unionsregierung anwesend, Euer Ehren.

Verfasst: Mo 14. Apr 2008, 19:30
von William C. Ashcraft
Schön das Sie es auch schon einrichten konnten, Herr Unionskanzler.

Wenn Sie dem Gericht dann auch noch die Ehre zu Teil werden lassen würden, und die Klage erwiedern, dann könnten wir fortfahren.

Verfasst: Di 22. Apr 2008, 13:46
von Helmut Hennrich
Euer Ehren, ich bitte die verzögerte Erwiderung zu entschuldigen.
Nach Prüfung des Sachverhalts muss ich einräumen, dass dieser so vom Kläger richtig dargestellt wurde. An der Beantwortung der Anfrage nahmen tatsächlich lediglich die damaligen Unionsminister Heidenberg-Untrial und Untrial teil, so dass ein Teil der Fragen unbeantwortet blieb. Ich vermute, dass diese Anfrage versehentlich von den übrigen Befragten bedauerlicherweise übersehen wurde, so wie vom gegenwärtigen Unionsparlamentspräsidenten es versäumt wurde, mehrere Abstimmungen einzuleiten, obwohl diese spätestens seit Mitte März diesen Jahres anstehen.