Aussprache: Gesetz zur Erweiterung der Privatautonomie
Verfasst: Sa 9. Feb 2008, 18:04
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
zu folgendem Beschluss des Unionsrates wurde die Aussprache beantragt:
zu folgendem Beschluss des Unionsrates wurde die Aussprache beantragt:
Die Debatte ist eröffnet.Gesetz zur Erweiterung der Privatautonomie im fünften Buch des Zivilgesetzbuches (1. ZGBÄndG)
§1 Befreiung von der Einschränkung der Vertragspartner
(1) § 1 des fünften Buches des Zivilgesetzbuches wird wie folgt geändert: „Die Ehe ist ein Vertrag zwischen mindestens zwei geschäftsfähigen natürlichen Personen zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.“
(2) § 2, Absatz 3, Satz 4 des fünften Buches des Zivilgesetzbuches wird wie folgt geändert: „Hat keiner der Eheleute seinen Wohnsitz im Inland, ist, sofern alle die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Union besitzen, für die Beglaubigung der Unionsminister des Auswärtigen oder eine von ihm durch Verordnung bestimmte Stelle zuständig.“
§2 Schlussbestimmungen
(1) § 3 des fünften Buches des Zivilgesetzbuches ist entsprechend anzuwenden.
(2) Das Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.