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Aussprache: Gesetz zur Erweiterung der Privatautonomie

Verfasst: Sa 9. Feb 2008, 18:04
von Palin Waylan-Majere
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zu folgendem Beschluss des Unionsrates wurde die Aussprache beantragt:
Gesetz zur Erweiterung der Privatautonomie im fünften Buch des Zivilgesetzbuches (1. ZGBÄndG)

§1 Befreiung von der Einschränkung der Vertragspartner
(1) § 1 des fünften Buches des Zivilgesetzbuches wird wie folgt geändert: „Die Ehe ist ein Vertrag zwischen mindestens zwei geschäftsfähigen natürlichen Personen zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.“
(2) § 2, Absatz 3, Satz 4 des fünften Buches des Zivilgesetzbuches wird wie folgt geändert: „Hat keiner der Eheleute seinen Wohnsitz im Inland, ist, sofern alle die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Union besitzen, für die Beglaubigung der Unionsminister des Auswärtigen oder eine von ihm durch Verordnung bestimmte Stelle zuständig.“

§2 Schlussbestimmungen
(1) § 3 des fünften Buches des Zivilgesetzbuches ist entsprechend anzuwenden.
(2) Das Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Die Debatte ist eröffnet.

Verfasst: Sa 9. Feb 2008, 18:22
von Hajo Poppinga
Die Vielehe wird von mir entschieden abgelehnt. Sie läuft den Wertvorstellungen unserer Gesellschaft radikal zuwider und darf nicht akzeptiert werden.

Verfasst: Do 14. Feb 2008, 13:17
von Hajo Poppinga
Kann man also davon ausgehen, daß UFD und SPR diese Wertvorstellungen einer monogamen Ehe teilen?

Verfasst: Do 14. Feb 2008, 19:12
von Helmut Hennrich
Ich denke, dass es sinnvoll ist, wenn der Antragsteller seinen Antrag begründet.

Verfasst: Do 14. Feb 2008, 19:43
von Hajo Poppinga
Das ist natürlich richtig.

Verfasst: Do 14. Feb 2008, 21:59
von Fabian Montary
Montary wacht aus seinem Halbschlaf auf.

Mmh, was, ich? Na klar, ähem... *räusper*

Das Gesetz, soll, wie sein Name bereits sagt, die Privatautonomie in Sachen des Zusammenlebens von Menschen regeln. Die Novelle sieht vor, dass zu einem vertraglich manifestierten Zusammenleben nicht mehr nur zwei Personen gehören müssen, sondern sich auch mehrere geschäftsfähige Mitbürger einklagbar ihr Miteinander festlegen. Die kirchliche Zweipersonenehe wird dadurch keineswegs angetastet, wie es in der öffentlichen Debatte leider oft von Fundamentalisten polemisch kommuniziert wurde. Ganz im Gegenteil: Dieser Entwurf schafft Möglichkeiten und keine staatlichen Zwänge, jene werden sogar gänzlich abgeschafft. Ich bitte Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetz um den Menschen die individuelle Verantwortung zu geben, ihr Leben zu gestalten, mit wem und mit wievielen sie wollen.
Vielen Dank.

Montary nimmt einen Schluck Wasser...

Verfasst: Do 14. Feb 2008, 22:06
von Hajo Poppinga
Ob die kirchliche Zweipersonenehe hier angetastet wird, oder nicht, ist völlig irrelevant. Es ist doch wohl jedem klar, daß wir hier überhaupt nur über die staatliche Ehe reden können.

Trotzdem haben wir als Staat auch Verantwortung für unsere Bürger - wir haben darüber hinaus auch Wertentscheidungen zu treffen. Wenn nun mit dieser Reform eigentlich alles möglich ist, so können wir die Ehe auch komplett abschaffen.

Verfasst: Do 14. Feb 2008, 22:20
von Fabian Montary
Da sprechen Sie eine interessante Idee an, Herr Poppinga... :)

Verfasst: Fr 15. Feb 2008, 03:11
von Palin Waylan-Majere
Ich bin nun wahrlich nicht als besonders kirchentreu bekannt, mir ist es vielmehr zuwider, einem Gesetz zuzustimmen, dass irgendwelche Paschas ermächtigt, sich mehrere Frauen in ihrem Harem zu halten. Hier wird "Privatautonomie" gesagt, faktisch ist es ein antiemanzipatorisches Werk, dass meine Unterstützung nicht finden kann.

Verfasst: Fr 15. Feb 2008, 09:55
von Hajo Poppinga
In der Tat, dieser Aspekt den der Kollege Waylan-Majere hier anspricht, darf nicht ungenannt bleiben.