Seite 1 von 4
[Aussprache] 2008-III Gesetz zur Mitwirkung der Länder an der Völkerverständigung (RR/Montary)
Verfasst: Do 31. Jan 2008, 16:23
von Fabian Montary
Der Vertreter der Republik Roldem beantragte gemäß § 2 IV GOUR eine Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf. Dem Antrag wird stattgegeben.
Gesetz zur Mitwirkung der Länder an der Völkerverständigung
§1
In die Verfassung der Demokratischen Union wird ein neuer Artikel 47a mit dem Titel „Nachbarschaftliche Beziehungen der Länder“ eingefügt: „Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen.“
§2
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Die Aussprache dauert gemäß § 7 I GOUR mindestens fünf Tage.
Verfasst: Do 31. Jan 2008, 16:32
von Fabian Montary
Sehr geehrte Damen und Herren Vertreter der Länder,
dieses Gesetz soll den Ländern eine höhere Kompetenz in ihren Aufgabenbereichen zukommen lassen. Der Vorschlag der Republik Roldem räumt den Mitgliedern der Union damit Außenkompetenz zu, begrenzte wohlgemerkt, aber warum soll beispielsweise Salbor nicht ein Kulturabkommen mit Nöresund schließen oder Heroth mit dem astarischen Kanton Monte Rosso zusammenarbeiten? Das ginge zurzeit nur über die Unionsebene, die nicht in die originären Interessen der Länder blicken können, deswegen sollen die Länder dies selbst in die Hand nehmen können. Ich freue mich über die Diskussion.
Verfasst: So 3. Feb 2008, 12:07
von Montgomery Scott
Gibt es Einwände gegen dieses Gesetz? Ich halte es für sinnvoll.
Verfasst: So 3. Feb 2008, 12:19
von Fabian Montary
Ich hätte es schon längst zur Abstimmung gestellt, nur gibt mir die Geschäftsordnung eine Aussprachezeit von fünf Tagen vor. Eile in der Sache sehe ich nicht geboten.
Verfasst: So 3. Feb 2008, 16:35
von Sabine Jasmin Joen
Ich habe keine Einwände
Verfasst: So 3. Feb 2008, 16:47
von Oliver von Palm
Ich erhebe einen Einwand. Die Übertragung von Hoheitsrechten auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen sollte zumindestens mit der Union abgesprochen werden müssen.
Verfasst: So 3. Feb 2008, 17:20
von Fabian Montary
Wen sehen Sie dann hier als zulässige Instanz, Herr von Palm?
Verfasst: So 3. Feb 2008, 17:23
von Oliver von Palm
DIe Unionsregierung sollte da schon eingebunden werden.
Verfasst: So 3. Feb 2008, 17:25
von Fabian Montary
Könnten Sie das bitte ein wenig genauer ausführen? Warum die Unionsregierung? Wie sollte das Prozedere sein?
Verfasst: So 3. Feb 2008, 17:37
von Oliver von Palm
Die Unionsregierung ist für die äußeren Beziehungen zuständig (ich sehe keine Notwendigkeit, noch das Unionsparlament einzubeziehen). EIn Land, dass von dem neuen Artikel Gebrauch machen will, müsste dann der Unionsregierung eine Mitteilung machen über diesen Wunsch, und die Unionsregierung hätte dann z. B. 2 Wochen Zeit, zu widersprechen. Allerdings sollte so ein Widerspruch nur unter engen Bedingungen zulässig sein.