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Wahl zum Unionsparlament ungültig?

Verfasst: So 30. Dez 2007, 20:21
von Karl Abel
Ich stelle einfach mal folgende Auszüge unkommentiert hier zur öffentlichen Debatte und hoffe, dass ich mich irre...

Unionsverfassung:
Artikel 26 – Wahl und Zusammensetzung des Unionsparlamentes
(1) Die Wahl des Unionsparlaments erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Näheres regelt ein Unionsgesetz.
(2) Das Unionsparlament wird auf die Dauer von vier Monaten gewählt. Es tritt spätestens am zehnten Tage nach der Wahl zusammen.
(3) Die Neuwahlen beginnen frühestens hundertzwanzig, spätestens hundertdreissig nach Beginn der Wahlperiode.
Die Wahlperiode endet in jedem Fall mit dem Zusammentritt eines neuen Unionsparlaments.
(4) Vorzeitige Neuwahlen, die vom Unionspräsidenten gemäß Artikel 41 Abs. 3 oder Artikel 43 Abs. 2 ausgeschrieben wurden, beginnen einundzwanzig Tage nach ihrer Ausschreibung.
(5) Das Unionsparlament setzt sich aus elf bis 17 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz.
Wahlgesetz:
§ 15
(1) Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind, die er durch Ankreuzen vergibt.
§ 17
(1) Die Anzahl der Sitze des Unionsparlamentes richtet sich im verfassungsmäßig vorgegebenen Rahmen nach der Anzahl der Bürger mit aktiven Wahlrecht. Für begonnene zwanzig Bürger mit aktivem Wahlrecht sind zwei Mandate zu vergeben. Hinzu kommen noch drei weitere Mandate.
Derzeit hat das Unionsparlament neun VertreterInnen.

Verfasst: So 30. Dez 2007, 20:26
von Fabian Montary
Mmh...

Verfasst: So 30. Dez 2007, 20:41
von Konrad Grimm
Oha. Das werde ich genau prüfen.

Verfasst: So 30. Dez 2007, 20:42
von Patrick van Bloemberg-Behrens
8o

Verfasst: So 30. Dez 2007, 20:42
von Fiete Schulze
Tja...naja, Wahlen werden langsam mein Hobby ^^

Verfasst: So 30. Dez 2007, 20:51
von Bodo von Kurzschluss

Verfasst: So 30. Dez 2007, 20:55
von Sabine Jasmin Joen
Darüber hatte ich mich auch schon gewundert.
Ich dachte aber es gibt bestimmt irgendwo in den tiefen Kellern der Archive noch ein Gesetz, welches mal diesbezüglich irgendwas an der Verfassung geändert hat.

Verfasst: So 30. Dez 2007, 21:09
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Na, dann hoffen wir mal, dass die Frage mit "ja" beantwortet werden kann =) ;)

Verfasst: So 30. Dez 2007, 21:30
von Sean William Connor
oha. Hier wäre zu fragen, ob die Frist für eine Beschwerde noch eingehalten werden kann und letztlich würde es nicht die ungültigkeit der Wahlen bedeuten, sondern es würde heißen, dass zwei weitere Listenbewerber anspruch auf eine Mandat hätten. Ich werde es umgehend prüfen.

Verfasst: So 30. Dez 2007, 21:40
von Karl Abel
Original von Sean William Connor
oha. Hier wäre zu fragen, ob die Frist für eine Beschwerde noch eingehalten werden kann und letztlich würde es nicht die ungültigkeit der Wahlen bedeuten, sondern es würde heißen, dass zwei weitere Listenbewerber anspruch auf eine Mandat hätten. Ich werde es umgehend prüfen.
Das ist leider falsch. JedeR WählerIn hätte 11 Stimmen. Daher ist die Wahl als gesamte theoretisch nicht gültig(Art. 15 vom Wahlgesetz...sogar extra hervorgehoben für den Fall, dass jemand wie Sie denkt 8)).