DMH: Qualitätsstandards für Studiengänge vereinbart
Verfasst: So 16. Dez 2007, 13:47
Der Dachverband der micronationalen Hochschulen informiert mit folgender Pressemitteilung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der durch eine im Mai 2005 stattgefundene Konferenz ins Leben gerufene Dachverband der micronationalen Hochschulen hat nach einer etwas leistungsschwachen Phase den Betrieb wieder aufgenommen.
Seinem Ziel, den Problemen, die die Hochschulen und Universitäten der Länder haben, entgegenzuwirken, sind die Universitätsvertreter des Dachverbands einen weiteren Schritt entgegen gekommen. Der von den Verbandsmitgliedern entwickelte und beschlossene "UniTÜV" soll dabei helfen, die Qualität der Lehr- und Forschungseinrichtungen durch eine klar geregelte Standardisierung nicht nur zukünftig zu sichern, sondern auf lange Sicht auch zu steigern. Denn durch die faire Bewertung des Hochschulen durch eine an objektive Kritierien gebundene Evaulierungskommission, wird unweigerlich ein positiver Druck erzeugt, der dazu beiträgt, die Hochschulqualität im Eigeninteresse der Hochschulen zu steigern. Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Abdruck der Vereinbarung am Ende dieser Mittteilung.
Auch in Zukunft will der Dachverband an seinem Leitprinzip festhalten. Zum einen wollen die Universitäten gemeinsam die Qualität ihrer Abschlüsse gewährleisten. Gemeinsame Vorrausetzungen und Vorgaben für Prüfungen und wissenschaftliche Arbeiten sollen internationales Studieren ermöglichen und zudem die Akzeptanz ausländischer akademischer Grade in anderen Ländern erhöhen. Zum anderen ermöglicht der Dachverband eine ideale Plattform für hochschulübergreifende Kooperationen.
Wir laden alle Hochschulen und Universitäten ein, sich im Verband zu engagieren und in Eigeninitiative dazu beizutragen, dass die Arbeit der Hochschulen stetig verbessert werden kann. Zu diesem Zwecke bieten wir Ihnen eine informative Website sowie eine Mitteilungsbereich in unserem Forum an
http://dmh.schrobi.com
http://forum.ghz-arcor.de/board.php?boardid=77
Sicherlich dürfen wir in nächster Zeit die ein oder andere weitere Hochschule/Universität als Mitglied in unserem Verband begrüßen.
Für das Präsidium,
Prof. Dr. Schrobi, Kamahamea University, Demokratische Union
König Potty, Staatsuniversität Potopia, Königreich Pottyland
Prof. Dr. Reginald Julianus, Sir Albert Ashbury University, Königreich Moncao
UniTÜV
Teil I - Qualitätsstandards
1. Im Einklang mit der sich selbst auferlegten Aufgabe, die Qualität an den Hochschulen und Universitäten zu steigern, hat der Dachverband festgelegt, dass die Mitgliedschaft an qualitätssichernde Kriterien gebunden ist.
2. Zusätzlich zu den in der Satzung festgelegten Mindestanforderungen, die eine Anerkennung des Verbandsmitglieds durch den Heimatstaat, sowie dessen Berechtigung zur Aufstellung einer Studienordnung und zur Vergabe von akademischen Graden umfassen, sind folgende Qualitätsmerkmale einzuhalten:
* Lehraktivität von mindestens zwei Lehrveranstaltungen im Jahr
* Abwechslungsreiches Lehrangebot in Form von mehreren Studiengängen, wovon die Mehrheit einen Bezug zu Themen der mikronationalen Welt hat
* Einbindung von Studenten in den Lehrbetrieb durch Veranstaltungen, in denen sich die Studenten aktiv mit dem Lernstoff auseinandersetzen
* Die Vergabe von akademischen Abschlüssen ist an eine erfolgreich zu absolvierende Abschlussprüfung gebunden, die die Fähigkeit zu wissenschaftlicher Arbeitsweise und den fachgerechten Umgang mit dem Lernstoff bezeugt.
3. Mitgliedern wird nach Aufnahme in den Dachverband eine sechsmonatige Frist zur Umsetzung der Mindestanforderungen gewährt.
4. Akademische Grade, die unter den Maßgaben der Mindestqualitätsanforderungen erlangt wurden, werden vom Dachverband und dessen Mitgliedern gegenseitig anerkannt.
Teil II – Prüfungsverfahren
1. Der Dachverband vergibt halbjährlich eine Qualitätsauszeichnung an die Mitgliedshochschulen.
2. Die qualitative Evaluation Hochschulen erfolgt durch eine vom Plenum eingesetzte unabhängige Kommission unter Beachtung der vom Plenum erarbeiteten Vorgaben zur „Vergabe der DMH-Qualitätsplakette“
3. Die Bewertungen werden öffentlich bekannt gegeben. Die Kommission hat auf Wunsch einer bewerteten Hochschulen die jeweilige Entscheidung möglichst detailiert zu begründen.
4. Ist ein bewertetes Mitglied mit seinem Ergebnis nicht einverstanden, kann die Bewertung dem Verbandsplenum zur Bestätigung bzw. Korrektur vorgelegt werden. Die Entscheidung des Plenums ist bindend und die Bewertung dementsprechend zu korrigieren.
Teil III – Vergabe der DMH-Qualitätsplakette
1. a) Zur Bewertung wird eine fünfstufiges Punktesystem verwendet, die einzeln als „Sterne“ bezeichnet werden. Dabei gilt die Maximalpunktezahl von 5 Sternen als höchste Qualitätsauszeichnung.
b) Die Gesamtpunktezahl ergibt sich aus Einzelbewertungen der festgelegten Qualitätskriterien. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Gewichtungen, ergibt sich so eine Punktedurchschnitt als endgültige Gesamtpunktezahl.
2. Auf Wunsch der zu bewertenden Hochschule kann die Qualitätsauszeichnung auf einzelne Studiengänge begrenzt werden.
3. Die Kommission bewertet folgende unterschiedlich gewichtete Kriterien zur Findung der Gesamtpunktezahl
in einfacher Wertung
- Aktivität & durchschnittliche Studienzeit
- Lehrangebot
- Personalkompetenz
in zweifacher Wertung
- Qualität des Lehrinhalts (Materialen, Umfang, Verständlichkeit)
- Prüfungsniveau (Umfang der Arbeiten, Zeitvorgaben)
- wissenschaftliche Arbeitsweise (Quellenarbeit)
Quelle: http://forum.ghz-arcor.de/board.php?boardid=77
Sehr geehrte Damen und Herren,
der durch eine im Mai 2005 stattgefundene Konferenz ins Leben gerufene Dachverband der micronationalen Hochschulen hat nach einer etwas leistungsschwachen Phase den Betrieb wieder aufgenommen.
Seinem Ziel, den Problemen, die die Hochschulen und Universitäten der Länder haben, entgegenzuwirken, sind die Universitätsvertreter des Dachverbands einen weiteren Schritt entgegen gekommen. Der von den Verbandsmitgliedern entwickelte und beschlossene "UniTÜV" soll dabei helfen, die Qualität der Lehr- und Forschungseinrichtungen durch eine klar geregelte Standardisierung nicht nur zukünftig zu sichern, sondern auf lange Sicht auch zu steigern. Denn durch die faire Bewertung des Hochschulen durch eine an objektive Kritierien gebundene Evaulierungskommission, wird unweigerlich ein positiver Druck erzeugt, der dazu beiträgt, die Hochschulqualität im Eigeninteresse der Hochschulen zu steigern. Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Abdruck der Vereinbarung am Ende dieser Mittteilung.
Auch in Zukunft will der Dachverband an seinem Leitprinzip festhalten. Zum einen wollen die Universitäten gemeinsam die Qualität ihrer Abschlüsse gewährleisten. Gemeinsame Vorrausetzungen und Vorgaben für Prüfungen und wissenschaftliche Arbeiten sollen internationales Studieren ermöglichen und zudem die Akzeptanz ausländischer akademischer Grade in anderen Ländern erhöhen. Zum anderen ermöglicht der Dachverband eine ideale Plattform für hochschulübergreifende Kooperationen.
Wir laden alle Hochschulen und Universitäten ein, sich im Verband zu engagieren und in Eigeninitiative dazu beizutragen, dass die Arbeit der Hochschulen stetig verbessert werden kann. Zu diesem Zwecke bieten wir Ihnen eine informative Website sowie eine Mitteilungsbereich in unserem Forum an
http://dmh.schrobi.com
http://forum.ghz-arcor.de/board.php?boardid=77
Sicherlich dürfen wir in nächster Zeit die ein oder andere weitere Hochschule/Universität als Mitglied in unserem Verband begrüßen.
Für das Präsidium,
Prof. Dr. Schrobi, Kamahamea University, Demokratische Union
König Potty, Staatsuniversität Potopia, Königreich Pottyland
Prof. Dr. Reginald Julianus, Sir Albert Ashbury University, Königreich Moncao
UniTÜV
Teil I - Qualitätsstandards
1. Im Einklang mit der sich selbst auferlegten Aufgabe, die Qualität an den Hochschulen und Universitäten zu steigern, hat der Dachverband festgelegt, dass die Mitgliedschaft an qualitätssichernde Kriterien gebunden ist.
2. Zusätzlich zu den in der Satzung festgelegten Mindestanforderungen, die eine Anerkennung des Verbandsmitglieds durch den Heimatstaat, sowie dessen Berechtigung zur Aufstellung einer Studienordnung und zur Vergabe von akademischen Graden umfassen, sind folgende Qualitätsmerkmale einzuhalten:
* Lehraktivität von mindestens zwei Lehrveranstaltungen im Jahr
* Abwechslungsreiches Lehrangebot in Form von mehreren Studiengängen, wovon die Mehrheit einen Bezug zu Themen der mikronationalen Welt hat
* Einbindung von Studenten in den Lehrbetrieb durch Veranstaltungen, in denen sich die Studenten aktiv mit dem Lernstoff auseinandersetzen
* Die Vergabe von akademischen Abschlüssen ist an eine erfolgreich zu absolvierende Abschlussprüfung gebunden, die die Fähigkeit zu wissenschaftlicher Arbeitsweise und den fachgerechten Umgang mit dem Lernstoff bezeugt.
3. Mitgliedern wird nach Aufnahme in den Dachverband eine sechsmonatige Frist zur Umsetzung der Mindestanforderungen gewährt.
4. Akademische Grade, die unter den Maßgaben der Mindestqualitätsanforderungen erlangt wurden, werden vom Dachverband und dessen Mitgliedern gegenseitig anerkannt.
Teil II – Prüfungsverfahren
1. Der Dachverband vergibt halbjährlich eine Qualitätsauszeichnung an die Mitgliedshochschulen.
2. Die qualitative Evaluation Hochschulen erfolgt durch eine vom Plenum eingesetzte unabhängige Kommission unter Beachtung der vom Plenum erarbeiteten Vorgaben zur „Vergabe der DMH-Qualitätsplakette“
3. Die Bewertungen werden öffentlich bekannt gegeben. Die Kommission hat auf Wunsch einer bewerteten Hochschulen die jeweilige Entscheidung möglichst detailiert zu begründen.
4. Ist ein bewertetes Mitglied mit seinem Ergebnis nicht einverstanden, kann die Bewertung dem Verbandsplenum zur Bestätigung bzw. Korrektur vorgelegt werden. Die Entscheidung des Plenums ist bindend und die Bewertung dementsprechend zu korrigieren.
Teil III – Vergabe der DMH-Qualitätsplakette
1. a) Zur Bewertung wird eine fünfstufiges Punktesystem verwendet, die einzeln als „Sterne“ bezeichnet werden. Dabei gilt die Maximalpunktezahl von 5 Sternen als höchste Qualitätsauszeichnung.
b) Die Gesamtpunktezahl ergibt sich aus Einzelbewertungen der festgelegten Qualitätskriterien. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Gewichtungen, ergibt sich so eine Punktedurchschnitt als endgültige Gesamtpunktezahl.
2. Auf Wunsch der zu bewertenden Hochschule kann die Qualitätsauszeichnung auf einzelne Studiengänge begrenzt werden.
3. Die Kommission bewertet folgende unterschiedlich gewichtete Kriterien zur Findung der Gesamtpunktezahl
in einfacher Wertung
- Aktivität & durchschnittliche Studienzeit
- Lehrangebot
- Personalkompetenz
in zweifacher Wertung
- Qualität des Lehrinhalts (Materialen, Umfang, Verständlichkeit)
- Prüfungsniveau (Umfang der Arbeiten, Zeitvorgaben)
- wissenschaftliche Arbeitsweise (Quellenarbeit)
Quelle: http://forum.ghz-arcor.de/board.php?boardid=77