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Gesetz zur Namensänderung
Verfasst: Do 13. Dez 2007, 13:33
von Literoy Goldheart
Ich bin zwar kein Innenminister mehr, aber da mich gerade ein weiterer Wunsch nach einer willkürlichen Namensänderung erreicht hat, möchte ich doch mal den Gedankengang eines Namensgesetzes anstoßen.
Es ist nicht gerade hilfreich, wenn ein XXX sich in der Politik engagiert und sich dann auf einmal - wahrscheinlich auch noch mit anderem Avatar - in YYY umbenennen möchte.
Da sollte man sich lieber eine neue ID zulegen, kann auch nicht viel schwieriger sein, aber leichter zuzuordnen.
Verfasst: Do 13. Dez 2007, 13:36
von Bodo von Kurzschluss
[so]Deswegen werde ich den Namen auch nicht im B-Netz ändern. Derjenige soll sich gefälligst ausbürgern, und neu einbürgern. Einen Unionsrichter mit dem Namen William C. Ashcraft gibt es nicht.[/so]
Verfasst: Do 13. Dez 2007, 13:37
von Alan W. Patterson
Perdoname, wenn die Bitte für die Admins störend ist. Die Sache mit dieser ID ist halt nur, dass sie bisher kein Bürger war (und auch gerade mal 15 Posts oder so auf dem Buckel hat), und ich mich eben mit dem neuen Namen dann wirklich im BNET registriert habe. Ich kann mich auch neu registrieren.
Verfasst: Do 13. Dez 2007, 13:39
von William C. Ashcraft
Original von Bodo von Kurzschluss
[so]Deswegen werde ich den Namen auch nicht im B-Netz ändern. Derjenige soll sich gefälligst ausbürgern, und neu einbürgern. Einen Unionsrichter mit dem Namen William C. Ashcraft gibt es nicht.[/so]
Das ganze hat seinen Grund gehabt. Ich denke ich hab es mittlerweile oft genug erklärt. So stur kenn ich dich gar nicht. Aber mann lernt nie aus.
Verfasst: Do 13. Dez 2007, 13:40
von Bodo von Kurzschluss
Original von William C. Ashcraft
Ich denke ich hab es mittlerweile oft genug erklärt.
Echt? Wem das denn?
Verfasst: Do 13. Dez 2007, 13:43
von William C. Ashcraft
RE: Gesetz zur Namensänderung
Verfasst: Do 13. Dez 2007, 14:45
von Amber Marie Ford
Original von Literoy Goldheart
Es ist nicht gerade hilfreich, wenn ein XXX sich in der Politik engagiert und sich dann auf einmal - wahrscheinlich auch noch mit anderem Avatar - in YYY umbenennen möchte.
Da sollte man sich lieber eine neue ID zulegen, kann auch nicht viel schwieriger sein, aber leichter zuzuordnen.
Hier ist eine klare Differenzierung geboten: absolut untragbar ist es natürlich, den Foren- oder BNet-Account einer Identität für deren Nachfolgeidentität zu benutzen, so dass also z. B. irgendwann in den Protokollen des Unionsparlamentes die UFD-Abgeordnete Lilo Müller Reden des damaligen SPDU-Abgeordnete Heinrich Meyer hält (derartiges ist in der Vergangenheit durchaus vorgekommen!).
Ändert jedoch eine Identität lediglich ihren Namen, bleibt aber die gleiche Person und erklärt den Namenswechsel ggf. auch simulationsintern, sehe ich keinerlei Probleme.
Verfasst: Do 13. Dez 2007, 14:51
von William C. Ashcraft
Wären Sie notfalls bereit mich vor Gericht zu vertreten falls Herr von Kurzschluss sich weiterhin weigert meinen namen zu ändern, Frau Ford?
Verfasst: Do 13. Dez 2007, 14:58
von Amber Marie Ford
Selbstverständlich

Verfasst: Do 13. Dez 2007, 14:59
von William C. Ashcraft
Dann werde ich einen Antrag stellen auf Änderung meines Namens im Bnet, und falls diesem nicht entsprochen wird werden wir dagegen vorgehen.