Seite 1 von 1
Prozesse wg. Hochverrats
Verfasst: So 28. Okt 2007, 14:53
von Literoy Goldheart
Nun sind ja die meisten Verdächtigen des Imperia/Freistein Komplotts hinter schwedischen Gardinen. Die Herrschaften brauchen Anwälte (Herrschaften weil die einzigen, die sich nicht gestellt haben, die Damen der Verschwörung sind, wahrscheinlich schminken die sich noch um bei der Verhaftung im Fernsehen gut rüberzukommen).
Der Staatsanwalt muss hierzu in die Pötte kommen, das Innenministerium zieht bereits Zäune um den alten Schlachthof in Manuri, weil der ein wenig außerhalb liegt und für unsere Zwecke perfekt ist (zur Beruhigung: Das Elektroschockbad für die Kühe wurde bereits vor sieben Jahren ausgebaut).
Anwälte, anyone?
Verfasst: So 28. Okt 2007, 15:09
von Konrad Grimm
Solche Ermittlungen sind höchst umfangreich und brauchen ihre Zeit.
Es kommt in meinen Augen auch nicht drauf an. Die Unionsanwaltschaft wird gegen jeden der führenden Beteiligten lebenslänglich fordern, da kommt es auf die Zeit in U-Haft nicht an.
Verfasst: So 28. Okt 2007, 15:12
von Oliver von Palm
Eine Frage:
Muss ich in U-Haft?
Verfasst: So 28. Okt 2007, 15:25
von Konrad Grimm
Original von Oliver von Palm
Eine Frage:
Muss ich in U-Haft?
Wenn wir eine Notwendigkeit für den Vollzug des Haftbefehls sehen würden, hätten wir es schon getan.
Verfasst: So 28. Okt 2007, 15:27
von Oliver von Palm
Ah Gut.
Verfasst: So 28. Okt 2007, 16:06
von Holger Beuttler
Original von Konrad Grimm
Solche Ermittlungen sind höchst umfangreich und brauchen ihre Zeit.
Es kommt in meinen Augen auch nicht drauf an. Die Unionsanwaltschaft wird gegen jeden der führenden Beteiligten lebenslänglich fordern, da kommt es auf die Zeit in U-Haft nicht an.
Eine tolle Rechtsauffassung. Das Rechtsstaatgebot gebietet es doch die Zeit als nicht verurteilter so kurz wie möglich zu halten.
Verfasst: So 28. Okt 2007, 16:09
von Konrad Grimm
Original von Holger Beuttler
Eine tolle Rechtsauffassung. Das Rechtsstaatgebot gebietet es doch die Zeit als nicht verurteilter so kurz wie möglich zu halten.
Die Ermittlungen dauern solange, wie sie dauern.
Verfasst: So 28. Okt 2007, 17:11
von Holger Beuttler
Das stimmt, wenn sie nicht unnötig in die Länge gezogen werden, wovon ich gar nicht ausgehe. Ich störe mich allerdings an der Aussage, daß bei einer zu erwartenden lebenslangen Strafe die Dauer der U-Haft egal ist.
Verfasst: So 28. Okt 2007, 17:16
von Montgomery Scott
Ich schließe mich Herrn Beuttler an und bitte mit Nachdruck darum, dass die Organe des Rechtsstaats vorbehaltlos und ausdrücklich zu diesem Rechtsstaat stehen - auch und gerade in Zeiten, in denen die Rechtsstaatlichkeit in Gefahr ist.