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Gesetz zur Auflösung der Kasernierten Staatspolizei

Verfasst: Mi 24. Okt 2007, 13:46
von Helmut Hennrich
Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich beantrage hiermit die Verabschiedung des folgenden Gesetzes.

Ich denke, angesichts der Tatsache, dass die Regierung Sendlhofer von Anfang an die KSP als Machtinstrument zur Durchsetzung ihrer verbrecherischen Ziele zu missbrauchen gedachte, und nicht als eine Art kaserniertem Technsischem Hilfswerk, erübrigt sich eigentlich jede weitere Begründung: die KSP ist eine ständige Bedrohung für den Bestand des Freistaates Freistein und seiner freiheitlichen demokratischen Verfassung, insbesondere was die republikanische Grundordnung angeht. Dies hat die Bestrebung, die Monarchie, in welcher Form auch immer, wiedereinzuführen, eindrucksvoll belegt.
Des Weiteren stellt die KSP einen Kostenfaktor dar, der in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen steht. - Die Kasernierte Staatspolizei gehört daher so schnell wie möglich aufgelöst.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gesetz zur Auflösung der Kasernierten Staatspolizei

§ 1
Die Verordnung über die Kasernierte Staatspolizei wird mit sofortiger Wirkung aufgrhoben.

§ 2
Die Kasernierte Staatspolizei wird aufgelöst.

§ 3
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Gesetzblatt des Freistaates Freistein in Kraft.

Verfasst: Mi 24. Okt 2007, 15:31
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Dafür benötigen wir m. E. kein Gesetz. Der Ministerpräsident kann diese Verordnung wieder zurück nehmen. ;)

Verfasst: Mi 24. Okt 2007, 15:38
von Helmut Hennrich
Original von Madonna Ritchie
Dafür benötigen wir m. E. kein Gesetz. Der Ministerpräsident kann diese Verordnung wieder zurück nehmen. ;)
Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit, die zudem schneller über die Bühne gehen würde. ... Wenn Sie also so freundlich wären... :)

*so* Natürlich war mir das bewusst. Ich wollte nur etwas "Leben" in den Landtag bringen. *so*

Verfasst: Mi 24. Okt 2007, 16:21
von Silvester Lasalle
Ich als Ministerpräsident würde diese Verordnung ebenfalls kippen. ;)