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[Aussprache] Antrag: Verteidigungsfall

Verfasst: Di 16. Okt 2007, 22:12
von Patrick van Bloemberg-Behrens
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Meine Damen und Herren,

der Abgeordnete Poppinga hat Aussprache zum folgenden Entwurf des Verteidigungsministers gefordert. Herr Vain hat das Wort zur Begründung, danach ist die Diskussion eröffnet.
Antrag: Verteidigungsfall
Das Unionsparlament der Demokratischen Union stellt aufgrund der Kriegserklärung des Königreichs Barnstorvie den Verteidigungsfall fest.
Das Unionsparlament genehmigt der Unionsregierung Maßnahmen gemäß Art. 17 II und 17 III der Unionsverfassung.

Verfasst: Di 16. Okt 2007, 22:23
von Amber Marie Ford
Denkt bei sich: "Und während Manuri noch lamentiert, wird in Brissac schon der Triumph gefeiert..." :rolleyes:

Verfasst: Di 16. Okt 2007, 22:52
von Peter Vain
Sehr geehrte Damen und Herren,
veehrte Abgeordnete,

wie Ihnen sicherlich bewusst ist, wurde uns von Seiten des Königreichs Barnstorvia der Krieg erklärt. In Anbetracht der Sache, dass die Union auf alles vorbereitet sein muss, denken wir, die Unionsregierung der Demokratischen Union, dass es unerlässlich ist den Verteidigungsfall zu erklären und uns die Handlungsfreiheiten zu geben, die uns durch die Unionsverfassung zu stehen, im Falle des Verteidigungsfalls. Wir hoffen, dass wir diese Mittel nicht nutzen müssen, sehen uns aber gezwungen juristisch alle Wege vorzubereiten, ehe es zu spät ist. Außerdem wünschen wir uns, dass die diplomatischen Bestrebungen uns an diesem Ausnahmeweg vorbeiführen und wir die Krise abwenden können.

Ich setze auf Ihre Unterstützung.

Verfasst: Di 16. Okt 2007, 22:59
von Amber Marie Ford
Meine Unterstützung haben Sie. Auch dafür, diese überflüssige Aussprache unverzüglich zu beenden und über den Antrag abzustimmen.

Obwohl, vorher sollten wir aber vielleicht doch noch gemeinsam ein Gebet sprechen, dass wir nicht eines Tages allesamt bei einem Brand im Parlamentsgebäude umkommen werden, weil Herr Poppinga erst mal über das Auslösen des Feueralarms und die Evakuierung des Gebäudes debattieren möchte...

Verfasst: Di 16. Okt 2007, 23:06
von Sean William Connor
Ein kleiner Fehler hat sich offenbar eingeschlichen. Die Rechsgrundlagen sind 17 II und 17a III. Ich habe mir gestattet das zu berichtigen. Ansonsten schließe ich mich der Kollegin Ford an.

Verteidigungsfall
Das Unionsparlament der Demokratischen Union stellt aufgrund der Kriegserklärung des Königreichs Barnstorvie den Verteidigungsfall fest. Das Unionsparlament genehmigt der Unionsregierung Maßnahmen gemäß Art. 17 II und 17a III der Unionsverfassung.

Verfasst: Di 16. Okt 2007, 23:08
von Hajo Poppinga
Wenn ich die Meldungen der letzten Tage so lesen, dann haben unsere Unionsstreitkräfte doch alles unter Kontrolle. Stehen denn nun noch fremde Mächte auf unserem Territorium, wenn ja wo und wie viele?

Verfasst: Di 16. Okt 2007, 23:22
von Sean William Connor
Die Unionsstreitkräfte haben alles im Griff. Das ist richtig. Sie arbeiten im Innland aber derzeit nur, weil ich am 09.10.2007 die Polizeikräfte in Imperia und Freistein in den Staatsnotstand gemäß Art. 48a II der Unionsverfassung versetzt habe. Dadurch war es mir möglich Maßnahmen nach Art. 17 IV der UVerf. einzuleiten - also die Streitkräfte im inneren einzusetzten.

Die Unionsregierung will sich ausdrücklich vorbehalten offensiv und defensiv gegen das Königreich BS vorzugehen, falls es unvermeidbar ist. Und dazu bedarf es der Zustimmung des Unionsparlaments. Vorallem aufgrund der Vorschrift des Art. 17 II.

Rechtsgrundlage

Artikel 48 a - Polizeikräfte im Staatsnotstand
(1) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung der Union oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und der Union anfordern.
(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Unionsregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten der Unionspolizei einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im Übrigen jederzeit auf Verlangen des Unionsrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Unionsregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und Satz 2 bleiben unberührt

Artikel 17 - Absage an einen Angriffskrieg
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Ausnahmen im Bezug auf Artikel 17 Abs. 1 bilden Missionen, die im Rahmen eines Einsatzes zur Friedenssicherung stattfinden. Ein solcher Einsatz muss vom Unionsparlament mit Zweidrittelmehrheit gebilligt werden.

Artikel 17a - Die Streitkräfte
(1) Die Union stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit diese Verfassung es ausdrücklich zulässt.
(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen. Das Parlament muss den Einsatz mit 2/3-Mehrheit beschließen.
(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung der Union oder eines Landes kann die Unionsregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 48 a vorliegen und die Polizeikräfte nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn das Unionsparlament oder der Unionsrat es verlangen.

Verfasst: Di 16. Okt 2007, 23:23
von Peter Vain
Zur Zeit befinden sich keine Feindsoldaten auf dem Gebiet der Demokratischen Union. Dennoch ist die Tatsache, dass man uns den Krieg erklärt hat nicht zu vergessen und wie das ganze Morgen oder Übermorgen aussieht nicht abzusehen.

Verfasst: Di 16. Okt 2007, 23:27
von Bodo von Kurzschluss
Komisch ist das ganze schon. Die Aussenministerin verhandelt über ein Ende des Krieges, und die Unionsregierung stellt jetzt einen Antrag zur Erklärung des Verteidigungsfalls.

Verfasst: Di 16. Okt 2007, 23:36
von Amber Marie Ford
[so]

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"Einverstanden, Herr Präsident, lassen Sie uns verhandeln..."

:D :D :D[/so]