UStG 2007-03 gg. Mason, Brian
Verfasst: Mo 26. Mär 2007, 22:42
Anlage: Auszug aus dem StrafregisterDemokratische Union
- UNIONSANWALTSCHAFT -
Straße des 18. August 21, Manuri, Katista
An das
Unionsstrafgericht 1. Instanz
Anklageschrift
Herr Brian Mason
wird angeklagt, am 15.02.2007 um 21:46 Uhr im Forum der Westlichen Inseln & Saint Pierre eine Beleidigung begangen zu haben.
Aufgrund ihrer Ermittlungen legt die Unionsanwaltschaft dem Angeklagten den folgenden Sachverhalt zur Last:
Am 15. Februar 2007 beteiligte sich Herr Mason an einer öffentlichen Diskussion im Forum der Westlichen Inseln und Saint Pierre über die Kandidaten für das Amt des Inselpräsidenten. Dabei bekundete er zunächst in offenkundig ironischer Weise seine angebliche Freude über die Kandidatur von Herrn Joeli Veitayaki. Als ihn der ebenfalls am Gespräch beteiligte Marko Untrial scherzhaft auf die Ersichtlichkeit der Ironie hinwies, äußerte der Angeklagte um 21:46 Uhr im Bezug auf Herrn Veitayaki, dieser sei „super, spitze, toll“ und lobte dessen „wundervolles Pissgesicht“, das er zudem als „großartig“ bezeichnete. Im Anschluss suggerierte Herr Mason, dass ihm die Strafbarkeit seiner Handlung nicht bewusst war, indem er auf das rechtsstaatliche Verbot der Doppelbestrafung hinwies: „Kann man in diesem Land eigentlich zweimal für dieselbe Straftat verurteilt werden?“ Der Angeklagte spielte dabei darauf an, dass er bereits am 16. Februar für eine nahezu wortgleiche Beleidigung des Geschädigten vom 02. Februar durch das Unionsstrafgericht verurteilt worden war.
Indem der Angeklagte das Gesicht des Geschädigten mit dem allgemein als abwertend empfundenen Begriff „Pisse“ – ein zusätzlich negativ konnotierter Begriff für Urin, der bereits als solcher, wie körperliche Ausscheidungen im Allgemeinen, als unappetitlich anstößig gilt – verglich, drückte er damit seine Missachtung gegenüber dessen ihm qua seines Persönlichkeitsrechts zustehenden Ehre aus. Keine Rolle spielt es dabei, ob er sich tatsächlich im Irrtum über die Strafbarkeit seines Handelns befand, da für das Vorliegen eines strafbefreienden Verbotsirrtums es ihm nicht hätte möglich sein dürfen, die Strafbarkeit seines Handelns zu erkennen. Dem Angeklagten hätte aber bereits aus seinem puren Rechtsempfinden und seinem Menschenverstand heraus klar sein müssen, dass eine einmalige Verurteilung keinen „Freifahrschein“ für zukünftige Taten darstellen kann.
Der Geschädigte Joeli Veitayaki hat am 18.02.2007 durch seinen Rechtsbeistand, Herrn Dr. Laird Glenclairn, Strafantrag wegen Beleidigung stellen lassen und zudem seinen Anschluß als Nebenkläger erklärt.
Anzuwendende Strafvorschriften: § 66 StGB
Beweismittel:
1. Forenauszug
http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... 818&page=2
Brian Mason am 15.02.2007 um 21:46 Uhr im Forum der Westlichen Inseln & Saint Pierre, Thread "[Wahlen zum Inselpräsidenten] 3. Durchgang", S. 2, 15. Beitrag:
"Wo denkst du hin? Der Mann ist spitze, super, toll! Und erst sein wundervolles Pissgesicht. Großartig."
Gesprächszusammenhang:
Brian Mason (21:24 Uhr): "Gott, mach, dass der Dicke nicht mehr kandidiert!"
Marko Untrial (21:30), als Antwort mit Verweis auf die Erklärung der Kandidatur von Herrn Veitayaki: "Hat er schon."
Mason (21:37): " Verdient hätte er den Sieg allemal. Hat er ja bisher so viel für unser Land getan."
Untrial (21:38 ), scherzhaft: "Ich stell mal einen Eimer hin, um die Ironie aufzufangen, die da runtertropft."
Mason (21:46): "Wo denkst du hin? Der Mann ist spitze, super, toll! Und erst sein wundervolles Pissgesicht. Großartig."
Eine Editierung des Beitrags ist nicht ersichtlich.
Weiterer Gesprächsverlauf
Mason (17.02.07, 18:36 Uhr): "Kann man in diesem Land eigentlich zweimal für dieselbe Straftat verurteilt werden?"
2. Mögliche Zeugen
Marko Untrial
Ich beantrage, das strafgerichtliche Verfahren einzuleiten.
Grimm, Unionsanwalt
Verlauf des Verfahrens siehe hier:100066 Mason (vorm. Baldessarini), Brian
04.03.2006, 15:23 Uhr, 15:33 Uhr, 07.03.2006, 23:14, Forum "Öffentliches Leben": Üble Nachrede (§ 67 StGB)
Strafantrag: 11.03.06 AZ: 11/03-06 Einstellung geg. Geldauflage: 22.03.06 (500 Br, § 5 II StPG)
23.12.2006, 17:05 Uhr, Forum "Öffentliches Leben": Beleidigung (§ 66 StGB)
Strafantrag: 21.01.07 AZ: 36/12-06 Anklage: 25.01.07
26.12.2006, 13:04 Uhr, Forum der WI & St. P.: Beleidigung (§ 66 StGB)
Strafantrag: 02.01.07 AZ: 01/01-07 Einstellung: 20.01.07 (§ 5 I StPG)
02.01.2007, 21:28 Uhr, Forum der WI & St. P.: Beleidigung (§ 66 StGB)
Strafantrag: 02.01.07 AZ: 01/01-07 Anklage: 25.01.07 Verurteilung: 17.02.07 (12 TS, § 66 StGB)
15.02.2007, 21:46 Uhr, Forum der WI & St. P.: Beleidigung (§ 66 StGB)
Strafantrag: 18.02.07 AZ: 01/02-07 Anklage: 21.02.07
http://archiv.dur2005.de/thread.php?thr ... r=0&page=1
