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Mitteilung des Imperialverwesers zum Antrag 2007/09/05

Verfasst: Mo 8. Okt 2007, 20:43
von Jonathan Metternich Hughes
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Der vom Herrenhaus verabschiedete Entwurf eines Imperialgesetzes zur Abwahl des Imperialkanzlers entspricht nicht den in der Verfassungsurkunde für die Republik Imperia definierten Anforderungen an ein Imperialgesetz und kann damit nicht in Kraft treten.

Ich verweigere daher in meiner Eigenschaft als geschäftsführender Imperialverweser die Unterzeichnung und Ausfertigung des Entwurfs.

gez. in Vertretung des Imperialverwesers

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Jonathan von Metternich
Imperialkanzler

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 00:14
von Michael Schneider
Das kommt ihnen aber früh in den Sinn!
Und WO entspricht es nicht den Anforderungen?

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 00:18
von Jonathan Metternich Hughes
Es bestimmt nicht den Zeitpunkt seines Inkrafttretens.

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 01:36
von Michael Schneider
Ein solcher Zeitpunkt muss nicht in einem Gesetz festgehalten werden.

"Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Gesetzblatt ausgegeben worden ist."

Das ist Norm.

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 12:09
von Oliver von Palm
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Entscheidung

Die Entscheidung von Herrn von Metternich wird aufgehoben. Das verfassungsändernde Gesetz wird mit Ablauf des 23. Oktober 2007 in Kraft treten.

gez.
von Palm