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[Aussprache] Einfügung des Verfassungshochverrats in das Strafrecht
Verfasst: So 7. Okt 2007, 12:59
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Meine Damen und Herren!
Herr Connor beantragt folgendes Gesetz, die Aussprache wurde gewünscht. Herr Connor hat das Wort zur Begründung, danach ist die Diskussion eröffnet.
Einfügung des Verfassungshochverrats in das Strafrecht
§ 1.
Dem Strafrecht wird ein § 39a hinzugefügt, der da lautet:
"§ 39a Verfassungshochverrat
(1) Wer ein hochverätisches Unternehmen gegen die Union oder gegen ein Unionsland vorbereitet, mit dem Ziel den Bestand der Demokratischen Union zu beeinträchtigen oder die verfassungsmässige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter 90 Tagen bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von bis zu 90 Tagen zu erkennen."
§2.
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Verfasst: So 7. Okt 2007, 13:03
von Hajo Poppinga
hängt ein großes Plakat vor seinem Tisch auf: Kein politisches Strafrecht! Pfui! zu Gesinnungsschnüffelei!
Verfasst: So 7. Okt 2007, 14:22
von Sean William Connor
Das Gesetz ist bereits von meiner letzten Unionsregierung geplant gewesen. Der § 39a - Verfassungshochverrat ergänzt den § 39 des Strafgesetzbuch. Im Gegensatz zu den bisherigen Hochverrats-Paragraphen soll bereits eine Vorbereitung eines Hochverrats ausreichen. In Zukunft muss also eine konkrete Gefährundg für die Union oder ein Unionsland nicht eingetreten sein - ein gewisser Gefährlichkeitsgrad soll aber notwendig sein um die Strafbarkeit zu begründen.
@Hajo: Beim § 39a handelt es sich um keinen Gesinnungsstraftat, weil ein gewißer Gefährlichkeitsgrad für die Verfassung definitiv notwendig ist um ernsthaft an eine Bestrafung zu denken.
*simoff* Die Gesetzesänderung richtet sich an den § 83 StGB der BRD *simon*
Verfasst: So 7. Okt 2007, 15:44
von Helmut Hennrich
Herr Präsident, Hohes Haus,
der im Zusammenhang diesem vorgelegten Gesetzänderungsentwurf vom Kollegen Poppinga plakativ auf vorgebrachte Vorwurf der Gesinnungsschnüffelei, geht an der Intention der Unionsregierung vorbei. Denn es geht bei diesem Entwurf ja nicht darum, irgendeine Gesinnung unter Strafe zu stellen, sondern die konkrete Vorbereitung eines hochverätischen Unternehmens, welches sich gegen die Demokratische Union oder ihre Länder richtet.
Was die Unionsregierung hier tut, ist ein weiterer Schritt in Richtung streitbarer Verfassungsstaat und wehrhafter Demokratie, indem sie den Strafverfolgungsbehörden und der Judikative ein wirksames Mittel gegen diejenigen politischen Kräfte in die Hand gibt, die die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Union oder der Länder beeinträchtigen oder gar beseitigen wollen.
Die Unionsregierung ist mit der Stärkung der Abwehrkräfte unseres demokratischen Rechtsstaates auf dem richtigen Weg, weshalb ich für die Zustimmung des Hohen Hauses zu diesem Entwurf werbe.
Verfasst: So 7. Okt 2007, 18:24
von Amber Marie Ford
Ich denke, der Herr Wirtschafts- und Finanzminister hat den Subsumtionsfehler (unter Studenten der Rechte "Tatbestandsquetsche" genannt

) des Kollegen Poppinga zutreffend aufgezeigt: der Gesetzentwurf will keinerlei
Gesinnung unter Strafe stellen, sondern lediglich
Handlungen, welche die Beseitigung oder Beeinträchtigung des Bestandes der Demokratischen Union, eines ihrer Länder oder deren verfassungsmäßiger Ordnung vorbereiten.
Eine solche Ergänzung des Strafrechts ist - völlig losgelöst und isoliert von den gegenwärtigen Aktivitäten der Kaiserlichen Armeefraktion (KAF) in Imperia betrachtet - naheliegend und sinnvoll: es spricht jedem gesunden Menschenverstand Hohn, einen Hochverräter solange gewähren zu lassen, bis dieser tatsächlich zuschlägt. Im Interesse der Sicherheit der Union und ihrer Länder ist es geboten, bereits die Vorbereitung hochverräterischer Unternehmen strafrechtlich zu sanktionieren.
Dem Entwurf ist daher uneingeschränkt zuzustimmen.
Verfasst: So 7. Okt 2007, 19:13
von Hajo Poppinga
Liebe Kollegin Ford,
grundsätzlich haben Sie zwar recht, jedoch ist die Einführung zum jetzigen Zeitpunkt ganz klar mit einer Personalie und einer politischen Strömung verknüpft - das ist schlicht nicht hinnehmbar.
Verfasst: So 7. Okt 2007, 19:56
von Amber Marie Ford
Lieber Herr Kollege Poppinga,
sollen wir die Schließung einer objektiv und unbestritten bestehenden Lücke im Gesetz auf unbestimmte Zeit aufschieben, bis ein Club politisch abgetackelter Monarchisten in Imperia sich beruhigt hat?
Das kann nicht Ihr ernst sein

Verfasst: So 7. Okt 2007, 20:53
von Kreittmayr
Die FVP lehnt diese Änderung ab.
Verfasst: So 7. Okt 2007, 21:42
von Helmut Hennrich
Original von Kreittmayr
Die FVP lehnt diese Änderung ab.
Es wäre äußerst freundlich von Ihnen, wenn Sie die Gründe für Ihre ablehnende Haltung erläutern würden.
edit: Grammatikfehler korrigiert.
Verfasst: So 7. Okt 2007, 22:03
von Amber Marie Ford
Ist das eine Scherzfrage, Herr Minister
Ich muss allerdings neidlos anerkennen, der Zusammenhalt der Regierung Connor begeistert mich... =)
Und nein, sagen Sie nichts, ich weiß natürlich - der Herr Unionskanzler hat die Vorlage in seiner Eigenschaft als Abgeordneter und nicht namens der Unionsregierung eingebracht, Freiheit des Mandats, keine Bedeutung von Parteibüchern in der Regierung ... usw. ...
