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[Aussprache] Föderalsismusreform
Verfasst: Fr 5. Okt 2007, 18:10
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Meine Damen und Herren,
Herr Connor hat im Auftrag der Unionsregierung folgendes beantragt und die Aussprache dazu gefordert. Der Antragsteller hat das Wort, danach ist die Diskussion eröffnet.
Föderalsismusreform
Verfassungsänderungsgesetz gemäß Art. 52 UVerf.
§ 1 [Änderung des Artikels 47 der Unionsverfassung]
Artikel 47 der Verfassung der Demokratischen Union wird folgendermaßen neu gefasst:
Artikel 47 - Ausschließliche Gesetzgebung der Union
Die Union hat die Gesetzgebung über:
1. die auswärtigen Angelegenheiten einschließlich der politischen und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland;
2. die Landesverteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung, die grenzpolizeiliche Überwachung der Außengrenzen der Demokratischen Union zu Lande, zu Wasser und in der Luft, die Einreise in das und Ausreise aus dem Staatsgebiet der Demokratischen Union;
3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems;
4. die Verfassung des Unionsgerichtes und das Prozessrecht und vor demselben, die Rechtsanwaltschaft und die Rechtsberatung;
5. das Strafrecht;
6. das bürgerliche Recht;
7. die Staatsangehörigkeit, das Passwesen, das Melde- und Ausweiswesen, das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer, die Freizügigkeit, die Ein- und Auswanderung, die Abschiebung, die Aus- und Durchlieferung;
8. alle staatlichen Foren;
9. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung;
10. die soziale Sicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsfürsorge;
11. diejenigen Gegenstände, ohne die zugleich mitzuregeln eine ausdrücklich der Union zugewiesene Gesetzgebungskompetenz verständigerweise nicht geregelt werden kann, ergänzende Vorschriften zu Gegenständen über welche die Union die Gesetzgebung besitzt sowie Gegenstände, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.
(2) Auf dem Gebiet des Strafrechts darf jedes Land für die Nichteinhaltung von Gesetzen des Landes besondere Strafen androhen.
§ 2. [Unionsvertretungsgesetze]
Der Unionsverfassung wird der Artikel 48 neu eingeführt:
Artikel 48 - Vertretungsgesetzgebung der Union
(1) Auf den Sachgebieten welche unter die Gesetzgebung der Länder fallen hat die Union das Recht zur Gesetzgebung, solange und soweit nicht alle Länder von ihrem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht haben.n
(2) Vertretungsgesetze der Union gelten wie Landesrecht und sind als solche zu kennzeichnen.
(3) Vertretungsgesetze der Union treten für das Gebiet eines Landes außer Kraft, wenn dieses Land eine eigene gesetzliche Regelung erläßt oder eine solche bereits besteht.
(4) Artikel 22 Absatz 3 findet auf dem Gebiet der Vertretungsgesetzgebung der Union keine Anwendung.
§ 3. [Inkrafttreten]
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Verfasst: Fr 5. Okt 2007, 21:10
von Sean William Connor
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir beschäftigen uns heute in diesem Haus wiedereinmal mit dem Theme der Reform des Föderalismus. Heute sind die Voraussetzungen jedoch anders, als in den vielen Debatten vorher. Nach dem Scheitern der SPDU-UFD-FDU Koalition ist auch ein ehrlicher Dialog zwischen den "Föderalisten" entstanden. Das vorliegende Gesetz trägt die deutliche Handschrift des Herrn Poppingas. Es greift aber auch Elemente der Justizministerin a.D. Ford auf. Die Reform des Föderalismus war ein Hauptanliegen aller hier vertretenden demokratischen Parteien, Gruppierungen und Einzelkandidaten.
Meine Damen und Herren,
werfen wir noch einmal einen kurzen Blick zurück. Vor rund fünf Jahren wurde der Föderalismus, wie wir ihn heute kennen, mit dem Eintritt neuer Unionsländer eingeführt. Die Initiative zur föderalistischen Ausprägung der Union kam damals aus der Republik Imperia, die ihn maßgeblich mitgestaltet hat. Vor etwa zwei Jahren berief der Unionskanzler Maximilian von Rohan-Mason eine Föderalimuskommission unter der Teilnahme der Länder. Gemeinsam erarbeitete man einen Entwurf für ein neues föderales System in der Union, das auf breite Ablehnung stoß und schließlich in einer Abstimmung scheiterte.
Sowohl das 22. Unionsparlament, als auch das 23. Unionsparlament haben sich zum Ziel gesetzt den Föderalismus effektiv und modern zu gestalten. Insgesamt wurden in den letzten Wochen drei Anträge in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, die dieses Anliegen verfolgten. Sowohl der Vorschlag der Unionsministerin der Justiz a.D. Ford, als auch mein Vorschlag wurde als zu "unionistisch" beurteilt und durch den Unionsrat abgelehnt. Herr Poppingas Entwurf, der August dem Unionsparlament vorlag wurde durch die Regierungskoalitionen im Unionsparlament abgewiesen. Jeder schien auf seiner absoluten Vorstellung zu bestehen. Es fehlte auf beiden Seiten die Empathie für die Sorgen der jeweils anderen Meinungsträger.
Den Bürgerinnen und Bürgern in der Union und den Ländern wurde sichtbar vor Augen geführt, dass unser Land offenbar nicht in der Lage ist, wichtige und notwendige Korreturen vorzunehmen. Zei annährend große politische Blöcke blockierten sich gegenseitig und damit jegliche Veränderung. Einigkeit über die Notwendigkeit einer Reform bestand und besteht auf allen Seiten. Es scheint wie ein Dilemma aus dem man nicht herauskommt.
Ich weiß, dass im Hintergrund Strippen gezogen werden, Versprechen gemacht werden und die Reform des Föderalismus immernoch Thema für eine politische Aufwertung der eigenen Partei, der eigenen Person herhalten muss. Bei allen Zwist zwischen Personen, Parteien. Bei aller Kritik über meine Person appeliere ich an Sie: Mit dem gegenwärtigen Entwurf haben wir die Chance die interessen der "Föderalisten" und "Unionisten" zu vereinbaren. Diese Reform entmündigt weder die Länder, noch bevorzugt sie die Union. Die Länder bleiben eigenständig. Die Union gewinnt angemessenen Handlungsspielraum.
Lassen Sie uns diese, jetzt Chance, nutzen und neben allen parteipolitischen Zwist auch gemeinsam unsere Versprechen einer fairen und gemeinsamen Reform wahr werden lassen.
Verfasst: Fr 5. Okt 2007, 21:53
von Marko Untrial
Liebe Kollegen,
verehrte Präsidium,
die Föderalismusreform ist ein ewiges Thema. Wieviele Entwürfe gab es schon, die entweder nie eingereicht wurden, nie das Unionsparlament passierten, oder vom Unionsrat blockiert wurden oder vvon beiden angenommen, aber nicht vom Unionspräsidenten verkündet worden sind? Ich vermag es nicht zu sagen.
Fakt ist, das Land braucht eine vernünftige Reform um zukunfts- und handlungsfähig zu sein. Ich denke da sind wir uns alle einig. Doch ist dieser Vorschlag diese vernünftige Reform? Das gilt es zu prüfen.
Als erstes fällt auf, das dieser Entwurf lediglich zwei neue Kompetenzen der Union gibt.
Auf der anderen Seite fällt auf, das keine der aktuell gültigen Kompetenzen entfernt wurden, wie ich bereits befürchtet hatte, das stimmt positiv. Soweit ich das überblicken kann, wurden diese sogar zum Teil erweitert.
Hier würde ich mir von der Unionsregierung eine kurze Begründung zu den veränderten und hinzugefügten Punkten wünschen, was die Unionsregierung damit erreichen will, warum sie sinnvoll sind, usw...
Zu Artikel 48 habe ich keine Anmerkungen, da ich diese Regelung für absolut begrüssenswert halte.
Vielen Dank
Verfasst: Sa 6. Okt 2007, 00:23
von Amber Marie Ford
So begrüßenswert es ist, dass auch die neue Regierung Connor am Ziel einer Föderalismusreform festhält - dieser Entwurf ist der bislang schlechteste von allen. Ein Hastigkeit zusammengepapptes Flickwerk aus dem Entwurf der alten Regierung Connor, und dem Entwurf des Abgeordneten Poppinga.
Um zwei willkürliche Beispiele zu nennen: Die Union hätte nach diesem Entwurf auch weiterhin lediglich Gesetzgebungsbefungisse über "die Grundlagen des Wirtschaftssystems", welche sich nach bisher vertretener Meinung mit der Entscheidung für die Marktwirtschaft an Stelle der Planwirtschaft, sowie dem Abschluss des Vertrages mit der Firma banosoft Ltd. bereits erschöpft haben. Das ist klar zu wenig, hier fehlen weitergehende Gestaltungsspielräume.
Andersherum soll die Union die Gesetzgebung über die "Gesundheitsfürsorge" bekommen, was meiner Meinung nach zu weit geht und unnötigen Zentralismus mit sich bringt. Eine unionsweit einheitliche Krankenversicherung ist wichtig und sinnvoll, aber über Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, das öffentliche Gesundheitswesen (Gesundheitsämter), die Errichtung und Finanzierung von Krankenhäusern sowohl in öffentlicher Trägerschaft als auch in Trägerschaft nichtstaatlicher Organisationen mit entsprechender Förderung und Unterstützung und dergleichen mehr, sollten besser die Länder in eigener Regie entscheiden.
Der Entwurf besteht eigentlich nur daraus, einerseits durch einen möglichst kurzen Kompetenzkatalog der Union die Länder nicht erschrecken zu wollen, während andererseits durch allzu pauschale und generelle Formulierungen Aufgaben denen sich die Union nun wirklich nicht widmen muss, sondern die in den Ländern besser aufgehoben sind, auf die Unionsebene gezogen werden, derweil bleiben zentrale Aufgaben auch weiterhin unberücksichtigt.
Endlich verabsäumt die neue Regierung Connor es ebenso wie einst die Regierung Metternich, aber anders als die alte Regierung Connor, die Länder auch jenseits der parlamentarischen Prozesse in die Reformentwicklung einzubeziehen. Die Idee des Unionskanzlers einer Reise durch die Länder zu Gesprächen mit einem Reformentwurf im Gepäck war ja gar nicht schlecht, im Gegenteil, nur wird jetzt an Stelle einer wohldurchdachten und schon im Vorfeld Ihrer Einbringung im Parlament auf breite Basis gestellten Reform versucht, im Eilverfahren und Reform Marke "Schnell & Billig" durchzupeitschen.
Sowas kann schon von vornherein nichts werden, darum sehe ich für mich keine Möglichkeit, diesen Entwurf mitzutragen.
Verfasst: Sa 6. Okt 2007, 14:42
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Meine Damen und Herren,
ich kann mich da den Worten meiner Kollegin anschließen. Dieser Vorschlag wurde schnell zusammen geschrieben und in der Form nicht zustimmungsfähig. Wichtig ist, dass man jetzt nicht voreilig schnell irgendwas durchbringen will sondern dass man sich zusammen setzt und einen vernünftigen Vorschlag erarbeitet. Vielen Dank.
Verfasst: Sa 6. Okt 2007, 15:06
von Sean William Connor
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
verehret Kollegen und Kolleginnen!
Zunächst möchte ich auf die Bemerkungen des Kollegen Untrial eingehen, der die Unionsregierung darum gebeten hat auf den Entwurf der Unionsregierung hinsichtlich der erweiterten Punkte etwas deutlicher herauszustellen.
Wie Ihnen richtig aufgefallen ist, Herr Untrial, sind im Wesentlichen die Punkte 9 und 10 der Union nun auch offiziell als ausschließliche Unionsgesetzgebung zugefallen. Das umfasst das Arbeitsrecht und die Arbeitvermittlung und ferner die Sozialsicherung, in Form der Kranken-, Arbeits-, Renten-, Unfall-, und Pflegeversicherung, und die Gesundheitsfürsorge.
Die anderen Punkte sind im Wesentlichen aus dem alten Fordschen-Entwurf aufgegriffen und sind eine genauere Umschreibung der Zuständigkeit der Union.
Der gegenwärtige Gesetzeswortlaut für die Punkt lautet:
1.Auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung
Die neue Fassung des Punkts hingegen: 1. die auswärtigen Angelegenheiten einschließlich der politischen und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland;
2.Grenzschutz sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union
Die neue Fassung des Punkts hingegen: 2. die Landesverteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung, die grenzpolizeiliche Überwachung der Außengrenzen der Demokratischen Union zu Lande, zu Wasser und in der Luft, die Einreise in das und Ausreise aus dem Staatsgebiet der Demokratischen Union;
3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems
Die neue Fassung des Punkts hingegen: 3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems;
4. die Rechtspflege, das Prozessrecht an den Gerichten der Union und den Strafvollzug
Die neue Fassung des Punkts hingegen: 4. die Verfassung des Unionsgerichtes und das Prozessrecht und vor demselben, die Rechtsanwaltschaft und die Rechtsberatung;
Punkt 5,6 bleiben gleich.
7. das Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht und das Registerwesen
Die neue Fassung des Punkts hingegen: 7. die Staatsangehörigkeit, das Passwesen, das Melde- und Ausweiswesen, das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer, die Freizügigkeit, die Ein- und Auswanderung, die Abschiebung, die Aus- und Durchlieferung;
8. bleibt gleich. Eingeführt werden die oben genannten Punkte 9 und 10. Der bisherige Punkt 9 wird in einem 11 Punkt genauer gefasst.
9. Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.
Die neue Fassung des Punkts hingegen: 11. diejenigen Gegenstände, ohne die zugleich mitzuregeln eine ausdrücklich der Union zugewiesene Gesetzgebungskompetenz verständigerweise nicht geregelt werden kann, ergänzende Vorschriften zu Gegenständen über welche die Union die Gesetzgebung besitzt sowie Gegenstände, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.
Auch ich habe mir eine weitergehende Reform gewünscht. Das vorliegende Reformwerk ist das politisch gegenwärtig machbare. Eine Verweigerung der Zustimmung zu dieser Reform wird der Union mehr schaden, als helfen. Eine jedwede Maximalforderung der s.g. "Unionisten" wird im Unionsrat abgeschmettert werden.
Ich betone an dieser Stelle auch: Ich bin bereit über eine jedwede Änderung im Gesetzgebungsprozess also JETZT mich zu unterhalten. Ich nehme Vorschläge zur Änderung des Entwurfs gerne entgegen und werde sie, soweit mir möglich auch aufgreifen.
Verfasst: Sa 6. Okt 2007, 16:49
von Kreittmayr
Die FVP wird, im Gegensatz zu den ewigen Blockierern von der FDU, dieser Vorlage zustimmen.
Verfasst: So 7. Okt 2007, 03:26
von Helmut Hennrich
Herr Präsident, Hohes Haus,
der von der Unionsregierung vorgelegte verfassungsändernde Entwurf für eine Föderalismusreform geht einigen nicht weit genug, und es gibt sicherlich den ein- oder anderen, dem sie zu weit geht. Entscheidend ist, und Unionskanzler Connor hat dies ja bereits deutlich gemacht, dass der Entwurf derzeit der gemeinsame politische Nenner ist, auf den sich alle Beteiligten einigen. Er ist - zugegeben - ein Kompomiss, bei dem alle Beteiligten die Schmerzgrenze des jeweils anderen erkannt und akzeptiert haben. Dieser Entwurf steht für die Kompromissfähigkeit der politisch Verantwortlichen in der Demokratischen Union, sei es auf Unions- oder Länderebene, ohne die ein politischer Prozess, ein politischer Fortschritt nicht möglich ist.
Wenn die Kollegen Ford und Behrens-Nilsson dem Unionskanzler vorwerfen, der eingebrachte Entwurf sei ein hastig zusammengepapptes Flickwerk oder sei schnell zusammen geschrieben worden und sei in der Form nicht zustimmungsfähig, dann ist dem entgegenzuhalten, dass erstens dieser Entwurf das Ergebnis einer langen Diskussion ist, die ja insbesondere in der Öffentlichkeit nicht erst seit gestern geführt wird, und zweitens, dass ein weiter gehender Entwurf spätestens im Unionsrat scheitern wird. Wir stehen also nicht nur vor der Frage, ob wir wissentlich die - soweit ich es beurteilen kann - von uns allen hier im Hohen Haus gewollte Verfassungsänderung scheitern zu lassen, oder ob wir, de politisch Verantwortlichen, Kompromissfähigkeit unter Beweis stellen, und so die Zukunftsfähigkeit der Demokratischen Union und der Unionsländer gewährleisten.
Der von der Unionsregierung vorgelegte Entwurf, enthält aber auch ein deutliches Signal an die politischen Kräfte in den Ländern, die einer Rückübertragung von Hoheitsrechten an die Unionsebene skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen: es sollen mitnichten die Unionsländer entmachtet werden, und es fällt auch niemand unter die Räuber. Der im Entwurf vorgesehene Kompetenzzuwächse für die Unionsebene - der Unionskanzler hat sich ausführlich genannt - orientiert sich aus der Einsicht in die Notwendigkeit der subsidiären Aufgabenverteilung zwischen Unions- und Länderebene und ist Ausdruck des politischen Willens, auf den Gebieten gleiche Verhältnisse und Bedingungen in der gesamten Demokratischen Union herzustellen, auf denen es sinnvoll und wünschenswert ist, ohne dass die Unionsländer ihre kulturellen und anderen Eigenarten verlieren, die die Demokratische Unionsinsgesamt bereichern, positive Impulse freisetzen und aus denen die Demokratische Union täglich ihre Kraft schöpft.
Aus diesem Grund werbe ich für eine breite Zustimmung auch von seiten der liberalen Fraktion. Lassen Sie uns gemeinsam die Chance der Stunde nutzen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Verfasst: So 7. Okt 2007, 12:48
von Amber Marie Ford
Ich erspare es mir und allen Abwesenden, auf den unqualifizierten Einwurf der Frau Innenministerin einzugehen, und wende mich ausschließlich den Sachargumenten des Herrn Unionskanzlers sowie des Herrn Wirtschafts- und Finanzministers zu.
Es mag zutreffend sein, dass dieser Entwurf in seinem inhaltlichen Umfang aktuell das Optimum eines zwischen sog. "Unionisten" und "Föderalisten" erreichbaren Kompromisses ist. Aber nichts desto minder ist er einfach ungenügend. Ihm fehlt erkennbar jedes durchdachte und sinnvolle Konzept zur Schaffung einer funktionstüchtigen und effizienten Struktur des Föderalismus in der Demokratischen Union.
Die sprachliche Neufassung einiger bereits bestehender Unionszuständigkeiten darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass letztlich nur einige wiederholt in der bisherigen Debatte aufgetauchten Schlagworte wie "soziale Sicherung" und "Gesundheitsfürsorge" in den Katalog aufgenommen wurden. Eine gründliche und substanzielle Analyse des Union-Länder-Verhältnisses, der gegenwärtigen Leistungsfähigkeiten und bisher ungenutzen Leistungspotenziale sowie der Chancen und Möglichkeiten ihrer Aktivierung sowohl in der Union als auch den einzelnen Länder, des Standes und für die Zukunft erwünschten Maßes an Rechts- und Wirtschaftseinheit sowie unionsweiten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und endlich Auseinandersetzungen mit der Möglichkeit eines Ausbrechens aus dem starren Muster eines Gegenübers von Union und Ländern in der Rivalität um Kompetenzen zu Gunsten neuer Wege des föderativen Miteinanders, liegen dem Entwurf erkennbar nicht zu Grunde.
Abseits der rein inhaltlichen Ebene werden die Länder - ein Fehler, den die Regierung Metternich einst begangen hatte, und den die alte Regierung Connor vermeiden wollte - wieder einmal völlig überrollt. Ohne jede Nachricht, dass diese Reise des Unionskanzlers durch die Länder zu Gesprächen über den Entwurf der alten Regierung Connor abgebrochen und der bisherige Entwurf aufgegeben wird, bringt die Unionsregierung nun einen neuen Eilentwurf in den Gesetzgebungsprozess ein, welcher sich allein dadurch auszeichnet, keinerlei Reiz- und Streitpunkte zu berühren und auf Grund seiner Konzept- und Fantasielosigkeit, sowie dem daraus erwachsenden Unvermögen, die notwendigen und allseits erwünschten Verbesserungen im föderativen Gefüge zu bringen, faktisch unmittelbar nach seiner Verkündugn wieder zum Gegenstand von Beratungen und Planungen zu seiner Überarbeitung, wenn nicht Ersatzung durch eine weitere Reform, gemacht werden müsste.
Der Regierung Metternich wurde einst vorgeworfen, ihr Reformvorschlag, der erste parlamentarische Vorstoß in dieser Sache, habe in erster Linie dazu dienen sollen, der mitten in einer Legislaturperiode überraschend gebildeten Koalition einen schnellen und sensationellen Erfolg im Hinblick auf die nächsten Wahlen zu verschaffen. Anders als mit solchen Erwägungen der "überparteilichen" Regierung Connor kann ich mir deren Entwurf nicht erklären. Sehr wahrscheinlich will diese sich den allseits ersehnten Durchbruch in der Diskussion um eine Föderalismusreform auf die Fahnen schreiben, um auf diese Weise für die Wiederwahl ihrer Mitglieder in das Unionsparlament, und evtl. auch die Akzeptanz der Bevölkerung für überparteiliche, rein personenbezogene Unionsregierungen werben.
Insgesamt gesehen besteht für die FDU somit keinerlei Möglichkeit, diesem Entwurf zuzustimmen.
Verfasst: So 7. Okt 2007, 12:48
von Hajo Poppinga
Original von Amber Marie Ford
Andersherum soll die Union die Gesetzgebung über die "Gesundheitsfürsorge" bekommen, was meiner Meinung nach zu weit geht und unnötigen Zentralismus mit sich bringt. Eine unionsweit einheitliche Krankenversicherung ist wichtig und sinnvoll, aber über Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, das öffentliche Gesundheitswesen (Gesundheitsämter), die Errichtung und Finanzierung von Krankenhäusern sowohl in öffentlicher Trägerschaft als auch in Trägerschaft nichtstaatlicher Organisationen mit entsprechender Förderung und Unterstützung und dergleichen mehr, sollten besser die Länder in eigener Regie entscheiden.
Hier scheint mir die Kollegin Ford nicht ganz unrecht zu haben - eine Abänderung des Antrages wäre somit sehr wünschenswert. Weiter Frage ich mich nach dem Bestandsschutz für bereits bestehende Versicherungen der Länder?