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SRM
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Hallo liebe Rechtsexperten,

Meine Freundin hat an einem Lehrstuhl an der Uni Stuttgart als wissenschaftliche Hilfskraft gearbeitet, hierbei hatte sie einen 20h/Monat-Vertrag.
Im Rahmen einer Unternehmensbefragung und deren Auswertung hat sie insgesamt 60 Überstunden gemacht. Ein Abgleiten dieser Überstunden war wegen zusätzlicher Aufgaben nicht möglich.

Inzwischen ist ihr Vertrag ausgelaufen und die Überstunden stehen zur Auszahlung. Erst wurde seitens des Lehrstuhls eine detaillierte Stundenübersicht für das letzte halbe Jahr nachgefordert, um eine Auszahlung zu ermöglichen. Nun wurde heute seitens der Lehrstuhlmitarbeiter erneut ein Gesprächstermin anberaumt, sonst sei eine Auszahlung nicht möglich. Mitte August hatte bereits ein Gespräch stattgefunden, in dem ihr zugesagt wurde, dass sie sich über die Auszahlung der Überstunden keine Sorge machen müsste.

Der Antrag auf Auszahlung wurde von meiner Freundin längst am Lehrstuhl abgegeben, weder das Sekretariat, noch der Professor selbst, haben auf Anfragen reagiert.

Nun, irgendwie wird man das Gefühl nicht los, dass der Lehrstuhl sich gegen eine Auszahlung sträubt.

Welche Möglichkeiten hat sie nun, doch noch an ihr Geld zu kommen? Welche Schritte empfehlt ihr? Und auf welche Rechtsgrundlagen kann sie sich berufen?

Ich danke euch im voraus!
 

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Klassischer Fall fürs Arbeitsgericht.
 

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SRM
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Erleuchteter

Beitrag von SRM »

Kann mir hier vielleicht noch jemand seine Einschätzung geben?
 

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Kaiser
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Beitrag von Konrad Grimm »

Hm, ich würde zu abwarten und Tee trinken raten.

Andernfalls würde ich dem Lehrstuhl selbst eine Frist setzen.
 

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