[Aussprache] Ausschüttungs-Staatsvertrag (Klatten)
Verfasst: Mi 14. Mär 2007, 14:47
Unionsparlament
- Der Präsident -
- Der Präsident -
Da wir ja schon ein paar Dinge besprochen haben, aber noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gelangt sind, habe ich diese Diskussion noch einmal mit herrüber genommen.Vertrag zwischen der Union und den Unionsländern über die Ausschüttung der Vermögen
Ausschüttungs-Staatsvertrag
§1 Vertragsgegenstand
Die Unterzeichner schütten zur Ermöglichung einer relevanten Haushalts- und Finanzpolitik ihre Vermögen an die Bürger der Demokratischen Union aus.
§2 Aufteilung der Ausschüttung
(1) Die Vermögen der Unterzeichner werden jeweils zu einem Drittel direkt an die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags rechtmäßigen Staatsbürger, an den Neubürgerfonds und als Rücklage ausgeschüttet.
(2) Für die Umsetzung des Absatz 1 sind jeweils die für Finanzen zuständigen Minister der Unterzeichner verantwortlich. Die Umsetzung hat innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttretens dieses Vertrags zu erfolgen.
(3) Das ausgeschüttete Drittel als Rücklage darf ausschließlich für soziale Leistungszahlungen der Union an die Bürger verwendet werden.
§3 Richtlinien des Neubürgerfonds
Die Unionsregierung wird von den Unterzeichnern beauftragt, mit dem Neubürgerfonds Bestimmungen über die gerechte Verteilung des ihm zur Verfügung gestellten Teils der Vermögen der Unterzeichner an neue Staatsbürger zu vereinbaren.
§4 Inkrafttreten
Dieser Vertrag tritt in Kraft, wenn alle Unterzeichner die Bestimmungen aus dieser Vereinbarung in eigenes Recht umgesetzt haben.