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[Aussprache] Ausschüttungs-Staatsvertrag (Klatten)

Verfasst: Mi 14. Mär 2007, 14:47
von Charles Dowan
Unionsparlament
- Der Präsident -
Vertrag zwischen der Union und den Unionsländern über die Ausschüttung der Vermögen
Ausschüttungs-Staatsvertrag

§1 Vertragsgegenstand
Die Unterzeichner schütten zur Ermöglichung einer relevanten Haushalts- und Finanzpolitik ihre Vermögen an die Bürger der Demokratischen Union aus.

§2 Aufteilung der Ausschüttung
(1) Die Vermögen der Unterzeichner werden jeweils zu einem Drittel direkt an die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags rechtmäßigen Staatsbürger, an den Neubürgerfonds und als Rücklage ausgeschüttet.
(2) Für die Umsetzung des Absatz 1 sind jeweils die für Finanzen zuständigen Minister der Unterzeichner verantwortlich. Die Umsetzung hat innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttretens dieses Vertrags zu erfolgen.
(3) Das ausgeschüttete Drittel als Rücklage darf ausschließlich für soziale Leistungszahlungen der Union an die Bürger verwendet werden.

§3 Richtlinien des Neubürgerfonds
Die Unionsregierung wird von den Unterzeichnern beauftragt, mit dem Neubürgerfonds Bestimmungen über die gerechte Verteilung des ihm zur Verfügung gestellten Teils der Vermögen der Unterzeichner an neue Staatsbürger zu vereinbaren.

§4 Inkrafttreten
Dieser Vertrag tritt in Kraft, wenn alle Unterzeichner die Bestimmungen aus dieser Vereinbarung in eigenes Recht umgesetzt haben.
Da wir ja schon ein paar Dinge besprochen haben, aber noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gelangt sind, habe ich diese Diskussion noch einmal mit herrüber genommen.

Verfasst: Mi 14. Mär 2007, 14:48
von Charles Dowan
Ich hatte den überarbeiteten Entwurf doch glatt übersehen.
Vertrag zwischen der Union und den Unionsländern über die Ausschüttung der Vermögen
Ausschüttungs-Staatsvertrag

§1 Vertragsgegenstand
Die Unterzeichner schütten zur Ermöglichung einer relevanten Haushalts- und Finanzpolitik ihre Vermögen an die Bürger der Demokratischen Union aus.

§2 Aufteilung der Ausschüttung durch die Union
(1) Die Vermögen der Unterzeichner werden jeweils zu einem Drittel direkt an die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags rechtmäßigen Staatsbürger, an den Neubürgerfonds und als Rücklage ausgeschüttet.
(2) Das ausgeschüttete Drittel als Rücklage darf ausschließlich für soziale Leistungszahlungen der Union an die Bürger verwendet werden.

§3 Richtlinien des Neubürgerfonds
Die Unionsregierung wird von den Unterzeichnern beauftragt, mit dem Neubürgerfonds Bestimmungen über die gerechte Verteilung des ihm zur Verfügung gestellten Teils der Vermögen der Unterzeichner an neue Staatsbürger zu vereinbaren.

§4 Aufteilung der Ausschüttungen durch die Unionsländer
Die Unionsländer bestimmen selbst über die Empfänger der Ausschüttung.

§5 Schlussbestimmungen
(1) Für die Umsetzung der Bestimmungen dieses Vertrags sind jeweils die für Finanzen zuständigen Minister der Unterzeichner verantwortlich. Die Umsetzung hat innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttretens dieses Vertrags zu erfolgen.
(2) Dieser Vertrag tritt in Kraft, wenn alle Unterzeichner die Bestimmungen aus dieser Vereinbarung in eigenes Recht umgesetzt haben.

Verfasst: Fr 16. Mär 2007, 11:56
von Natalie von Matahari
§2(2) Denke ich sollte man so in der Form nicht stehen lassen. Da dadurch der Handlungsspielraum der Union was kulturelle Förderung betrifft nicht gegeben ist.
§4
Sehr schwammig formuliert und auch in meinen Augen sehr unpassend. Denn so können die Unionsländer an alles und jeden, ohne Kontrolle, Auszahlungen vornehmen. Ich finde so etwas sollte reglementiert werden.

Verfasst: Fr 16. Mär 2007, 17:23
von Jonathan Metternich Hughes
Dito. Dieser Vertrag ist inakzeptabel.

Verfasst: So 18. Mär 2007, 21:39
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Meine Damen und Herren,

ich denke, dass das Grundanliegen dieses Vertrages eine gute Sache ist, ich hoffe, das sehen Sie auch so.

Der erste Einwand von Frau Matahari ist nachvollziehbar und sollte tatsächlich geändert werden.

Ich glaube bei §4 sollte man den Ländern vertrauen. Ich denke, dass unsere Länder gut mit dem Geld umzugehen wissen uns keinen Unsinn damit anstellen.

Verfasst: So 18. Mär 2007, 22:44
von Jonathan Metternich Hughes
Ich weiß nicht, wie die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten das sehen, aber angesichts des Fehlens eines Antragsstellers - wir haben ja keine Unionsregierung... -, der auf unsere Einwürfe eingehen könnte, wäre eventuell eine Unterbrechung der Aussprache sinnvoll.

Verfasst: So 18. Mär 2007, 22:52
von Helmut Hennrich
In meinen Augen ist der Vertrag nicht zustimmungsfähig.
Es ist erstens absolut nicht nachvollziehbar, warum das Ausschütten von Vermögen an die Bürger eine "relevante Haushalts- und Finanzpolitik" ermöglichen soll und zweitens ist nicht nachvollziehbar, warum die Länder in ihrer Haushaltsautonomie derart eingeschränkt werden sollen, dass sie ihre Rücklagen nur für soziale Leistungszahlungen an die Bürger ausgeben dürfen.

Verfasst: So 25. Mär 2007, 20:09
von Sven Vindland
Wird hier noch weiterdebattiert meine Damen und Herren oder soll diese Aussprache erstmal zu den Akten gelegt werden bis es eine neue Regierung gibt?

Verfasst: So 25. Mär 2007, 21:14
von Helmut Hennrich
Ich schlage vor, dass dieser Gesetzentwurf zu den Akten gelegt wird, da sich die politischen Verhältnisse geändert haben.

Verfasst: So 25. Mär 2007, 21:18
von Vasiliki Galanis
Original von Sven Vindland
Wird hier noch weiterdebattiert meine Damen und Herren oder soll diese Aussprache erstmal zu den Akten gelegt werden bis es eine neue Regierung gibt?
Solange der Antragsteller, in diesem Falle die Unionsregierung, ihren Antrag nicht zurückzieht, hat das Parlamentspräsidium kein Recht, den Antrag irgendwo verstauben zu lassen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Unionsregierung, wenn sie bald ernannt sein wird, sich um den Antrag kümmern wird.