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SRM
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Hallo zusammen,

Ich hätte mal eine kurze Frage an die Juristen unter uns:

Nehmen wir mal an, eine Person legt für einen eingetragenen Verein im Vorfeld eines Festes Auslagen aus. Die Erstattung der Auslagen wurde durch die Person durch die vereinseigenen Erstattungsformulare beantragt. Vereinsverantwortliche haben die Erstattung der Auslagen telefonisch bestätigt, wenige Wochen später wurde die Erstattung schriftlich abgesagt, weil der Verein über keine Mittel mehr verfügen würde.

Welche Möglichkeiten hat die Person, doch noch an ihr Geld zu kommen?

Vielen Dank!
 

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Kaiser
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Beitrag von Konrad Grimm »

Ich formuliere anders:

Hat der Verein einen Insolvenzantrag gestellt?
 

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SRM
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Beitrag von SRM »

Original von Konrad Grimm
Ich formuliere anders:

Hat der Verein einen Insolvenzantrag gestellt?
Nein, hat er nicht.
 

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Kaiser
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Beitrag von Konrad Grimm »

Naja, dann sehe ich eigentlich keine Probleme. "Wir haben kein Geld mehr" ist ja nun keine Einrede, die die Zahlungsverpflichtung beseitigt.

Erstmal mahnen, um den Verein in Zahlungsverzug zu setzen (-> Verzugszins). Und zwar unter Androhung von Rechtsmitteln. Und wenn das nicht hilft, gerichtliches Mahnverfahren.
 

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SRM
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Beitrag von SRM »

Gibt es hierfür eine gesetzesmässige Grundlage, auf die man sich berufen könnte?
 

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Beitrag von Konrad Grimm »

Hm. §§ 670 oder 683 BGB, je nachdem, ob man von einem Auftrag ausgeht oder von Geschäftsführung ohne Auftrag. Da 683 aber besagt, dass er die gleichen Rechtsfolgen hat wie 670, würde ich mich auf ersteren berufen.
 

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