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Republik Imperia
- Der Sekretär -
Ich verfüge, dass ab sofort Tonbandaufnahmen, Mitschriften u. Ä. der Äußerungen von Mitgliedern dieses Hauses durch Zuschauer untersagt sind. Dies gilt sowoh für Sitzungen als auch für Abstimmungen. Entsprechende Geräte sind am Eingang abzugeben und werden beim Verlassen des Gebäudes zurückgegeben. Angehörige der Sicherheitskräfte, die nicht der Imperialregierung gegenüber weisungsgebunden sind, haben am Eingang Ihren Ausweis vorzuzeigen, auch dann, wenn sie nicht im Dienst sind. Das Sekretariat behält sich jederzeit die Ausübung seiner Befugnisse gemäß der Geschäftsordnung vor.
Zur näheren Begründung:
Unionskanzler Connor hat in einem offenen Brief an den Imperialkanzler angekündigt, das sowohl der Kanzler und seine Minister als auch die gesamte Republik und dieses Haus unter strikter Überwachung der Sicherheitskräfte der Union unterliegen.Eine Überwachung der freien Rede und Abstimmung der Abgeordneten dieser demokratisch legitimierten gesetzgebenden Körperschaft wird durch das Sekretariat strikt abgelehnt.
- Der Sekretär -
Ich verfüge, dass ab sofort Tonbandaufnahmen, Mitschriften u. Ä. der Äußerungen von Mitgliedern dieses Hauses durch Zuschauer untersagt sind. Dies gilt sowoh für Sitzungen als auch für Abstimmungen. Entsprechende Geräte sind am Eingang abzugeben und werden beim Verlassen des Gebäudes zurückgegeben. Angehörige der Sicherheitskräfte, die nicht der Imperialregierung gegenüber weisungsgebunden sind, haben am Eingang Ihren Ausweis vorzuzeigen, auch dann, wenn sie nicht im Dienst sind. Das Sekretariat behält sich jederzeit die Ausübung seiner Befugnisse gemäß der Geschäftsordnung vor.
Zur näheren Begründung:
Unionskanzler Connor hat in einem offenen Brief an den Imperialkanzler angekündigt, das sowohl der Kanzler und seine Minister als auch die gesamte Republik und dieses Haus unter strikter Überwachung der Sicherheitskräfte der Union unterliegen.Eine Überwachung der freien Rede und Abstimmung der Abgeordneten dieser demokratisch legitimierten gesetzgebenden Körperschaft wird durch das Sekretariat strikt abgelehnt.
Zuletzt geändert von Oliver von Palm am Do 20. Sep 2007, 10:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Frau Heidenberg, ich stütze mich auf § 10 Abs. 1, 3 der Geschäftsordnung des Herrenhauses.
Edit: Tippfehler
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Herr Sekretär,
ich beantrage, dass das Präsidium die Medienkabinen, die mit Kameras ausgestattet sind, unverzüglich schließen lässt. Es besteht seitens der Sender kein Rechtsanspruch auf Live-Übertragungen oder Bewegtbilder aus dem Herrenhaus und die objektive Berichterstattung der TV-Medien, der Nachrichtenagenturen etc. ist angesichts der augenblicklichen Situation nicht mehr gewährleistet.
ich beantrage, dass das Präsidium die Medienkabinen, die mit Kameras ausgestattet sind, unverzüglich schließen lässt. Es besteht seitens der Sender kein Rechtsanspruch auf Live-Übertragungen oder Bewegtbilder aus dem Herrenhaus und die objektive Berichterstattung der TV-Medien, der Nachrichtenagenturen etc. ist angesichts der augenblicklichen Situation nicht mehr gewährleistet.
JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
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Republik Imperia
- Der Sekretär -
Herr Imperialkanzler,
ich bin grundsätzlich geneigt, Ihrem Antrag stattzugeben. Allerdings muss ich auch die Interessen der imperianischen Öffentlichkeit nach Transparenz des Herrenhauses wahren. Ich ordne daher folgendes an: Die Medienräume werden nur für Sitzungen geschlossen, bei denen eine Überwachung des Hauses zu befürchten ist.
gez
von Palm
- Der Sekretär -
Herr Imperialkanzler,
ich bin grundsätzlich geneigt, Ihrem Antrag stattzugeben. Allerdings muss ich auch die Interessen der imperianischen Öffentlichkeit nach Transparenz des Herrenhauses wahren. Ich ordne daher folgendes an: Die Medienräume werden nur für Sitzungen geschlossen, bei denen eine Überwachung des Hauses zu befürchten ist.
gez
von Palm
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Mit Verlaub, aber ich glaube Imperialkanzler und Sekretär haben wohl gepflegt eine Schraube locker!
1.) Die Einschränkung der Medienfreiheit in dieser Hinsicht ist nicht hinnehmbar und ist eine Unterhöhlung des Artikels 5(1) der Unionsverfassung, da damit der Bevölkerung Imperias und der Union die freie Meinungsbildung durch das Ausschalten von Inhaltsverbreitung über die Sender verweigert wird.
2.) Zudem verstößt es gegen den Artikel 12 der Imperialverfassung, da der Zugang der Presse zu den Sitzungen einen derart harten Eingriff in die Möglichkeiten der Presse bedeutet, dass von freier Presse keine Rede mehr sein kann.
3.) Und mitnichten ist der Sekretär überhaupt befügt den Medien den Zugang zu verweigern, da im Hausrecht §11 des Imperialgesetzes über die Geschäftsordnung des Herrenhauses (GO) eindeutig festgelegt ist was die Hausordnung ist. Zudem kann nach §11 (3) nur gegen einzelne Personen, aber nicht gegen Institutionen wie die Medien ein Hausverbot erteilt werden. Hausrecht bedeutet in diesem Gebäude nicht schalten und walten nach Gutsherrenart!
Wenn diese unrechtmäßige "Verfügung" nicht innerhalb von 48 Stunden zurückgenommen wird werde ich Klage bei den entsprechenden Gerichten einreichen.
1.) Die Einschränkung der Medienfreiheit in dieser Hinsicht ist nicht hinnehmbar und ist eine Unterhöhlung des Artikels 5(1) der Unionsverfassung, da damit der Bevölkerung Imperias und der Union die freie Meinungsbildung durch das Ausschalten von Inhaltsverbreitung über die Sender verweigert wird.
2.) Zudem verstößt es gegen den Artikel 12 der Imperialverfassung, da der Zugang der Presse zu den Sitzungen einen derart harten Eingriff in die Möglichkeiten der Presse bedeutet, dass von freier Presse keine Rede mehr sein kann.
3.) Und mitnichten ist der Sekretär überhaupt befügt den Medien den Zugang zu verweigern, da im Hausrecht §11 des Imperialgesetzes über die Geschäftsordnung des Herrenhauses (GO) eindeutig festgelegt ist was die Hausordnung ist. Zudem kann nach §11 (3) nur gegen einzelne Personen, aber nicht gegen Institutionen wie die Medien ein Hausverbot erteilt werden. Hausrecht bedeutet in diesem Gebäude nicht schalten und walten nach Gutsherrenart!
Wenn diese unrechtmäßige "Verfügung" nicht innerhalb von 48 Stunden zurückgenommen wird werde ich Klage bei den entsprechenden Gerichten einreichen.
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Ich habe den Medien nicht den Zutritt verweigert. Besucher dürfen generell keine Tonaufnahmen und keine Mitschriften mehr anfertigen. Davon ist die Berichterstattung nicht betroffen.
Zuletzt geändert von Oliver von Palm am Do 20. Sep 2007, 12:50, insgesamt 1-mal geändert.

