Schlamperei im UP
Verfasst: Mi 19. Sep 2007, 12:23
Unsere neue Unionsministerin der Verteidigung hat vor einigen Tagen ein Gesetz zur Stiftung von Fahnen für die Unionsstreitkräfte eingebracht - an sich nichts schlimmes, jedoch ist das Gesetz eine Zumutung. Der Wortlaut
Gesetz zur Stiftung von Fahnen für die Unionsstreitkräfte
Eingangsformel
Als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat stifte ich für Bataillone und entsprechende Verbände Truppenfahnen in den Farben rot-gold mit Unionswappen.
§ 1
Die Truppenfahne ist die Unionsdienstfahne in quadratischer Form (100 x 100) aus schwerem Seidenstoff. Das Unionskreuz, sowie die Unionssterne sind gestickt. Das Fahnentuch ist mit rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefaßt.
§ 2
(1) Das Fahnentuch ist an einem schwarzen Fahnenstock befestigt. Ein Metallring um den Fahnenstock trägt die Bezeichnung des Truppenteils.
(2) Die Spitze des Fahnenstocks ist ausgebildet als ein gebeugter, stilisierter Wal.
§ 3
(1) Das mit schmalem Goldstreifen gefaßte Fahnenband in der Waffenfarbe des Truppenteils ist am Fahnenstock angebracht.
(2) Auf dem Fahnenband ist das Emblem der Teilstreitkraft und die Bezeichnung des jeweiligen Truppenteils eingestickt.
§ 4
Der Unionsminister der Verteidigung wird ermächtigt, die zu dieser Anordnung erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Schlußformel
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Mal davon abgesehen, daß zumeist solche Stiftungen in der Form von Verordnungen erfolgen, ist in diesem Gesetz keine Person genannt, der diese Flaggen stiftet, dabei wird in der Eingangsformel doch von "ich stifte" gesprochen.
Auf meinen Einwand hin bin ich dann von der zuständigen Ministerin darauf hingewiesen worden, daß es doch im Bundesgesetzblatt ein ebensolches Gesetz gäbe - ein Blick in dieses offenbart jedoch, daß es sich eben um eine Anordnung handelt und nicht um ein Gesetz. In dieser Anordnung stiftet dann eben auch der Minister diese Truppenfahnen.
Es zeigt sich, daß auch eine Anordnung in diesem Fall das richtige gewesen wäre - aber die Unionsregierung hat sich als beratungsresistent erwiesen.
Gesetz zur Stiftung von Fahnen für die Unionsstreitkräfte
Eingangsformel
Als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat stifte ich für Bataillone und entsprechende Verbände Truppenfahnen in den Farben rot-gold mit Unionswappen.
§ 1
Die Truppenfahne ist die Unionsdienstfahne in quadratischer Form (100 x 100) aus schwerem Seidenstoff. Das Unionskreuz, sowie die Unionssterne sind gestickt. Das Fahnentuch ist mit rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefaßt.
§ 2
(1) Das Fahnentuch ist an einem schwarzen Fahnenstock befestigt. Ein Metallring um den Fahnenstock trägt die Bezeichnung des Truppenteils.
(2) Die Spitze des Fahnenstocks ist ausgebildet als ein gebeugter, stilisierter Wal.
§ 3
(1) Das mit schmalem Goldstreifen gefaßte Fahnenband in der Waffenfarbe des Truppenteils ist am Fahnenstock angebracht.
(2) Auf dem Fahnenband ist das Emblem der Teilstreitkraft und die Bezeichnung des jeweiligen Truppenteils eingestickt.
§ 4
Der Unionsminister der Verteidigung wird ermächtigt, die zu dieser Anordnung erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Schlußformel
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Mal davon abgesehen, daß zumeist solche Stiftungen in der Form von Verordnungen erfolgen, ist in diesem Gesetz keine Person genannt, der diese Flaggen stiftet, dabei wird in der Eingangsformel doch von "ich stifte" gesprochen.
Auf meinen Einwand hin bin ich dann von der zuständigen Ministerin darauf hingewiesen worden, daß es doch im Bundesgesetzblatt ein ebensolches Gesetz gäbe - ein Blick in dieses offenbart jedoch, daß es sich eben um eine Anordnung handelt und nicht um ein Gesetz. In dieser Anordnung stiftet dann eben auch der Minister diese Truppenfahnen.
Es zeigt sich, daß auch eine Anordnung in diesem Fall das richtige gewesen wäre - aber die Unionsregierung hat sich als beratungsresistent erwiesen.