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mal wieder Ebay...
Verfasst: Sa 8. Sep 2007, 09:24
von Kauli
Hier bietet jemand seinen Wagen für 3 Sekunden zur Miete an. Der Käufer wird entzückt gewesen sein, als er erfahren hatte, was er für seine 4500 Eur kriegt

Verfasst: Sa 8. Sep 2007, 09:59
von Karl Lagerquell
Es gibt da ja schon diverse Urteile. Da das Angebot unter "Fahrzeuge verkaufen" und nicht "Dienstleistungen Mietwagen" steht und der wesentliche Punkt der Vermietung nicht gesondert gekennzeichnet ist, gibt es hier wenig zu befürchten.
Ich hoffe jedenfalls der Verkäufer hat das Ganze nur als Scherz gemeint.
Wenn nicht, würde ich als "Käufer" den WAgen mieten und hn sofort "aus VErsehen" gegen die nächsten drei geparkten Autos setzen.
Passiert ja schnell, so ein Malheur.
Verfasst: Sa 8. Sep 2007, 10:16
von Oliver von Palm
Maßgeblich ist, was im Text steht. Es wäre zumutbar gewesen, den Text zu lesen. Wobei ich aber vermute, dass ein Gericht das ganze als Scherzgeschäft einstufen und von daher für nichtig erklären würde.
Verfasst: Sa 8. Sep 2007, 11:06
von Georg Friedrich von Jagonburg
Ach Ebay ist schon toll...
