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Den Föderalismus für die Zukunft erhalten!

Verfasst: Mi 5. Sep 2007, 16:22
von Sean William Connor
Meine Damen und Herren,
verehrte Bürgerinnen und Bürger!

Die Unionsregierung bespricht seit einigen Tagen ein Unionsverfassungsänderungsgesetz zur Föderalismusreform, das ich Ihnen, bevor wir es im Unionsparlament und Unionsrat einbringt, vorher vorstellen möchte.

Dieses Gesetz stammt aus der Feder der Justizministerin Frau Ford und beinhaltet zahlreiche Kompromissvorschläge die bisher so auch von den Gegenern einer Reform gefordert worden sind.

Gesetz zur Reform der Gesetzgebungskompetenzen




§ 1 [Änderung des Artikels 47 der Unionsverfassung] Artikel 47 der Verfassung der Demokratischen Union wird folgendermaßen gefasst:

Artikel 47 - Ausschließliche Gesetzgebung der Union
Die Union hat die Gesetzgebung über:
1. die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen nach der Unionsverfassung, die Hoheitszeichen und Nationalsymbole der Union, die Unionshauptstadt, die Errichtung, den Aufbau und den Sitz der Unionsbehörden und -ämter, die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen der Union, die Förderung von Kunst, Kultur, Bildung, Wirtschaft, sozialen Belangen, Umweltschutz und Sport im Interesse und aus Mitteln der Union;
2. die Rechtsverhältnisse einschließlich der Besoldung und Versorgung der im Dienste der Union stehenden Personen;
3. das Verwaltungsverfahren der Unionsbehörden und unionsweit tätigen Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich der Verwaltungsvollstreckung;
4. die auswärtigen Angelegenheiten einschließlich der politischen und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland;
5. die Landesverteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung, die grenzpolizeiliche Überwachung der Außengrenzen der Demokratischen Union zu Lande, zu Wasser und in der Luft, die Einreise in das und Ausreise aus dem Staatsgebiet der Demokratischen Union;
6. die Staatsangehörigkeit, das Passwesen, das Melde- und Ausweiswesen, das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer, die Freizügigkeit, die Ein- und Auswanderung, die Abschiebung, die Aus- und Durchlieferung;
7. das Währungswesen, den Druck, die Prägung und die Ausgabe von Banknoten und Münzen;
8. die Bestimmung von Maßen, Gewichten und der Zeit;
9. den Waren- und Zahlungsverkehr innerhalb der Demokratischen Union und mit dem Ausland einschließlich der Erhebung von Zöllen;
10. das Post- und Telekommunikationswesen;
11. den Straßen-, Schienen-, Luft- und Seeverkehr und die Binnenschifffahrt;
12. die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und von Bestrebungen den Bestand, die verfassungsmäßige Ordnung oder die Sicherheit der Demokratischen Union zu beseitigen oder zu beeinträchtigen;
13. das bürgerliche Recht einschließlich des Personenstandswesens;
14. das Strafrecht und den Strafvollzug;
15. die Verfassung des Unionsgerichtes und das Prozessrecht und vor demselben, die Rechtsanwaltschaft, das Notariat und die Rechtsberatung;
16. das Parteienrecht;
17. das Recht der Wirtschaft einschließlich Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Fischerei, Industrie, Handel und Dienstleistungen und der Verhütung des Missbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung, ausgenommen die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen, die Veranstaltung und Haltung von Glücksspielen, Messen, Jahrmärkten und Ausstellungen sowie die Rechtsverhältnisse des Gaststättengewerbes;
18. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung;
19. die soziale Sicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der öffentlichen Fürsorge;
20. den Bau und die Unterhaltung von Autobahnen, Fernverkehrsstraßen und Schienenwegen, einschließlich der Erhebung und Verteilung von Gebühren oder Entgelten für die Benutzung dieser Straßen oder Schienenwege mit Kraft- oder Schienenfahrzeugen;
21. das Recht des geistigen Eigentumes;
22. das Hochschulwesen einschließlich der Errichtung und Unterhaltung staatlicher Hochschulen, der Erteilung und Anerkennung von Hochschulabschlüsse und der Zulassung privater Hochschulen;
23. die Staatshaftung der Union;
24. diejenigen Gegenstände, ohne die zugleich mitzuregeln eine ausdrücklich der Union zugewiesene Gesetzgebungskompetenz verständigerweise nicht geregelt werden kann, ergänzende Vorschriften zu Gegenständen über welche die Union die Gesetzgebung besitzt sowie Gegenstände, die nur von der Union geregelt werden können.

[§ 2 - Einfügung eines Artikels 48 in die Unionsverfassung] Hinter dem Artikel 47 der Unionsverfassung wird ein Artikel 48 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Artikel 48 - Subsidiäre Gesetzgebung der Union
(1) Auf den Sachgebieten welche unter die Gesetzgebung der Länder fallen hat die Union das Recht zur Gesetzgebung, solange und soweit nicht alle Länder von ihrem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht haben.
(2) Regelt ein Land eine unter seine Gesetzgebung fallende Materie zu deren Regelung bereits ein Unionsgesetz besteht, so tritt das Unionsgesetz für das betreffende Land außer Kraft. Macht die Union von ihrem Gesetzgebungsrecht nach Absatz 1 Gebrauch so tritt das Unionsgesetz in Ländern welche die betreffende Materie bereits durch Landesgesetz geregelt haben nicht in Kraft.
(3) Artikel 22 Absatz 3 findet auf dem Gebiet der subsidiären Gesetzgebung der Union keine Anwendung.

§ 3 [Inkrafttreten] Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Eine kurze Erläuterung zu dem Gesetzesvorhaben lege ich Ihnen bei und hoffe auf eine lebhafte öffentliche Debatte. Konstruktive Vorschläge sind ebenso Willkommen wie Lob und Unterstützungen!

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Den Föderalismus für die Zukunft erhalten!

Im April des Jahres 2001 wurde nach langen Debatten der Föderalismus in die Verfassung der Demokratischen Union aufgenommen. Der Unionsrat wurde gegründet und Dennis von Arabien zum ersten Unionsratspräsidenten gewählt.

Die internationale Presse sah die Entwicklung der Union hin zum föderalen Staat in einem Chaos ausbrechen. "Zuviele Egozentriker, zuwenige Kompromisse.", so das Urteil über die Union. Tatsächlich wurde der neue Föderalismus in der Demokratischen Union zu einem Erfolg. Die Aktivität in den Micronationen stieg rapide an. Auch die Union und ihre Länder profitierten vom neuen Aufschwung. Um die Posten der Ministerpräsidenten und Premierminister kandidierten nicht selten bis drei oder mehr Personen, die in einem heißen und fairen Wahlkampf die Wähler zu überzeugen versuchten.

Der Föderalismus funktionierte: Die Länder arbeiteten ihre kulturellen Schwerpunkte heraus und arbeiteten aktiv an der Unionsgesetzgebung mit. Sie wurden einbezogen, wenn die Union reformiert werden sollte. Die Erfahrung der Landeschefs nahm man gerne als Einstellungsvorraussetzung für ein höheres Amt auf Unionsebene.

Ein heutiger föderaler Staat kann nur funktionieren, wenn er flexibel bleibt und sich der gegenwärtigen Situation in unserem Land anpasst. Dazu ist es vielfach notwendig auf liebgewonne "Machtsphären" zu verzichten und nötige Reformen zu zulassen.

Auch die Demokratische Union hat den schleichenden Bürger-Verlust in den letzten Monaten zu spüren bekommen. Die Gegenwärtige Situation in der Demokratischen Union erfordert einen "neuen" Föderalismus.

Was sich ändert: Ausschließende Gesetzgebung der Union

Gegenwärtig fallen in den Bereich der ausschließenden Gesetzgebung der Union neuen "Themenfelder". Im einzelnen sind das:

1. Auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung
2. Grenzschutz sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union
3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems
4. die Rechtspflege, das Prozessrecht an den Gerichten der Union und den Strafvollzug
5. das Strafrecht
6. das bürgerliche Recht
7. das Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht und das Registerwesen
8. alle staatlichen Foren
9. Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.

Die Unionsregierung möchte diese Befugnise um weitere 15 Punkte erweitern. Einige (wenige) davon waren bisher im Bereich der Länder andere waren ausdrücklich bisher nicht geregelt und würden bei Auslegung in den Punkt 9 des gegenwärtigen Art. 47 fallen.

Wenn die Union die Befugnis um 15 Punkte erweitert werden die Länder nicht machtlos?

Die Länder könnten über den Unionsrat Gesetzesentwürfe einreichen, die dann auch unionsweit gelten würden. Die außschließende Gesetzgebung der Union bedeutet nicht das die Länder obsolet werden. Ihre Mitwirkung - über den Unionsrat - gemäß des Art. 50 bleibt!

Artikel 50 - Gesetzgebungsprozess
(1) Die Unionsgesetze werden vom Unionsparlament mit einfacher Mehrheit beschlossen.
(2) Der Unionsrat kann innerhalb von vierzehn Tagen nach Zuleitung des Gesetzentwurfes Einspruch gegen ein vom Unionsparlament beschlossenes Gesetz einlegen. Dies gilt nicht, wenn das Unionsparlament ein Gesetz auf Initiative des Unionsrates unverändert beschlossen hat.
(3) Das Unionsparlament kann den Einspruch des Unionsrates mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen.
(4) Hat der Unionsrat den Einspruch mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der auf ja oder nein lautenden Stimmen beschlossen, so kann das Unionsparlament den Einspruch nur mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der auf ja oder nein lautenden Stimmen, mindestens jedoch der Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen.

Subsidiäre Gesetzgebung der Union

Bei der subsidären (lat. nachrangig) Gesetzgebung der Union hat die Union das Recht Gesetze zu erlassen, die eigentlich ins Landesrecht fallen (ebenfalls unter Beibehaltung des Art. 50!!!). Die Länder können aber, wenn sie dieses Recht anders regeln wollen ein eigenes Gesetz erlassen und für ihr Unionsland das Unionsgesetz außer Kraft setzen.

Verfasst: Mi 5. Sep 2007, 16:34
von Rincewind
:klatsch:

Verfasst: Mi 5. Sep 2007, 16:36
von Sabine Jasmin Joen
:klatsch: tolle Sache

Verfasst: Mi 5. Sep 2007, 16:38
von Patrick van Bloemberg-Behrens
:klatsch:

Verfasst: Mi 5. Sep 2007, 16:41
von Verbe
:klatsch:

Verfasst: Mi 5. Sep 2007, 18:20
von Marko Untrial
:klatsch:

Verfasst: Mi 5. Sep 2007, 18:26
von Helmut Hennrich
:klatsch:

Verfasst: Mi 5. Sep 2007, 19:34
von Denise M. Connor
:klatsch:

Verfasst: Mi 5. Sep 2007, 20:17
von Andrea Doria
Original von Sabine Kramer-Ruf
:klatsch: tolle Sache
*sich neben die Dame stellt*

Ja, großartig! :klatsch: Bravo! *Andrea lächelt die Dame an.*

Verfasst: Mi 5. Sep 2007, 20:57
von Denise M. Connor
*widmet sich wieder der Rede des Kanzlers*