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Rechtsanwalt gesucht

Verfasst: Mo 3. Sep 2007, 14:09
von Jasmin van Rotstein
Bei Erfolg (der sehr sicher ist) gibt es 5000 Bramer Honorar!

Verfasst: Mo 3. Sep 2007, 21:17
von William C. Ashcraft
Schade das ich Unionsrichter bin. Das Honorar würde mich ja schon reizen.

Verfasst: Mo 3. Sep 2007, 22:28
von Schrobi
Das habe ich mir heute nachmittag auch gedacht ;)

Verfasst: Mo 3. Sep 2007, 22:43
von Amber Marie Ford
Schade dass ich Justizministerin bin, was sich mit einer gleichzeitigen Tätigkeit als Rechtsanwältin wohl noch schlechter vertrüge als schon die Zugehörigkeit zur Unionsregierung überhaupt ;)

Verfasst: Mo 3. Sep 2007, 23:15
von Carl Philipp van Tulpe
Schade das ich nicht mit der Rechtswissenschaft so sehr bewandert bin. ;)

Verfasst: Di 4. Sep 2007, 09:50
von William C. Ashcraft
Wenn ich mich nicht ganz täusche kann ein Unionsrichter doch durch das Unionsministerium der Justiz für eine rechtsanwaltliche Tätigkeit freigestellt werden. Oder gilt das nur für Unionsanwälte? Da bin ich mir nicht mehr ganz sicher.

Verfasst: Di 4. Sep 2007, 10:06
von Amber Marie Ford
Hmm, gute Frage... Eine solche Regelung bestand möglicherweise einmal zu Zeiten des Rechtsberufegesetzes, heute gibt es wohl weder eine explizite Regelung, welche Unionsrichtern eine nebenberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt untersagt, noch eine solche welche Ausnahmen von diesem Verbot regeln würde.

Verfasst: Di 4. Sep 2007, 11:18
von William C. Ashcraft
Doch, so eine Regelung gibt es. § 5a des UGerG welcher durch das Gesetz über Dienstpflichten der Unionsrichter eingefügt wurde sieht dies vor. Allerdings nur für unentgeltliche Tätigkeiten.
§ 5a Dienstpflicht der Unionsrichter
(1) Die Unionsrichter sind verpflichtet, Ihr Amt gewissenhaft und kontinuierlich auszuüben und so die Funktionsfähigkeit der Unionsgerichte und angemessende Verfahrensdauern sicherzustellen.
(2) Unionsrichter dürfen keiner Nebenbeschäftigung als Richter an einem anderen öffentlichen Gericht oder als Berater oder Mitarbeiter an einer öffentlichen Stelle nachgehen. Unionsrichter dürfen niemanden vor einem öffentlichen Gericht in Ratelon vertreten. Die Verbote gelten auch für unentgeltliche Tätigkeiten.
(3) Der Unionsminister der Justiz kann Unionsrichtern für unentgeltliche Tätigkeiten auf Antrag eine jederzeit widerrufliche Ausnahmeerlaubnis von den Verboten des Absatz 2 erteilen.

Verfasst: Di 4. Sep 2007, 11:33
von Amber Marie Ford
Chic, ich habe das UGerG nämlich vergeblich gesucht :D

Ist das ein Antrag auf die entsprechende Ausnahmeerlaubnis? ;)

Verfasst: Di 4. Sep 2007, 11:36
von Carl Philipp van Tulpe
Er darf nur unendgeldlich tätig werden. ;)