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[Aussprache] Gesetz "Fahnen/Flaggen"

Verfasst: So 2. Sep 2007, 21:47
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Unionsparlament
- Der stellvertretende Präsident -

Meine Damen und Herren,

die Unionsregierung hat folgendes Gesetz beantragt, Frau von Matahari hat dazu die Aussprache verlangt. Der Antragsteller hat das Wort zur Begründung, danach ist die Diskussion eröffnet.
Eingangsformel
Als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat stifte ich für Bataillone und entsprechende Verbände Truppenfahnen in den Farben rot-gold mit Unionswappen.
§ 1
Die Truppenfahne ist die Unionsdienstflagge in quadratischer Form (100 x 100) aus schwerem Seidenstoff. Das Unionskreuz, sowie die Unionssterne sind gestickt. Das Fahnentuch ist mit rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefaßt.
§ 2
(1) Das Fahnentuch ist an einem schwarzen Fahnenstock befestigt. Ein Metallring um den Fahnenstock trägt die Bezeichnung des Truppenteils.
(2) Die Spitze des Fahnenstocks ist ausgebildet als ein gebeugter, stilisierter Wal.
§ 3
(1) Das mit schmalem Goldstreifen gefaßte Fahnenband in der Waffenfarbe des Truppenteils ist am Fahnenstock angebracht.
(2) Auf dem Fahnenband ist das Emblem der Teilstreitkraft und die Bezeichnung des jeweiligen Truppenteils eingestickt.
§ 4
Der Unionsminister der Verteidigung wird ermächtigt, die zu dieser Anordnung erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Schlußformel
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Verfasst: Mo 3. Sep 2007, 12:58
von Natalie von Matahari
Änderung:
Gesetz zur Stiftung von Flaggen für die Unionsstreitkräfte

Eingangsformel
Als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat stifte ich für Bataillone und entsprechende Verbände Truppenfahnen in den Farben rot-gold mit Unionswappen.
§ 1
Die Truppenfahne ist die Unionsdienstflagge in quadratischer Form (100 x 100) aus schwerem Seidenstoff. Das Unionskreuz, sowie die Unionssterne sind gestickt. Das Fahnentuch ist mit rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefaßt.
§ 2
(1) Das Fahnentuch ist an einem schwarzen Fahnenstock befestigt. Ein Metallring um den Fahnenstock trägt die Bezeichnung des Truppenteils.
(2) Die Spitze des Fahnenstocks ist ausgebildet als ein gebeugter, stilisierter Wal.
§ 3
(1) Das mit schmalem Goldstreifen gefaßte Fahnenband in der Waffenfarbe des Truppenteils ist am Fahnenstock angebracht.
(2) Auf dem Fahnenband ist das Emblem der Teilstreitkraft und die Bezeichnung des jeweiligen Truppenteils eingestickt.
§ 4
Der Unionsminister der Verteidigung wird ermächtigt, die zu dieser Anordnung erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Schlußformel
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Ich möchte den Geist nd die Einheit der Unionsstreitkräfte fördern, dazu möchte ich Bataillonen und entsprechenden Verbänden Flaggen stiften. Gibt es Fragen zu diesem Gesetz?

Verfasst: Mi 5. Sep 2007, 12:22
von Fiete Schulze
Welchen Wal wollen wir denn nehmen?

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oder

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vielleicht den:

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aber der ist niedlich:

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Also Blauwal, Schwertwal, Buckelwal, Glattwal, Weißwal oder gleich Moby Dick?
Oder vielleicht den Werwal?

Verfasst: Mi 5. Sep 2007, 12:28
von Amber Marie Ford
Ratelonisches Wappentier ist, mit einiger Offensichtlichkeit wie ich finde, der Schwertwal ;) Ob er wohl Willy heißt? :D

P. S. Das Urheberrecht beachtet in den MNs ja keiner, ich auch nicht ;), aber Vorsicht mit Trafficdiebstahl! Damit lockst du nur die Inhaber der Urheberrechte zu dir... :P ;)

Verfasst: Do 6. Sep 2007, 14:10
von Natalie von Matahari
Könnten wir diese Diskussion mit etwas Ernsthaftigkeit führen und Herr Schulze ich glaube ein Mann von Ihrem Kalibier sollte wohl wissen, dass mit einem stilisierten Wal das Wappentier gemeint ist. Nur leider kann ich Ihnen nicht sagen, was für eine Art es genau ist.

Verfasst: Fr 7. Sep 2007, 17:23
von Karl Abel
Wer kommt eigentlich auf die Idee ein Wal als Wappentier zu nutzen? :rolleyes:

Wir sind ja nichtmal eine Insel und unsere Küsten sind auch nicht die größten ;)

Verfasst: Fr 7. Sep 2007, 17:32
von Marko Untrial
Original von Karl Abel
Wer kommt eigentlich auf die Idee ein Wal als Wappentier zu nutzen? :rolleyes:

Wir sind ja nichtmal eine Insel und unsere Küsten sind auch nicht die größten ;)
Ich bin ja nicht der Parlamentspräsident, aber ich möchte Sie einmal auf Artikel 8 der Geschäftsordnung aufmerksam machen.

Verfasst: Fr 7. Sep 2007, 18:09
von Karl Abel
Könnten Sie mich bitte zur Türe(Link) geleiten, wo man die Geschäftsordnung findet?

Verfasst: Fr 7. Sep 2007, 18:13
von Marko Untrial
Original von Karl Abel
Könnten Sie mich bitte zur Türe(Link) geleiten, wo man die Geschäftsordnung findet?
*geleitete Herrn Abel zur öffentlich einsehbaren Geschäftsordnung*

Verfasst: Fr 7. Sep 2007, 18:23
von Kauli
Die Wörter „Flagge“ und „Fahne“ werden umgangssprachlich oft gleichbedeutend gebraucht. Der Ursprung des Wortes „Flagge“ ist im alten sächsischen oder germanischen Wort „Flaken“ oder „Ffleogan“ zu suchen, was so viel wie „Im Winde wehen“ bedeutet.

Im engeren (rechtlichen) Sinne ist eine „Flagge“ ein Stück Tuch, das nach Gebrauch weggeworfen und ersetzt werden kann, ganz anders als eine „Fahne“, die immer ein Unikat ist.

Flaggen sind ersetzbar, sie werden in vielen Größen und in hoher Stückzahl hergestellt – eine Fahne dagegen ist ein nicht vertretbares Einzelstück (Truppenfahne, Vereinsfahne, Zunftfahne, Regimentsfahne).
ICh würde also folgende Änderungen vorschlagen (fett makiert)
Gesetz zur Stiftung von Fahnen für die Unionsstreitkräfte

Eingangsformel
Als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat stifte ich für Bataillone und entsprechende Verbände Truppenfahnen in den Farben rot-gold mit Unionswappen.
§ 1
Die Truppenfahne ist die Unionsdienstfahne in quadratischer Form (100 x 100) aus schwerem Seidenstoff. Das Unionskreuz, sowie die Unionssterne sind gestickt. Das Fahnentuch ist mit rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefaßt.
§ 2
(1) Das Fahnentuch ist an einem schwarzen Fahnenstock befestigt. Ein Metallring um den Fahnenstock trägt die Bezeichnung des Truppenteils.
(2) Die Spitze des Fahnenstocks ist ausgebildet als ein gebeugter, stilisierter Wal.
§ 3
(1) Das mit schmalem Goldstreifen gefaßte Fahnenband in der Waffenfarbe des Truppenteils ist am Fahnenstock angebracht.
(2) Auf dem Fahnenband ist das Emblem der Teilstreitkraft und die Bezeichnung des jeweiligen Truppenteils eingestickt.
§ 4
Der Unionsminister der Verteidigung wird ermächtigt, die zu dieser Anordnung erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Schlußformel
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.