der Abgeordnete Poppinga hat dem Hohen Haus nachfolgenden Antrag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Stimmen Sie dem Gesetzesantrag zu?
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
Die Abstimmung dauert 96 Stunden. Es ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen nötig.
Gesetz zur Einführung der Vertretungsgesetzgebung
§ 1 - Einführung der Unionsvertretungsgesetzgebung
Artikel 48 der Unionsverfassung wird wie folgt neu eingeführt:
"Artikel 48 - Vertretungsgesetzgebung der Union
(1) Die Union hat das Recht in Vertretung der Länder auf deren Kompetenzbereichen eigene Gesetz zu erlassen.
(2) Vertretungsgesetze der Union gelten wie Landesrecht.
(3) Vertretungsgesetze sind als solche zu kennzeichnen.
(4) Vertretungsgesetze der Union treten für das Gebiet eines Landes außer Kraft, wenn dieses Land eine eigene gesetzliche Regelung erläßt.
§ 2 - Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

