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[Aussprache] Gesetz zur Ergänzung der Unionsverfassung

Verfasst: So 12. Aug 2007, 13:08
von Kreittmayr
Meine Damen und Herren Abgeordnete,

die Unionsregierung hat nachfolgenden Antrag eingebracht. Ich erteile zunächst einem Vertreter der Regierung das Wort zu einer Antragsbegründung. Anschließend darf die Diskussion beginnen.

Gesetz zur Ergänzung der Unionsverfassung




§ 1 - Ergänzung des Artikels 45 UVerf

Dem Artikel 45 der Unionsverfassung werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt:

(5) Auf Ersuchen des Unionspräsidenten ist der Unionskanzler, auf Ersuchen des Unionspräsidenten oder des Unionskanzlers ein Unionsminister verpflichtet, die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung seines Amtsnachfolgers weiterzuführen.
(6) Ist der Unionskanzler dauerhaft an der Amtsführung verhindert, übernimmt sein Stellvertreter bis zur Ernennung eines neuen Unionskanzlers dessen Amtsgeschäfte. Ist auch der Stellvertreter dauerhaft verhindert, betraut der Unionspräsident einen der Unionsminister kommissarisch mit der Ausführung der Amtsgeschäfte des Unionskanzlers.


§ 2 - Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft

Verfasst: Mo 13. Aug 2007, 03:29
von Sean William Connor
Sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Kollegen!

Die Unionsregierung möchte mit diesem Entwurf die Verfassung konkretisieren und mit der Ergänzung klare Richtlinien für den Fall eines Ausfalls des Unionskanzlers festschreiben. Wir haben in den letzten Wochen erlebt, dass im Falle der Vakanz im Kanzleramt die Regierungsverantwortung nicht eindeutig einer Person festgeschrieben werden kann. Damit möchten wir auch die Entscheidung des Unionspräsidenten in der letzten Wahlperiode die Unionsminister im Amt zu belassen und die Führung der Stellvertreterin anzuvertrauen nachträglich auf rechtlich sicheren Boden stellen, da sie auch die einzig gangbare und sachlich richtige Entscheidung gewesen ist, die man in der damaligen Situation hätte treffen können. Wir möchten, dass sich der Vorfall, einer defacto regierungslosen Demokratischen Union, so nicht mehr wiederholt und glauben die Verfassung mit dieser Ergänzung sinnvoll bereichern zu können.

Verfasst: Di 14. Aug 2007, 01:22
von Kreittmayr
Von meiner Seite aus keine Einwände.

Verfasst: Di 14. Aug 2007, 11:24
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Von Seiten der FDU auch nicht. ;)

Verfasst: Di 14. Aug 2007, 14:42
von Fiete Schulze
Mich interessiert eigentlich nur die Frage, wie ein Mensch der dazu verpflichtet wird weiterhin Kanzler zu spielen, obwohl er es vllt. nicht mehr will, seine Aufgabe überhaupt noch ernst nehmen kann? Die gleiche Frage stelle ich mir auch bei den Ministern. Wie soll das funktionieren?

Verfasst: Di 14. Aug 2007, 14:53
von Helmut Hennrich
Original von Fiete Schulze
Mich interessiert eigentlich nur die Frage, wie ein Mensch der dazu verpflichtet wird weiterhin Kanzler zu spielen, obwohl er es vllt. nicht mehr will, seine Aufgabe überhaupt noch ernst nehmen kann? Die gleiche Frage stelle ich mir auch bei den Ministern. Wie soll das funktionieren?
Da ein Kabinett in der Regel nicht nur aus einem Unionskanzler, einem Stellvertreter und einem Minister besteht, müsste schon eine größere Auswanderungswelle die Demokratisch Union erfassen, bevor das von der Unionsregierung vorgeschlagene Verfahren nicht greift.

Verfasst: Di 14. Aug 2007, 22:17
von Madonna Ritchie-Ashcraft
*räsupert sich*

Keine Einwände zum vorliegenden Entwurf.

Verfasst: Di 14. Aug 2007, 22:42
von Denise M. Connor
Keine Einwände zur Ergänzung des Artikels 45 UVerf

Verfasst: Di 14. Aug 2007, 22:50
von Marko Untrial
Keine Einwände von meiner Seite. Dieser Entwurf stopft eine Lücke der Unionsverfassung, die schon zweimal nun schon sichtbar geworden ist.
Ich kann daher die Abgeordneten nur bitten diesem Entwurf zuzustimmen.

Verfasst: Fr 17. Aug 2007, 01:11
von Kreittmayr
Da die Mindestaussprachefrist vorbei ist, es seit 48 Stunden auch keine Wortmeldungen mehr gegeben hat und zudem ein breiter Konsens zu bestehen scheint, schließe ich hiermit die Aussprache und schreite zur Abstimmung.