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Petitionsausschuss?
Verfasst: Do 2. Aug 2007, 21:49
von Lord Percival Graves
Greetings
Gibt es denn so etwas wie einen Petitionsausschuss, damit einfache Bürger wie ich einer bin Vorschläge an das Parlament richten können?
Danke für Antworten
Ihr...
Verfasst: Do 2. Aug 2007, 21:53
von Bodo von Kurzschluss
Ich zitiere mal die Unionsverfassung dazu.
Artikel 49 – Gesetzesinitiative
(1) Gesetzesvorlagen werden beim Unionsparlament durch die Unionsregierung, aus der Mitte des Unionsparlamentes, durch den Unionsrat oder durch das Volk eingebracht. Für Gesetzesvorlagen, die durch das Volk eingebracht werden, gelten die Bestimmungen des Artikels 51.
Artikel 51 – Volksbegehren und Volksentscheid
(1) Ein vom Volk eingebrachter Gesetzesentwurf muss behandelt werden, wenn das Volksbegehren von mindestens fünfzehn Prozent der Bürger der Demokratischen Union unterstützt wird. Die Abstimmung über den Gesetzesentwurf hat spätestens sieben Tage nach dem Eingang des Begehrens zu beginnen.
(2) Gesetzesentwürfe mit verfassungsänderndem Charakter sind unzulässig.
(3) Kommt das Gesetz dem Volksbegehren entsprechend unverändert zustande, so wird kein Volksentscheid abgehalten und der Gesetzesentwurf gilt als angenommen.
(4) Kommt das Gesetz nicht zustande, so wird vierzehn Tage nach dem Entschluss ein Volksentscheid abgehalten. Der Volksentscheid ist in Form einer Abstimmung über den Gesetzesentwurf des Volkes durchzuführen.
(5) Die Berechtigung zur Teilnahme an dem Volksentscheid haben alle ratelonischen Staatsbürger. Näheres zum Ablauf des Volks-
entscheides regelt ein Unionsgesetz.
(6) Zur Annahme des Gesetzesentwurfes ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei einer Mindestbeteiligung von dreißig Prozent der Stimmberechtigten notwendig.
RE: Petitionsausschuss?
Verfasst: Do 2. Aug 2007, 22:12
von Sean William Connor
Original von Lord Percival Graves
Greetings
Gibt es denn so etwas wie einen Petitionsausschuss, damit einfache Bürger wie ich einer bin Vorschläge an das Parlament richten können?
Danke für Antworten
Ihr...
Es gibt aber auch Abgeordnete im Unionsparlament mit offenem Ohr

RE: Petitionsausschuss?
Verfasst: Do 2. Aug 2007, 22:22
von Lord Percival Graves
Danke für die Antworten. Ich zitiere, wenn erlaubt, ebenso die Verfassung:
Artikel 12 – Petitionsrecht
Jede Person genießt das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit Vorschlägen und Beschwerden an die zuständigen Stellen der staatlichen Verwaltung und der Volksvertretung zu wenden.
Ihr...
Verfasst: Mo 6. Aug 2007, 22:29
von Reinhold Heppner
Machen Sie's doch wie alle anderen: Auf den Marktplatz in Manuri stellen und ganz laut schreien. Irgendeiner kommt immer, hört zu und/oder gibt seinen Senf dazu.
Verfasst: Mo 6. Aug 2007, 22:56
von Montgomery Scott
Im Übrigen haben Sie auch die Regierung Ihres Unionslandes als Ansprechpartner. Diese kann über den Unionsrat ebenso konstruktiv in der Unionsgesetzgebung tätig werden.
Verfasst: Mo 6. Aug 2007, 23:01
von Reinhold Heppner
Und du wirst auch schön hier bleiben und nicht der DU den Rücken kehren, Sportsfreund. Sonst komm ich nämlich nach Cordanien, überleg dir das. Du bist gewarnt!