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Kompetenzen der Union
Verfasst: So 22. Jul 2007, 16:55
von vSzP
Die Union ist das allumfassende Wesen in unserem Staate. Nur durch Sie können die Länder sich ohne Angst vor äußeren Feinden entwickeln und eigene Schwerpunkte setzen.
Doch unsere Union läuft nicht mehr. In vielen wichtigen Bereichen hat sie keinen Einfluss auf die Gesetzgebung. Was sollte Ihrer Meinung nach aufjedenfall zu den Kompetenzen der Union gehören?
Verfasst: So 22. Jul 2007, 18:31
von Rincewind
Auf alle Fälle:
Außen- & Verteidigungspolitik
Währungspolitik
Strafgesetzgebung
Waffen und Betäubungsmittel
Das Gerichtssystem, Landesgerichte sind Utopie, das Unionsgericht sollte auch Landesrecht behandeln.
Staatsbürgerschaftsrecht, Immigration, Ausländerrecht
Umweltrichtwerte bzw.
Rahmengesetze, die unionsweite Mindesstandarts in Bildung, Gesundheit, Umwelt, Sozialwesen etc. definieren. Das wird schwer zu formulieren sein aber Vorbild könnten die EG-Richtlinien bilden.
Verfasst: Mo 23. Jul 2007, 16:04
von vSzP
Mit dem ersten Teil kann ich mich zufrieden geben...
Wie sehen das die Anderen?
Verfasst: Mo 23. Jul 2007, 17:16
von Dr.Boeker
Hier muß man - was regelmäßig nicht genügende beachtet wird - stets unerscheiden: geht es um die Kompetenz der Rechtsetzung oder um die Kompetenz, das gesatze Recht anzuwenden?
So ist es vielen Bundesstaaten üblich: das Recht selbst wird im Bund gesetzt - aber angewendet wird es von Landesgerichten.
Verfasst: Di 24. Jul 2007, 10:36
von Natalie von Matahari
Ahja, dass sagt mir jetzt so gar nichts.
Die Liste von Rincewind ist in vollem Umfang unterstützenswert.
Verfasst: Di 24. Jul 2007, 11:44
von vSzP
Original von Dr.Boeker
Hier muß man - was regelmäßig nicht genügende beachtet wird - stets unerscheiden: geht es um die Kompetenz der Rechtsetzung oder um die Kompetenz, das gesatze Recht anzuwenden?
So ist es vielen Bundesstaaten üblich: das Recht selbst wird im Bund gesetzt - aber angewendet wird es von Landesgerichten.
Ich glaube in der DU würde es nichts bringen, wenn die Union etwas vorgibt und die Länder sollen das ausführen.
Verfasst: Do 26. Jul 2007, 08:05
von SRM
Original von Rincewind
Auf alle Fälle:
Außen- & Verteidigungspolitik
Währungspolitik
Strafgesetzgebung
Waffen und Betäubungsmittel
Das Gerichtssystem, Landesgerichte sind Utopie, das Unionsgericht sollte auch Landesrecht behandeln.
Staatsbürgerschaftsrecht, Immigration, Ausländerrecht
Umweltrichtwerte bzw.
Rahmengesetze, die unionsweite Mindesstandarts in Bildung, Gesundheit, Umwelt, Sozialwesen etc. definieren. Das wird schwer zu formulieren sein aber Vorbild könnten die EG-Richtlinien bilden.
- Bezüglich der Aussen- und Sicherheitspolitik keine Einwände.
- Währungspolitik sollte ebenfalls unionsweit geregelt sein, allerdings sehe ich hier eine eigenständige Institution - nämlich die Unionsbank - in der Pflicht. Die Preisstabilität darf nicht von Partikularinteressen in der Regierung abhängen.
- Für mich gehört nicht nur das Strafrecht, sondern die Justiz als ganzes auf die Unionsebene.
- Waffenrecht gehört für mich ohnehin schon in die Sicherheitspolitik.
- Betäubungsmittel und Co. sind für mein Empfinden Bestandteil des Gesundheitssystems, welches es so noch gar nicht gibt und meiner Meinung nach auch Unionskompetenz sein sollte.
Bei der Übernahme von Richtlinien in Analogie zur RL-EU kann das Problem aufkommen, dass diese zu allgemein gefasst, da an Einzelstaaten gerichtet, sind. Wir hier stehen aber enger beieinander als in der EU.
Verfasst: Do 26. Jul 2007, 17:49
von vSzP
Was sagen denn die Anhänger weitgehender Länderkompetenzen zu diesen Vorschlägen?
Verfasst: Di 31. Jul 2007, 23:46
von Joseph A. Gladstone
Hallo? Ich bin übrigens SRM's Meinung.
Verfasst: Mo 6. Aug 2007, 16:41
von Rincewind
Im übrigen stimme ich den Ergänzungen meines barnstorvischen Schwagers zu. Damit:
Unionskompetenzen:
Außen- & Verteidigungspolitik, inkl. Sicherheitsbelange wie Waffenrecht.
Währungspolitik mit unabhängiger Unionsbank.
Strafgesetzgebung und Justiz
Waffen und Betäubungsmittel
Staatsbürgerschaftsrecht, Immigration, Ausländerrecht
Gesundheit
Rahmengesetze und unionsweite Mindeststandarts. Bsp.: Umweltrichtwerte, Bildung, Sozialwesen etc.
Bei der Übernahme von Richtlinien in Analogie zur RL-EU kann das Problem aufkommen, dass diese zu allgemein gefasst, da an Einzelstaaten gerichtet, sind. Wir hier stehen aber enger beieinander als in der EU.
Was schlägst du vor?