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[Abstimmung] Eisenbahngesetz

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 12:32
von vSzP
Zur Abstimmung steht folgender Entwurf:
Gesetz zur Förderung des Eisenbahnwesens in der Unionrepublik Heroth

§ 1 – Einrichtung eines landeseigenen Eisenbahnbetriebes
(1) Die Unionsrepublik Heroth führt die „Eisenbahngesellschaft Heroth (EGH)“ ein.
(2) Die Unternehmensform soll der einer „virtuellen Gesellschaft“ entsprechen
(3) Der Primo Ministro führt die Geschäfte der EGH. Zu seiner Entlastung kann er einen Geschäftsführer bestellen.
(4) Der Hauptsitz der Gesellschaft soll Watoran sein.

§ 2 – Betriebszweck
Aufgabe der EGH ist Aufbau und Instandsetzung eines landesweiten Eisenbahnnetzes.

§ 3 – Grundsätze des Betriebszwecks
(1) Der Betrieb der EGH soll kostengünstig, sicher und umweltschonend stattfinden.
(2) Langfristig sollen mehr als 25 Prozent des landesweiten Güterverkehres durch die EGH transportiert werden.
(3) Die Geschäftsführung der EGH wird auferlegt, für reibungslose Schnittpunkte zwischen See-, Luft-, Straßen- sowie Schienenverkehr Sorge zu tragen.

§ 4 – Preisgestaltung und finanzielle Unterstützung durch die Unionsrepublik
(1) Die Preise sollen der tatsächlichen Leistung entsprechen.
(2) Die EGH wird durch das Land durch eine Kostenbeteiligung von 25 Prozent der Gesamtkosten, höchstens aber 150.000 Bramer im Jahr, unterstützt.

§ 5 – Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Bitte stimmen Sie mit JA, NEIN oder ENTHALTUNG ab.

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 12:36
von vSzP
JA

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 15:02
von Rincewind

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 18:56
von Natalie von Matahari
Nein

Verfasst: Fr 20. Jul 2007, 03:15
von Linda Dahlia
Ja

Verfasst: Mo 6. Aug 2007, 17:28
von Montgomery Scott
Nein

Verfasst: Di 7. Aug 2007, 12:55
von Natalie von Matahari
Die Stimme von Herrn Scott kann leider nicht mehr gewertet werden. Ich beende den Wahlgang, der antrag wurde mit 2:2:0 Stimmen nicht angenommen.

Verfasst: So 12. Aug 2007, 19:16
von Natalie von Matahari
Auch hier ändere ich nachträglich, aufgrund der nciht genannenten Fristen, das Endergebnis auf 2:3:0 Stimmen.