Exzellenzen, das Königreich Freesland hat den folgenden Entwurf zur Beratung forgelegt.
Der Vertreter Freeslands hat das Wort, anschließend ist die Beratung eröffnet.
Vertrag über die Weiterentwicklung des Transnordanikrates (TRANORA)
(Vertrag von Blaakendam)
Präambel
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
EINIG im Bestreben, ihre Beziehungen im Geiste der Freundschaft und der Partnerschaft auf eine vertragliche Grundlage zu stellen,
BESTREBT, eine Zusammenarbeit zum Wohle ihrer Völker anzustreben,
GEEINT in der Erkenntnis, dass ein gemeinsames Wertefundament die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte unabdingbare Grundlage für jede menschliche Gesellschaft ist,
GEWILLT, einen Raum gemeinsamer Sicherheit, Freiheit, gemeinsamen Wohlstands und Friedens zu schaffen und so einen Beitrag zu einer stabilen und gerechten Weltordnung zu leisten,
SICH BEWUSST, dass mit der fortschreitenden Zusammenarbeit die Grundlagen dieser Zusammenarbeit weiterentwickelt werden muss,
sind wie folgt übereingekommen:
Kapitel I Grundrechte
Artikel 1 Grundrechtsschutz
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte verpflichten sich feierlich, die nachfolgenden Grundrechte auf ihrem jeweiligen Territorium im Rahmen ihrer Verfassungstradition zu verwirklichen.
Artikel 2 Schutz der Menschenwürde, Gleichheit und freie Entfaltung
(1) Im Mittelpunkt allen staatlichen Handelns steht der Mensch mit seiner ihm eigenen Würde.
(2) Alle Menschen sind einander gleich gestellt.
(3) Alle Menschen haben das Recht sich im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme frei zu entfalten und zu verwirklichen.
Artikel 3 Schutz des Menschen
(1) Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben und körperliche, seelische und geistige Unversehrtheit.
(2) Kein Mensch darf einer erniedrigender Art und Weise behandelt oder gefoltert werden.
Artikel 4 Religions-, Meinungs- und Gewissenfreiheit
(1) Jedem Menschen steht es frei, sich zu einer Religion zu bekennen und diese zu praktizieren.
(2) Die Meinungs- und Informationsfreiheit wird im Rahmen der staatlichen Gesetze gewährleistet.
(3) Kein Mensch darf gegen sein Gewissen zu einer Handlung gezwungen werden.
Artikel 5 Justizielle Rechte
(1) Eine Tat darf nur bestraft werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Tatbegehung unter Strafe gestellt war.
(2) Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtliches Gehör.
Artikel 6 Eigentum, Erbe, Beruf
(1) Das Eigentum und Erbe wird im Rahmen der staatlichen Gesetze geschützt.
(2) Jeder Mensch hat im Rahmen der staatlichen Gesetze das Recht auf freie Berufswahl und Berufsausübung.
Artikel 7 Solidarität
Menschen in Not haben Anspruch auf gesellschaftliche Solidarität im Rahmen der staatlichen Gesetze.
Kapitel II Inhalte
Artikel 8 Zielsetzung
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte gründen hiermit den Transnordanikrat (TRANORA)
(2) Sie erklären sich grundsätzlich bereit, auf den Gebieten:
- der Wirtschaft,
- der Außen- und Sicherheitspolitik,
- der Verteidigungspolitik,
- der Justizpolitik und der Strafverfolgung,
- der Sportpolitik,
- der Kultur- und Bildungspolitik,
- der Forschung und Technologie,
- dem Ausbau eines gemeinsamen Infrastrukturnetzes auf den Gebieten des Verkehrs, der Kommunikation und der Stromversorgung,
- des Umweltschutzes,
- des Verbraucherschutzes,
- des Gesundheitswesens,
- der Industriepolitik,
- der Forst- und Landwirtschaft sowie der Fischerei,
zusammen zu arbeiten.
(3) Insbesondere erklären die Hohen Vertragsschließenden Mächte ihren Willen, eine Freihandelszone für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte einzurichten und die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Strafverfolgung und einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zu intensivieren.
(4) Sitz des TRANORA ist Manuri (Demokratische Union Ratelon).
Artikel 9 Umweltschutz
(1) Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, dem Gedanken des Umweltschutzes Rechnung zu tragen.
(2) Zum Umweltschutz gehören insbesondere Maßnahmen
a. zur Reduzierung von Schadstoffemmissionen in Luft, Wasser und Erdreich,
b. zur Erhaltung der biologischen Vielfalt,
c. zum Gewässerschutz.
Artikel 10 Konsularische Betreuung
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sichern sich wechselseitig zu, ihren Staatsbürgern im Not- und sonstigen Bedarfsfall konsularische Hilfe und diplomatischen Schutz zu gewähren.
Kapitel III Die Institutionen
Artikel 11 TRANORA-Kommission
(1) Ein ständiger Rat auf Botschafter- oder Ministerebene, der TRANORA (TRANORA-Kommission), wird am Sitz des TRANORA eingerichtet. Er berät über aktuelle politische Themen und über Möglichkeiten einer engeren Kooperation und unterbreitet dem Rat der Regierungschefs (TRANORA-Rat) Empfehlungen zur Beratung und Beschlussfassung.
(2) Die TRANORA-Kommission ist insbesondere zuständig für:
a. die Erarbeitung von Initiativen;
b. das Monitoring der vom TRANORA-Rat gefassten Beschlüsse.
(2) Die TRANORA-Kommission fällt ihre Entscheidung mit Stimmenmehrheit. Bei der Abstimmung hat jeder Mitgliedsstaat eine Stimme.
(3) Die TRANORA-Kommission bestimmt aus ihrer Mitte einen Sitzungsleiter für die Dauer eines halben Jahres.
Artikel 12 TRANORA-Rat
(1) Die Hohen vertragsschließenden Mächte vereinbaren die Einrichtung eines Rats der Staats- und Regierungschefs (TRANORA-Rat). Dieser tagt alle vier Monate.
(2) Die Tagungen finden in alphabetischer Reihenfolge der Ländernamen der Mitgliedstaaten statt.
(3) Bei Bedarf können außerplanmäßige Tagungen einberufen werden. Hierzu ist jede Regierung eines Mitgliedsstaates der TRANORA initiativberechtigt.
(4) Der TRANORA-Rat fällt seine Entscheidungen einstimmig. Bei der Abstimmung hat jeder Mitgliedsstaat eine Stimme.
(5) Der Rat der Regierungschefs entscheidet und beschließt insbesondere über:
a. die Aufnahme neuer Mitglieder;
b. Assozierungsabkommen mit anderen Mächten oder Organisationen;
c. die Änderung dieses Vertrages;
d. andere grundlegenden Fragen der Koordinierung unter anderem der Außen- und Sicherheitspolitik und anderer, in Artikel 1 genannten Politikfeldern;
e. über sonstige Beschlüsse oder Erklärungen.
(6) Der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz rotiert alle drei Monate zwischen den Mitgliedstaaten in alphabetischer Reihenfolge der Ländernamen.
Artikel 13 Gemeinsames Sekretariat
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Parteien vereinbaren die Errichtung eines Gemeinsamen Sekretariats.
(2) Das Gemeinsame Sekretariat hat seinen Sitz am Sitz des TRANORA. Es wird von einem Hohen Sekretär geleitet.
(3) Es übt folgende Funktionen aus:
a. es nimmt Aufnahmeanträge entgegen und leitet diese an den TRANORA-Rat weiter;
b. es ist Dispositar für die Ratifikationsurkunden;
c. es ist Archiv für alle Verträge und sonstigen Urkunden und Texte, die die TRANORA verfasst hat.
(4) Der Hohe Sekretär wird vom TRANORA-Rat für die Dauer von 6 Monaten berufen.
Artikel 14 Schiedskommission
(1) Im Falle von Streitigkeiten über die Auslegung dieses Vertrags oder anderer TRANORA-Dokumente entscheidet eine Schiedskommission.
(2) Aufgabe der Schiedskommission ist es, eine gütliche Beilegung herbeizuführen.
(3) Die Schiedskommission entscheidet einstimmig mit Zustimmung der streitenden Parteien.
(4) Der Schiedskommission gehört jeweils ein Vertreter aus jedem Mitgliedsstaat an.
(5) Die Schiedskommission tagt in Kiekersdijk (Königreich Freesland).
Kapitel IV Übergangsbestimmungen
Artikel 15 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald die Ratifikationsurkunden des Königreichs Freesland, des Freistaates Fuchsen und der Demokratischen Union Ratelon im Archiv des Transnordanikrates hinterlegt wurden.
(2) Dieser Vertrag ersetzt den Vertrag über die Gründung des Transnordanikrates aus dem Jahr 2018.
(3) Dieser Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 90 Tagen schriftlich gekündigt werden.
Beiträge: 15
Registriert: So 29. Mär 2020, 00:03
Zuletzt geändert von Lutz Holmsen am Do 24. Jun 2021, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.
Lutz Holmsen
Delegierter der Demokratischen Union Ratelon in der TRANORA-Kommission
Delegierter der Demokratischen Union Ratelon in der TRANORA-Kommission
Beiträge: 13
Registriert: Fr 10. Mai 2019, 00:21
Exzellenzen,
die Regierung des Königreichs Freesland ist überzeugt, dass es an der Zeit ist, den TRANORA auf die Grundlage der Realitäten zu stellen.
Zu dieser Realität gehört es, dass Astor nicht Mitglied geworden ist und auch auf absehbare Zeit nicht Mitglied zu werden gewillt sein wird. Dieser Realität ins Auge blickend schlägt die Regierung des Königreichs Freesland vor, als ständigen Sitz des TRANORA die ratelonische Hauptstadt Manuri festzuschreiben.
Eine Neuerung stellt die vorgeschlagene Schiedskommission dar, die nur im absoluten Konsens aller Beteiligten tätig werden kann, wobei diese Tätigkeit sich auf das Schlichten beschränkt und ein Richten ausschliest.
Eine dritte Neuerung ist die Einführung von Meschen- und Grundrechten, die einzuhalten sich die Mitgliedsstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Rechtstradition verpflichten sollen.
Weitere Punkte der Kooperation wurden in dem Entwurf eingefügt, wie zum Beispiel der Umweltschutz oder die wechselseitige konsularische Betreuung der Staatsbürger der jeweils anderen TRANORA-Mitgliedsstaaten.
die Regierung des Königreichs Freesland ist überzeugt, dass es an der Zeit ist, den TRANORA auf die Grundlage der Realitäten zu stellen.
Zu dieser Realität gehört es, dass Astor nicht Mitglied geworden ist und auch auf absehbare Zeit nicht Mitglied zu werden gewillt sein wird. Dieser Realität ins Auge blickend schlägt die Regierung des Königreichs Freesland vor, als ständigen Sitz des TRANORA die ratelonische Hauptstadt Manuri festzuschreiben.
Eine Neuerung stellt die vorgeschlagene Schiedskommission dar, die nur im absoluten Konsens aller Beteiligten tätig werden kann, wobei diese Tätigkeit sich auf das Schlichten beschränkt und ein Richten ausschliest.
Eine dritte Neuerung ist die Einführung von Meschen- und Grundrechten, die einzuhalten sich die Mitgliedsstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Rechtstradition verpflichten sollen.
Weitere Punkte der Kooperation wurden in dem Entwurf eingefügt, wie zum Beispiel der Umweltschutz oder die wechselseitige konsularische Betreuung der Staatsbürger der jeweils anderen TRANORA-Mitgliedsstaaten.
Henk Wijdebeen
Botschafter Freeslands
Vertreter Freeslands in der TRANORA-Kommission
Botschafter Freeslands
Vertreter Freeslands in der TRANORA-Kommission
Beiträge: 15
Registriert: So 29. Mär 2020, 00:03
Vielen Dank, Exzellenz Wijdebeen,
ich denke, dass dies ein sehr guter Entwurf für die Neuordnung des TRANORA ist. Erlauben Sie mir jedoch vorzuschlagen, das Protokoll über die Erlangung der Mitgliedschaft in diesen Vertrag mit aufzunehmen. Das hätte den Vorteil, dass Mitgliedschaftserlangung und Austritt in einem Dokument geregelt werden.
ich denke, dass dies ein sehr guter Entwurf für die Neuordnung des TRANORA ist. Erlauben Sie mir jedoch vorzuschlagen, das Protokoll über die Erlangung der Mitgliedschaft in diesen Vertrag mit aufzunehmen. Das hätte den Vorteil, dass Mitgliedschaftserlangung und Austritt in einem Dokument geregelt werden.
Lutz Holmsen
Delegierter der Demokratischen Union Ratelon in der TRANORA-Kommission
Delegierter der Demokratischen Union Ratelon in der TRANORA-Kommission
Beiträge: 15
Registriert: So 29. Mär 2020, 00:03
Exzellenzen,
nach dem Sturz der legitimen Unionsregierung Bont lege ich hiermit mit Amt als Delegierter Ratelons nieder. Ich werde niemals eier Militärjunta und einer kriminellen astorischen SDekte dienen.
Steht auf und verlässt den Saal mit unbekanntem Ziel.
nach dem Sturz der legitimen Unionsregierung Bont lege ich hiermit mit Amt als Delegierter Ratelons nieder. Ich werde niemals eier Militärjunta und einer kriminellen astorischen SDekte dienen.
Steht auf und verlässt den Saal mit unbekanntem Ziel.
Lutz Holmsen
Delegierter der Demokratischen Union Ratelon in der TRANORA-Kommission
Delegierter der Demokratischen Union Ratelon in der TRANORA-Kommission
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