[Antrag Freesland] Absichtserklärung über den Willen zur Errichtung eines Gemeinsamen Binnenmarktes
Verfasst: Sa 5. Jun 2021, 22:16
Sehr geehrte Kollegen,
wenn ichz es richtig sehe, dann hat Ratelon deen Vorsitz in diesem Gremium noch bin Ende Juni inne. Ich eröffne daher die Beratung über den vom Königreich Freesland eingebrachten Entwurf für eine Absichtserklärung über den Willen zur Errichtung eines Gemeinsamen Binnenmarktes.
Ich erteile das Wort dem Vertreter des Königreichs Freeesland für ein einleitendes Statement. Anschließend ist die Beratung eröffnet.
Absichtserklärung über den Willen zur Errichtung eines Gemeinsamen Binnenmarktes
Artikel I Inhalt
Die hohen vertragsschließenden Mächte erklären feierlich, dass sie untereinander den
a. Warenverkehr,
b. Personenverkehr,
c. Dienstleistungsverkehr,
d. Kapitalverkehr
liberalisieren werden und zu diesem Zwecke schrittweise eine gemeinsame Freihandelszone errichten wollen.
Artikel II Freier Warenverkehr
Die hohen vertragsschließenden Mächte erstreben an,
a. auf Waren, Güter oder sonstige Sachen, die in einem anderen Mitgliedsstaaten des TRANORA produziert wurden, oder auf Zwischenprodukte, die in einem Drittstaat produziert und Bestandteil eines in einem anderen Mitgliedsland bereits verzollt wurden und in eine Sache eingebaut wurden, die in dem anderen Mitgliedsstaat hergestellt wurden (Importwaren), keine Zölle zu erheben;
b. auf eine steuerliche Schlechterstellung von in TRANORA-Mitgliedsstaaten hergestellten Importwaren zu verzichten;
c. keine staatlichen Beihilfen und steuerliche Ausfuhrbegünstigungen für Exportwaren in ein anderes TRANORA-Mitgliedsland zu gewähren.
Artikel III Freiheit des Personenverkehrs
(1) Die hohen vertragsschließenden Mächte erklären feierlich, die Freiheit des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des TRANORA einzuführen. Hierzu zählen sie insbesondere die Freiheit eines jeden Staatsbürgers eines TRANORA-Mitgliedsstaates, sich in einem anderen Mitgliedstaat des TRANORA niederzulassen und dort einer bezahlten Erwerbsmäßigkeit nachzugehen, ein Gewerbe zu gründen und zu betreiben, eine Ausbildung zu absolvieren, als Touristen aufzuhalten oder sonstige Person (z. B. Rentner) niederzulassen.
(2) Sie erklären weiterhin feierlich, dass sie bestrebt sind, die Personen- und Warenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen, ebenso wie etwaige bestehende Vorschriften und Regelungen, die die Freiheit des Personenverkehrs behindern, Schritt für Schritt zurückzunehmen und letztendlich abzuschaffen.
(3) Sie erklären des Weiteren feierlich, etwaige steuerliche Schranken, wie sie in Form einer Doppelbesteuerung bestehen können, beseitigen zu wollen.
Artikel IV Dienstleistungsfreiheit
Die hohen vertragsschließenden Parteien erklären feierlich, Schranken, die insbesondere den grenzüberschreitenden gewerblichen, kaufmännischen, handwerklichen und freiberuflichen Tätigkeiten von privaten Personen zwischen den TRANORA-Mitgliedsstaaten im Wege stehen, abzubauen und beseitigen zu wollen.
Artikel V Freier Kapitalverkehr
Die hohen vertragsschließenden Mächte erklären feierlich, den freien Verkehr von Geldkapital in Form von Geld, Wertpapieren, Krediten oder Edelmetallen Schritt für Schritt zwischen ihnen frei zu geben und von jeglicher Beschränkung zu befreien. Sie sind sich einig darin, dass gemeinsam vereinbarte Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität mit dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs vereinbar sind.
Artikel VI
Der TRANORA-Rat beauftragt die TRANORA-Kommission mit der Erarbeitung einer entsprechenden Beschlussvorlage, die sowohl der Zielsetzung einer gemeinsamen Freihandelszone als auch den jeweils nationalstaatlichen Interessen der TRANORA-Mitgliedsstaaten gerecht werden soll.
wenn ichz es richtig sehe, dann hat Ratelon deen Vorsitz in diesem Gremium noch bin Ende Juni inne. Ich eröffne daher die Beratung über den vom Königreich Freesland eingebrachten Entwurf für eine Absichtserklärung über den Willen zur Errichtung eines Gemeinsamen Binnenmarktes.
Ich erteile das Wort dem Vertreter des Königreichs Freeesland für ein einleitendes Statement. Anschließend ist die Beratung eröffnet.
Absichtserklärung über den Willen zur Errichtung eines Gemeinsamen Binnenmarktes
Artikel I Inhalt
Die hohen vertragsschließenden Mächte erklären feierlich, dass sie untereinander den
a. Warenverkehr,
b. Personenverkehr,
c. Dienstleistungsverkehr,
d. Kapitalverkehr
liberalisieren werden und zu diesem Zwecke schrittweise eine gemeinsame Freihandelszone errichten wollen.
Artikel II Freier Warenverkehr
Die hohen vertragsschließenden Mächte erstreben an,
a. auf Waren, Güter oder sonstige Sachen, die in einem anderen Mitgliedsstaaten des TRANORA produziert wurden, oder auf Zwischenprodukte, die in einem Drittstaat produziert und Bestandteil eines in einem anderen Mitgliedsland bereits verzollt wurden und in eine Sache eingebaut wurden, die in dem anderen Mitgliedsstaat hergestellt wurden (Importwaren), keine Zölle zu erheben;
b. auf eine steuerliche Schlechterstellung von in TRANORA-Mitgliedsstaaten hergestellten Importwaren zu verzichten;
c. keine staatlichen Beihilfen und steuerliche Ausfuhrbegünstigungen für Exportwaren in ein anderes TRANORA-Mitgliedsland zu gewähren.
Artikel III Freiheit des Personenverkehrs
(1) Die hohen vertragsschließenden Mächte erklären feierlich, die Freiheit des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des TRANORA einzuführen. Hierzu zählen sie insbesondere die Freiheit eines jeden Staatsbürgers eines TRANORA-Mitgliedsstaates, sich in einem anderen Mitgliedstaat des TRANORA niederzulassen und dort einer bezahlten Erwerbsmäßigkeit nachzugehen, ein Gewerbe zu gründen und zu betreiben, eine Ausbildung zu absolvieren, als Touristen aufzuhalten oder sonstige Person (z. B. Rentner) niederzulassen.
(2) Sie erklären weiterhin feierlich, dass sie bestrebt sind, die Personen- und Warenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen, ebenso wie etwaige bestehende Vorschriften und Regelungen, die die Freiheit des Personenverkehrs behindern, Schritt für Schritt zurückzunehmen und letztendlich abzuschaffen.
(3) Sie erklären des Weiteren feierlich, etwaige steuerliche Schranken, wie sie in Form einer Doppelbesteuerung bestehen können, beseitigen zu wollen.
Artikel IV Dienstleistungsfreiheit
Die hohen vertragsschließenden Parteien erklären feierlich, Schranken, die insbesondere den grenzüberschreitenden gewerblichen, kaufmännischen, handwerklichen und freiberuflichen Tätigkeiten von privaten Personen zwischen den TRANORA-Mitgliedsstaaten im Wege stehen, abzubauen und beseitigen zu wollen.
Artikel V Freier Kapitalverkehr
Die hohen vertragsschließenden Mächte erklären feierlich, den freien Verkehr von Geldkapital in Form von Geld, Wertpapieren, Krediten oder Edelmetallen Schritt für Schritt zwischen ihnen frei zu geben und von jeglicher Beschränkung zu befreien. Sie sind sich einig darin, dass gemeinsam vereinbarte Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität mit dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs vereinbar sind.
Artikel VI
Der TRANORA-Rat beauftragt die TRANORA-Kommission mit der Erarbeitung einer entsprechenden Beschlussvorlage, die sowohl der Zielsetzung einer gemeinsamen Freihandelszone als auch den jeweils nationalstaatlichen Interessen der TRANORA-Mitgliedsstaaten gerecht werden soll.