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Einspruch gegen das Wahlergebnis zum 54. Unionsparlament

Verfasst: So 9. Mai 2021, 13:02
von Sahra Devillier
An das Oberste Unionsgericht
Manuri
09.05.2021

Einspruch gegen das Wahlergebnis zum 54. Unionsparlament



Antrag:
Gemäss § 46 des Wahlgesetzes lege ich gegen die Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahlen zum 54. Unionsparlament Einspruch ein.

Ich beantrage, das Wahlergebnis zu annullieren.

Begründung:
Gemäss § 8 Des Wahlgesetzes dauert ein Wahlgang 120 Stunden. Der Wahlgang zum 54. Unionsparlament wies jedoch wie der Ausschreibung der Wahl zu entnehmen ist lediglich eine Dauer von 91 Stunden auf (siehe Anhang 1). Somit wurde die gesetzlich vorgeschriebene Wahldauer um weit mehr als einen Tag unterschritten. Bei der Verkündung des endgültigen Wahlresultates (siehe Anhang 2) stellte der Wahlleiter eine Wahlbeteiligung von 84,21% fest. Es muss somit davon ausgegangen werden, dass mehreren Wählern aufgrund der widerrechtlich verkürzten Wahldauer die Möglichkeit zur Wahlteilnahme verwehrt wurde.
Zwar besteht grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit die Wahldauer zu verkürzen, ein dafür nötiger Beschluss des Unionsparlamentes existiert jedoch nicht.

Anhänge:
Albert Jonas hat geschrieben:

Das Unionswahlamt





Wahl zum 53. Unionsparlament — Einreichung von Listen

Aufgrund der Bekanntmachung der Präsidentin des Unionsparlaments in ihrer Eigenschaft als Stellvertreterin des Unionspräsidenten gemäß Artikel 33 VI Unionsverfassung vom 24.04.2021 wird die Wahl zum 54. Unionsparlament hiermit für den Zeitraum vom 4. Mai,
13:00 Uhr 2021, bis einschließlich 8. Mai 2021, 8:00 Uhr festgelegt. Wahllisten können an dieser Stelle bis zum 1. Mai 2021, 10:00 Uhr, eingereicht werden.

Manuri, den 24.04.2021

Albert Jonas
Unionswahlleiter
Albert Jonas hat geschrieben:

Das Unionswahlamt


Das endgültiges Endergebnis der Wahl zum 54. Unionsparlament
(In der ersten Klammer das Ergebnis der Wahl zum 53. Unionsparlament, in der zweiten Klammer die Gewinne und Verluste)

Wahlbeteiligung: 16 von 19 = 84,21% (11 von 17= 64,70%) (+ 19,51%)

KDU: 56 Stimmen = 61,53% (77 Stimmen Stimmen = 100%) (- 38,47%)
Helen Bont: 35 Stimmen = 38,46% (35 Stimmen = 45,45%) (- 6,99%)
Manuel Meyer: 3 Stimmen = 3,29% (13 Stimmen = 16,88%) (- 13,59%)
Franz Sperling 2 Stimmen = 2,19% (8 Stimmen = 10,38%) (- 8,19%)
Johannes Kleven: 3 Stimmen = 3,29% (0 Stimmen = 0,00%) (+ 3,29%)
Ferdinand Dedinger 3 Stimmen = 3,29% (trat bei der letzten Wahl nicht an) (+ 3,29%)
Tatjana Bont: 3 Stimmen = 3,29% (5 Stimmen = 8,92%) (- 5,63%)
Michael Heen: 2 Stimmen = 2,19% (4 Stimmen = 5,19%) (- 5,12%)
Klaus Platzner: 5 Stimmen = 5,49% (trat bei der letzten Wahl nicht an) (+ 5,49%)

SPDU: 10 Stimmen = 10,98% (ist bei der letzten Wahl nicht angetreten) (+ 10,98%)
Patrick Martinshof: 5 Stimmen = 5,49% (trat bei der letzten Wahl nicht an) (+ 5,49%)
Hanz Zehner: 5 Stimmen = 5,49% (trat bei der letzten Wahl nicht an) (+ 5,49%)

Freiheitspartei Ratelons (FPR): 25 Stimmen = 27,47% (trat bei der letzten Wahl nicht an) (+ 27,47%)
Sahra Devillier: 13 Stimmen = 14,28% (trat bei der letzten Wahl nicht an) (+ 14.28%)
Sebastian Lautenschläger: 12 Stimmen = 13,18% (trat bei der letzten WEahl nicht an) (+ 13,18%)

Gemäß dem d'Hondt-Verfahren ziehen ins Unionsparlament ein:
Für die KDU:
01. Helen Bont
02. Manuel Meyer
03. Johannes Kleven
04. Ferdinand Dedinger
05. Tatjana Bont

Für die FPR:
01. Sahra Devillier
02. Sebastian Lautenschläger

Manuri, den 09.05.2021

Albert Jonas
Unionswahlleiter

Verfasst: So 9. Mai 2021, 17:01
von Alessandro Mintoni
Der fristgerechte Eingang des Einspruchs wird bestätigt.