Gesetz über die uniosweite Vereinheitlichung des Verwaltungshandels (VerwVereinGes)
Verfasst: So 22. Nov 2020, 20:58
Aktenzeichen: UGBl 019-2020
Inkrafttreten am 22.11.2020
Gesetz über die uniosweite Vereinheitlichung des Verwaltungshandels (VerwVereinGes)
§ 1
Das Vertretungsgesetz über das einheitliche Verwaltungshandeln
(VerwVertrG) vom 02.02.2013 (Aktenzeichen: UGBl 2013/05) wird mit
Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgehoben.
§ 2
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten die Verwaltungsgesetze der Länder außer Kraft.
§ 3
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das
Uninionsverwaltungsaktsgesetz (UVaG) in allen Provinzen der
Demokratischen Union Ratelon in kraft.
§ 4
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Inkrafttreten am 22.11.2020
Gesetz über die uniosweite Vereinheitlichung des Verwaltungshandels (VerwVereinGes)
§ 1
Das Vertretungsgesetz über das einheitliche Verwaltungshandeln
(VerwVertrG) vom 02.02.2013 (Aktenzeichen: UGBl 2013/05) wird mit
Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgehoben.
§ 2
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten die Verwaltungsgesetze der Länder außer Kraft.
§ 3
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das
Uninionsverwaltungsaktsgesetz (UVaG) in allen Provinzen der
Demokratischen Union Ratelon in kraft.
§ 4
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.