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Drittes Änderungsgesetz zum Unionssteuergesetz

Verfasst: Mi 11. Nov 2020, 10:25
von Michael Heen
Die Unionsregierung beantragte Aussprache und Abstimmung über die eingebrachte Vorlage.
Die Antragstellerin hat das Wort, anschließend ist die Aussprache eröffnet.

Drittes Änderungsgesetz zum Unionssteuergesetzes

Artikel 1
§ 4 des Unionssteuergesetzesw wird wie folgt neu formuliert:

"§ 4 Grundsteuer
(1) Auf den Besitz von Grund und Boden wird eine Grundsteuer erhoben.
(2) Die Grundsteuer beträgt
a. bei privat, nicht-kommerziell genutztem Grundbesitz 0,01 B pro Quadratmeter im Jahr;
b. bei land- oder forstwirtschaftlich genutztem Grundbesitz 0,05 B pro Quadratmeter im Jahr;
c. bei industriell genutztem Grundbesitz 0,07 B pro Quadratmeter im Jahr.

Artikel 2
Es wird der folgende Paragraph in das Unionssteuergesetz aufgenommen:

"§ 4a KFZ-Steuer
(1) Auf motorisierte Fahrzeuge wird eine KFZ-Steuer erhoben.
(2) Die Steuer beträgt 3,00 B pro amgefangenen 100 Kubikmeter Hubraum."

Artikel 3
Dieses Gesetz tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

Verfasst: Mi 11. Nov 2020, 14:20
von Helen Bont
Herr Präsident,
Hohes Haus.
mit dem dritten Änderungsgesetz zum Unionssteuergesetz, geht die Demokratische Union Ratelon einen neuen Weg in Sache Steuer.
Die erste große Änderung ist der Wegfall der Kaptalsteuer. Die Unionsregierung ist der Überzeugung, dass die Besteuerung von gerspartem Geldvermögen dem Grundsatz der Gerechtigkeit widerspricht. Denn dieses gesparte Geldvermögen speist sich ja aus Einkommen, dass bereits besteuert wurde. Eine Kapitalsteuer ist daher nichts weiter eine mehrfache Besteuerung von bereits versteuertem Einkommen.
Des Weiteren darf nicht übersehen werden. dass gerade die Menschen, die für ihr Alter vorsorgen, und Geldvermögen ansparen, durch die Kaptalsteuer unnötig bestraft statt gefördert werden. Dies ist ein unertr4äglicher Zustand, der so schnell wie möglich abgeschafft gehört.
Des Weiteren führt die Kapitalsteuer zu einer Kapitalflucht in die Länder - und das dürften alle Länder sein - in denen keine Kapitalsteuer erhoben wird. Dieser Kapitalflucht wollen wir mit der Abschaffung der Kapitalsteuer begnen.
Da natürlich die Gesellschaft ohne einen funktionierenden Staat nicht überlebensfähig ist, der Staat wiederum für die Erfüllung seiner Aufgaben auf ausreichende Finanzmittel angewiesen ist, treten an die Stelle der Kapitalsteuer die Grundsteuer und die KFZ-Steuer. Des Weiteren soll in einem weiteren Schritt eine moderate Mehrwertsteuer eingeführt werden.
Werte Abgeordnete,
mit diesem Gesetz soll ein Mehr an Steuergerechtigkeit eingeführt, und diejenigen entlastet werden, die aus eigener Kraft Geldvermögen ansparen.
Ich bitte daher um Ihre Zustimmung; vielen Dank.

Verfasst: Mi 18. Nov 2020, 10:04
von Michael Heen
Ich beende die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung.
Stimmen Sie der Vorlage zu?
Bitte stimmen Sie mit "Ja", wenn Sie der Vorlage zustimmen wollen, mit
"Nein", wenn Sie die Vorlage ablehnen wollen oder mit "Enthaltung", wenn
Sie sich aktiv der Stimme enthalten wollen.
Die Abstimmung beginnt jetzt.

Verfasst: Mi 18. Nov 2020, 10:05
von Michael Heen
Ja

Verfasst: Mi 18. Nov 2020, 11:55
von Helen Bont
Ja

Verfasst: Mi 18. Nov 2020, 11:55
von Tatjana Bont
Ja

Verfasst: Di 24. Nov 2020, 18:50
von Franz Sperling
Ja

Verfasst: Mo 30. Nov 2020, 00:27
von Tatjana Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich beende die Abstimmung.
Ich stelle fest, dass die Vorlage einstimmig angenommen wurde.