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Zweites Änderungsgesetz zum Diplomatiegesetz
Verfasst: Di 29. Sep 2020, 21:04
von Johannes Kleven
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Unionsparlament hat den vorliegenden Gesetzentwurf verabschiedet.
Ich erinnere daran, dass der Unionsrat innerhalb von 14 Tagen, beginnend mit dem heutigen Tag, Einspruch gegen den Gesetzentwurf erheben kann; das ergibt sich aus Artikel 50 Absatz 2 der Unionsverfassung.
Ich eröffne die Aussprache.
Zweites Änderungsgesetz zum Diplomatiegesetz
Artikel 1
§ 1 Absatz 5 des Diplomatiegesetzes wird ersatzlos gestrichen.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündigung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Verfasst: Mi 30. Sep 2020, 08:41
von Annelie Gatineau
Sehr geehrter Herr Präsident,
an dieser Stelle bitte ich um Erläuterung durch die Unionsregierung.
Verfasst: Mi 30. Sep 2020, 12:08
von Helen Bont
Setzt sich auf die Besucherbank und signalisiert dem Präsidenten, dass sie bereit ist, das Wort zu ergreifen.
Verfasst: Mi 30. Sep 2020, 18:58
von Ferdinand Dedinger
Da ich die Diskussion im Unionsparlament nicht mitverfolgt habe, bitte ich ebenfalls um eine kurze Begründung von seiten der Unionsregierung.
Verfasst: Do 1. Okt 2020, 12:04
von Helen Bont
Nachdem sie vermeint, einen leichten Wink aus dem Präsidium erkannt zu haben, das vihr das Signal zur Ergreifung des Wortes gibt, tritt Unionskanzlerin Bont an das Rednerpult:
Herr Präsident,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Unionsländer,
dem Wunsch, die Unionsregierung möge den Ihnen vorgelegten Gesetzenwurf erläutern, komme ich gerne nach.
Anlass für diesen Gesetzenwurf, der die Streichung jener Passage im Diplomatiegesetz vorsieht, die unter bestimmten Umständen das Betreten von Liegenschaften erlaubt, die einer ausländischen Botschaft zugerechnet werden, ist die Auffasung, wonnach nach Völkergewohnheitsrecht solche Liegenschaften Immunität vor solchen Übergriffen haben.
Das zeigt die tatsächliche Praxis, das zeigt aber auch der Umstand, dass solche Rechtsauffassungen in bilateralen Verträgen Eingang gefunden haben, wie etwa in Artikel 2 Absatz 3 des Grundlagenvertrags mit Andro oderArtikel 4 des Freundschafts- und Kooperationsvertrag mit Chinopien, die dieses Völkergewohnheitsrecht untermauern.
Mit der Streichung des Absatzes 5 von § 1 vollzieht die Unionsregierung das nach, was nach Völkergewohnheitsrecht längst praktiziert wird.
Verfasst: Do 1. Okt 2020, 13:19
von Annelie Gatineau
Herr Präsident, ich sehe keine Notwendigkeit eines Widerspruchs.
Verfasst: Do 1. Okt 2020, 19:46
von Johannes Kleven
Gibt es weitere Wortmeldungen?
Verfasst: Fr 2. Okt 2020, 09:10
von Henry Baxendale
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich danke der Unionsregierung für ihre Ausführungen und sehe ebenfalls keine Notwendigkeit eines Einspruchs.
Verfasst: So 4. Okt 2020, 20:28
von Johannes Kleven
Für den Freistaat Freistein kann ich ebenfalls erklären, dass es keine Notwendigkeit eines Einspruchs gibt,
Verfasst: Do 8. Okt 2020, 17:52
von Johannes Kleven
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich beende die Aussprache.
Die Frage lautet: soll der Unionsrat Einspruch gegen den vorliegenden Gesetzentwurf einlegen?
Bitte stimmen Sie ab mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung".