[Aussprache] Gesetz zur Einführung des Mindestheiratsalters
Verfasst: Do 6. Aug 2020, 17:04
Die KDU-Fraktion hat den folgenden Gesetzenwurf zur Debatte und Abstimmung eingebracht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Antragstellerin.
Gesetz zur Einführung des Mindestheiratsalters
Artikel 1
§ 1 des Buches V des Zivilgesetzbuches wird wie folgt ergänzt:
(3) Das Mindestheiratsalter beträgt 18 Jahre.
(4) Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, und bei denen einer der
Ehepartner oder beide Ehepartner das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der
Eheschließung nicht vollendet haben, werden im Geltungsbereich dieses
Gesetzes nicht anerkannt.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft
Gesetz zur Einführung des Mindestheiratsalters
Artikel 1
§ 1 des Buches V des Zivilgesetzbuches wird wie folgt ergänzt:
(3) Das Mindestheiratsalter beträgt 18 Jahre.
(4) Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, und bei denen einer der
Ehepartner oder beide Ehepartner das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der
Eheschließung nicht vollendet haben, werden im Geltungsbereich dieses
Gesetzes nicht anerkannt.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft