Gesetz zur Einführung der Monogamie
Verfasst: Do 27. Feb 2020, 22:47
Die Unionsregierung hat die folgende Vorlage eingebracht.
Die Antragstellerin hat das, anschließend ist die Aussprache eröffnet.
Gesetz zur Einführung der Monogamie
Artikel 1
§ 1 des V. Buchs des Zivilgesetzbuchs wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Die Ehe ist ein Vertrag zwischen einem Mann und einer Frau zum
Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Eine Person, die mit einer anderen Person ein Eheverhältnis
eingegangen ist, kann kein weiteres Eheverhältnis mit einer anderen
Person eingehen."
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Die Antragstellerin hat das, anschließend ist die Aussprache eröffnet.
Gesetz zur Einführung der Monogamie
Artikel 1
§ 1 des V. Buchs des Zivilgesetzbuchs wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Die Ehe ist ein Vertrag zwischen einem Mann und einer Frau zum
Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Eine Person, die mit einer anderen Person ein Eheverhältnis
eingegangen ist, kann kein weiteres Eheverhältnis mit einer anderen
Person eingehen."
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.