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Gesetz zur Einführung der Monogamie

Verfasst: Do 27. Feb 2020, 22:47
von Michael Heen
Die Unionsregierung hat die folgende Vorlage eingebracht.
Die Antragstellerin hat das, anschließend ist die Aussprache eröffnet.

Gesetz zur Einführung der Monogamie

Artikel 1
§ 1 des V. Buchs des Zivilgesetzbuchs wird wie folgt neu gefasst:

"(1) Die Ehe ist ein Vertrag zwischen einem Mann und einer Frau zum
Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Eine Person, die mit einer anderen Person ein Eheverhältnis
eingegangen ist, kann kein weiteres Eheverhältnis mit einer anderen
Person eingehen."

Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.

Verfasst: Fr 28. Feb 2020, 16:34
von Helen Bont
Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,
Hohes Haus,
der vorliegenden Gesetzesnovelle liegt die politische Wertentscheidung zugrunde, derer sich mittlerweile alle zivilisierten Völker der Welt angeschlossen haben dürften, wonach die Ehe nicht einfach ein vertragliches Konstrukt zur gesellschaftlichen Legalisierung dauerhafter Paarbeziehungen ist, sondern wonach die Ehe ein exklusives Treueverhältnis zwischen Mann und Frau begründet, und in der Regel in der Absicht geschlossen wird, eine Familie zu gründen.

Ich bitte das Hohe Haus daher um seine Zustimmung; vielen Dank.

Verfasst: Di 10. Mär 2020, 19:36
von Michael Heen
Ich beende die Abstimmung und leite die Abstimmung ein.
Wer der Vorlage zustimmen will, stimmt mit "Ja", wer sie ablehnen will, stimmt mit "Nein", wer sich aktiv enthalten will, stimmt mit "Enthaltung".
Die Abstimmung beginnt jetzt.

Verfasst: Di 10. Mär 2020, 19:37
von Michael Heen
Ja.

Verfasst: Di 10. Mär 2020, 19:40
von Helen Bont
Ja

Verfasst: Di 10. Mär 2020, 19:40
von Tatjana Bont
Ja

Verfasst: Mi 11. Mär 2020, 09:45
von Franz Sperling
Ja

Verfasst: Sa 14. Mär 2020, 23:14
von Manuel Meyer
Ja

Verfasst: So 22. Mär 2020, 21:09
von Michael Heen
Ich beende die Abstimmung mit der Feststellung, dass die Vorlage einstimmig angenommen wurde.