Gesetz zur Regelung des Tauschs
Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 22:05
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,
die Unionsparlament hat das folgende Gesetz beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache.
Gesetz zur Regelung des Tauschs
Artikel I
§ 1 des Buchs IIIa des Zivilgesetzbuches wird wie folgt ergänzt:
"(3) Die Regelungen des Buchs IIIa finden auf den Tausch entsprechend Anwendung."
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündigung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
die Unionsparlament hat das folgende Gesetz beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache.
Gesetz zur Regelung des Tauschs
Artikel I
§ 1 des Buchs IIIa des Zivilgesetzbuches wird wie folgt ergänzt:
"(3) Die Regelungen des Buchs IIIa finden auf den Tausch entsprechend Anwendung."
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündigung im Unionsgesetzblatt in Kraft.