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Gesetz zur Neufassung des Artikels 48 Uniosverfassung

Verfasst: Mo 13. Mai 2019, 21:19
von Helen Bont
Gesetz zur Neufassung des Artikels 48 Uniosverfassung
§ 1
Artikel 48 Unionsverfassung erhält folgenden Wortlaut:
"(1) Die Unionsregierung vertritt die Demokratische Union völkerrechtlich nach Außen.
(2) Die Errichtung von Botschaften, Konsulaten und sonstiger Vertretungen im Ausland ist der Unionsregierung vorbehalten."
§ 2
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.

Aktenzeichen: UGBl 012-2019

Herausgeber: Unionspräsidialamt
Druck: Staatsdruckerei Salbor