[Abstimmung] Gesetz zur Neufassung des Artikels 48 Uniosverfassung
Verfasst: Fr 12. Apr 2019, 17:48
Vereehrte Abgeordnete!
folgender Gesetzesvorschlag steht zur Abstimmung.
Wenn Sie dem Entwurf zustimmen wollen, stimmen Sie mit JA
wenn Sie den Entwurf ablehnen wollen, stimmen Sie mit NEIN
Sie können sich mittels ENTHALTUNG aktiv der Stimme enthalten.
Die Abstimmung dauert 96 Stunden, kann aber frühzeitig beendet werden, wenn alle Abgeordneten ihre Stimme abgaben
Gesetz zur Neufassung des Artikels 48 Uniosverfassung
§ 1
Artikel 48 Unionsverfassung erhält folgenden Wortlaut:
"(1) Die Unionsregierung vertritt die Demokratische Union völkerrechtlich nach Außen.
(2) Die Errichtung von Botschaften, Konsulaten und sonstiger Vertretungen im Ausland ist der Unionsregierung vorbehalten."
§ 2
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
folgender Gesetzesvorschlag steht zur Abstimmung.
Wenn Sie dem Entwurf zustimmen wollen, stimmen Sie mit JA
wenn Sie den Entwurf ablehnen wollen, stimmen Sie mit NEIN
Sie können sich mittels ENTHALTUNG aktiv der Stimme enthalten.
Die Abstimmung dauert 96 Stunden, kann aber frühzeitig beendet werden, wenn alle Abgeordneten ihre Stimme abgaben
Gesetz zur Neufassung des Artikels 48 Uniosverfassung
§ 1
Artikel 48 Unionsverfassung erhält folgenden Wortlaut:
"(1) Die Unionsregierung vertritt die Demokratische Union völkerrechtlich nach Außen.
(2) Die Errichtung von Botschaften, Konsulaten und sonstiger Vertretungen im Ausland ist der Unionsregierung vorbehalten."
§ 2
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.