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Kahanui

Verfasst: Mo 28. Jan 2019, 22:49
von Iolani Kahanui
Aloha,
ich beantrage die Unionsbürgerschaft. Wohnhaft bin ich in Kamahamea, Westliche Inseln. Ich besitze keine weiteren Staatsbürgerschaften.

Verfasst: Mo 28. Jan 2019, 23:03
von Heinz Lüneburg
Willkommen, besonders schön das Sie auf den WI wohnen

Verfasst: Mo 28. Jan 2019, 23:13
von Iolani Kahanui
Mahalo! (Danke)

Ich lebe bereits mein ganzes Leben auf den Westlichen Inseln und kann diese politische Lethargie einfach nicht mehr ertragen. Das zerstört das - entschuldigen Sie mich ;) - schönste Land der DU.

Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 15:48
von Rafael van der Linden
Willkommen in den öffentlichen Arenen und Bühnen Frau Kahanui. Und Grüße nach Tropicali.

Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 19:02
von Johannes Kleven
Willkommen in der Demokratischen Union, Frau Kahanui, und viel Erfolg auf den Westlichen Inseln. Ich freue mich, Sie bald als Kollegin im Unionsrat begrüßen zu dürfen.

Verfasst: Do 31. Jan 2019, 16:48
von Silvia Scott
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Ihr Antrag auf Unionsbürgerschaft

Sehr geehrte Frau Kahanui,

um die Unionsbürgerschaft zu erlangen, sprechen Sie bitte das folgende feierliche Gelöbnis: „Ich gelobe, dass ich der Demokratischen Union als getreuer Unionsbürger angehören, ihre Gesetze stets gewissenhaft beachten und alles unterlassen werde, was den Interessen und dem Ansehen der Union abträglich sein könnte.“

Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 4 Abs. 3 UVaG kein Widerspruch möglich.

Silvia Scott
Leiterin

Verfasst: Sa 2. Feb 2019, 10:32
von Iolani Kahanui
Ich gelobe, dass ich der Demokratischen Union als getreuer Unionsbürger angehören, ihre Gesetze stets gewissenhaft beachten und alles unterlassen werde, was den Interessen und dem Ansehen der Union abträglich sein könnte.

Verfasst: So 3. Feb 2019, 13:21
von Marcus Graufurt
Willkommen!

Verfasst: So 24. Feb 2019, 22:47
von Helen Bont
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Ihr Antrag auf Unionsbürgerschaft

Sehr geehrte Frau Iolani Kahanui,,
ich verleihe Ihnen hiermit gemäß § 4 Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft der Demokratischen Union, rückwirkend zum 02.02.2019.

Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 4 Abs. 3 UVaG kein Widerspruch möglich.

In Vertretung der Leiterin
für Einwohnerangelenheiten

Helen Bont
Unionskanzlerin