Erstes Änderungsgesetz zum Unionsgenossenschaftsgesetz
Verfasst: Mi 16. Jan 2019, 21:05
Werte Kollegen,
das Unionsparlament hat das folgende Gesetz verabschiedet. Ich eröffne die Aussprache.
Erstes Änderungsgesetz zum Unionsgenossenschaftsgesetz
Artikel 1
Das Worte "im Bundesanzeiger" in § 2 Punkt 3 Absatz 1 Punkt 4 wird geändert in "in öffentlich zugänglichen Printmedien".
Artikel 2
"3 Mindestinhalt der Satzung" in § 2 wird geändert in "§ 2a Mindestinhalt der Satzung".
Artikel 3
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
das Unionsparlament hat das folgende Gesetz verabschiedet. Ich eröffne die Aussprache.
Erstes Änderungsgesetz zum Unionsgenossenschaftsgesetz
Artikel 1
Das Worte "im Bundesanzeiger" in § 2 Punkt 3 Absatz 1 Punkt 4 wird geändert in "in öffentlich zugänglichen Printmedien".
Artikel 2
"3 Mindestinhalt der Satzung" in § 2 wird geändert in "§ 2a Mindestinhalt der Satzung".
Artikel 3
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.