[Abstimmung] Erstes Änderungsgesetz zum Unionsgenossenschaftsgesetz
Verfasst: Sa 5. Jan 2019, 20:23
Vereehrte Abgeordnete!
folgender Gesetzesvorschlag steht zur Abstimmung.
Wenn Sie dem Entwurf zustimmen wollen, stimmen Sie mit JA
wenn Sie den Entwurf ablehnen wollen, stimmen Sie mit NEIN
Sie können sich mittels ENTHALTUNG aktiv der Stimme enthalten.
Die Abstimmung dauert 96 Stunden, kann aber frühzeitig beendet werden, wenn alle Abgeordneten ihre Stimme abgaben
Erstes Änderungsgesetz zum Unionsgenossenschaftsgesetz
Artikel 1
Das Worte "im Bundesanzeiger" in § 2 Punkt 3 Absatz 1 Punkt 4 wird geändert in "in öffentlich zugänglichen Printmedien".
Artikel 2
"3 Mindestinhalt der Satzung" in § 2 wird geändert in "§ 2a Mindestinhalt der Satzung".
Artikel 3
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
folgender Gesetzesvorschlag steht zur Abstimmung.
Wenn Sie dem Entwurf zustimmen wollen, stimmen Sie mit JA
wenn Sie den Entwurf ablehnen wollen, stimmen Sie mit NEIN
Sie können sich mittels ENTHALTUNG aktiv der Stimme enthalten.
Die Abstimmung dauert 96 Stunden, kann aber frühzeitig beendet werden, wenn alle Abgeordneten ihre Stimme abgaben
Erstes Änderungsgesetz zum Unionsgenossenschaftsgesetz
Artikel 1
Das Worte "im Bundesanzeiger" in § 2 Punkt 3 Absatz 1 Punkt 4 wird geändert in "in öffentlich zugänglichen Printmedien".
Artikel 2
"3 Mindestinhalt der Satzung" in § 2 wird geändert in "§ 2a Mindestinhalt der Satzung".
Artikel 3
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.