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Erstes Änderungsgesetz zum Unionsgenossenschaftsgesetz

Verfasst: Mi 2. Jan 2019, 22:57
von Helen Bont
Erstes Änderungsgesetz zum Unionsgenossenschaftsgesetz

Artikel 1
Das Worte "im Bundesanzeiger" in § 2 Punkt 3 Absatz 1 Punkt 4 wird geändert in "in öffentlich zugänglichen Printmedien".

Artikel 2
"3 Mindestinhalt der Satzung" in § 2 wird geändert in "§ 2a Mindestinhalt der Satzung".

Artikel 3
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 18:18
von Manuel Meyer
Ist eine Debatte gewünscht?

Verfasst: Sa 5. Jan 2019, 20:20
von Helen Bont
Die Unionsregierung erachtet in diesem Fall eine Debatte nicht zwingend für erforderlich, da es sich nur um eine geringfügige Korrektur an einem kürzlich verabschiedeten Gesetz handelt.

Verfasst: Sa 5. Jan 2019, 20:22
von Manuel Meyer
Verstanden.
Diese Sitzung ist geschlossen die Abstimmung wird eingeleitet